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Beihilfen zur Förderung der lokalen Berichterstattung

  • Aktiv

Beihilfen für lokale Fernseh- und Rundfunksender sowie Online-Nachrichtenportale zur Förderung der Verbreitung selbst produzierter Informationsinhalte von lokalem Interesse.

Beschreibung

Zuschüsse, die im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt und in einer einzigen Zahlung ausgezahlt werden, zur Erstellung und Ausstrahlung von selbst produzierten Informationsinhalten von lokalem Interesse im Kalenderjahr der Antragstellung für mindestens 60 bzw. 30 Minuten pro Tag, ohne Wiederholungen (jeweils bei lokalen Fernseh- oder Radiosendern) oder, im Falle lokaler Online-Informationsportale für mindestens 8 neue Inhalte pro Tag, berechnet als Durchschnitt über einen Wochenzeitraum von Montag bis Sonntag.
Für jeden berücksichtigten Parameter wird je nach Art des Antragstellers eine Punktzahl (max. 100 Punkte) vergeben, und zwar auf der Grundlage von:

  • Anzahl der Vollzeitäquivalente (ULA) von festangestellten Journalisten und sonstigem festangestelltem Personal im vorangegangenen Kalenderjahr;
  • Prozentsatz der durch das Signal erreichten Bevölkerung (für lokale Fernseh- und Radiosender) zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  • Dauer oder (im Falle von Online-Portalen) Anzahl der im Jahr der Antragstellung geplanten, selbst produzierten Informationsinhalte von lokalem Interesse;
  • Anzahl der Fernsehzuschauer gemäß der regionalen Auditel-Erhebung des vorangegangenen Kalenderjahres oder Anzahl der Radiohörer gemäß der regionalen RadioTER-Erhebung des vorangegangenen Kalenderjahres;
  • Anzahl der Jahre, in denen das Kommunikationsmedium zum Zeitpunkt der Antragstellung im Trentino tätig war.

Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die APIAE – Dienststelle für Wirtschaftsförderung und Anreize, nachdem die Stellungnahme des CORECOM zu den in Punkt 7, Absatz 2 der Kriterien vorgesehenen Überprüfungen eingeholt wurde.

Der Zuschuss im Rahmen der „De-minimis“-Regelung wird gemäß der Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 gewährt.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfe ist das Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von in den Kriterien festgelegten Auflagen zu erfüllen, die insbesondere die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus der festangestellten Journalisten und der übrigen Mitarbeiter sowie die Erfüllung der von der Journalistenkammer vorgeschriebenen Fortbildungspflichten betreffen.

An wen es sich richtet

  1. lokale Fernsehsender, verstanden als Inhaber einer Konzession oder Genehmigung für terrestrische Frequenzen, die die redaktionelle Verantwortung für die Fernsehprogrammplanung tragen, unterteilt in:
    1. Provinzsender, deren eigenes Signal mindestens 30 % der in der Provinz ansässigen Bevölkerung erreicht;
    2. Tal-Sender, deren eigenes Signal mindestens 50 % der in der Talgemeinschaft ansässigen Bevölkerung erreicht;
  2. lokale Rundfunksender, d. h. Inhaber von Konzessionen oder Genehmigungen für terrestrische Frequenzen, die für die Programmplanung der Rundfunkprogramme verantwortlich sind, unterteilt in:
    1. provinzielle Sender, deren Signal mindestens 30 % der im Provinzgebiet ansässigen Bevölkerung erreicht;
    2. Talsender, deren Signal mindestens 50 % der in der Talgemeinschaft ansässigen Bevölkerung erreicht;
  3. lokale Online-Informationsportale, verstanden als Betreiber eines auf Web- oder Social-Media-Plattformen entwickelten Portals, die für die Veröffentlichung selbst erstellter Informationsinhalte von lokalem Interesse verantwortlich sind. Web-TV- und Web-Radio-Sender, d. h. Sender, die ihre Fernseh- oder Radioinhalte über das Internet ausstrahlen, sind als Online-Informationsportale anzusehen. Dazu gehören auch Online-Informationsportale, die von Printmedien betrieben werden. Die über soziale Plattformen verbreiteten Informationsaktivitäten sind als Produktion und Verbreitung von Informationen in Form einer unternehmerischen Tätigkeit zu verstehen, die unter der Verantwortung eines Leiters stehen und im Register der Kommunikationsbetreiber (ROC) sowie beim zuständigen Gericht eingetragen sind.

Diese Akteure müssen:

  • im Register der Kommunikationsbetreiber (ROC) oder, was Online-Portale betrifft, beim zuständigen Gericht eingetragen sein (mit Ausnahme von Portalen, die auf sozialen Plattformen betrieben werden; diese müssen sowohl beim zuständigen Gericht als auch im ROC eingetragen sein);
  • über mindestens einen Betriebsstandort im Provinzgebiet verfügen;
  • über eine journalistische Redaktion verfügen, die gemäß den Definitionen in Punkt 2, Absatz 1, Buchstabe d) der Kriterien (unter dem Link verfügbar) eingerichtet ist
  • Inhaber
  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens

So geht es

Jeder Antragsteller kann bei der APIAE – Dienststelle für Wirtschaftsförderung und Anreize –nur einen Förderantrag pro Jahr vom 15. Januar bis zum 15. Februar auf der Grundlage der vorliegenden Kriterien einreichen, die durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 1666/2023 in der jeweils gültigen Fassung genehmigt wurden, als Alternative zu dem Förderantrag, der von Unternehmen eingereicht wird, die „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erbringen, gemäß den von derLandesregierung für SIEG festgelegten Kriterien in Umsetzung von Art. 2 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 18/2016.  

Der vorgenannte Förderantrag ist ausschließlich per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse einzureichen:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Informationsblatt;
  • einfache Kopie der Arbeitsverträge der unbefristet beschäftigten Journalisten;
  • (bei Unternehmen mit Beschäftigten) zusammenfassende Übersicht über die Beschäftigten des Vorjahres (in Vollzeitäquivalenten), aus der etwaige Entlassungen von Journalisten hervorgeht, erstellt und unterzeichnet von einem im Berufsregister der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der Rechnungsprüfer, der Kammer der Arbeitsberater oder eines C.A.T. – H.U.B. – Dienstleistungsunternehmens, das von einem Branchenverband kontrolliert wird, erstellt und unterzeichnet wurde (sieheVorlage für die Übersicht);
  • (im Falle der Entlassung eines oder mehrerer Journalisten im Zeitraum zwischen dem Datum des Antrags und den vorangegangenen 12 Monaten) Kopie der Vereinbarung mit den einschlägigen Gewerkschaften, in der sich das Unternehmen verpflichtet, das zuvor bestehende Beschäftigungsniveau auf der Grundlage eines gemeinsam vereinbarten Geschäftsplans ganz oder teilweise wiederherzustellen;
  • (im Falle lokaler Fernseh- oder Radiosender) gegebenenfalls eine Bescheinigung über die durchschnittlichen Hörerzahlen von Auditel oder RadioTER für das vorangegangene Kalenderjahr;
  • Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung muss auch von jedem angestellten Journalisten ausgefüllt werden, der in der zusammenfassenden Übersicht der Beschäftigten des Vorjahres aufgeführt ist.
Attenzione

Ab 2026 gilt eine neue Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherungspolice gegen Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse für Antragsteller, die ihre Tätigkeit in Form eines bei der C.C.IA.A. eingetragenen Unternehmens ausübeneingetragen sind!

Attenzione
Bitte senden Sie statische, NICHT ausfüllbare PDF-Dateien

Falls die von Ihnen ausgefüllten Erklärungen im ausfüllbaren PDF-Format vorliegen, beachten Sie bitte, dass Sie die Datei in statischer Form (PDF/A) über die Plattform übermitteln/anhängen MÜSSEN. Der Grund dafür ist, dass das ausfüllbare PDF die Unveränderbarkeit des elektronischen Verwaltungsdokuments nicht gewährleistet.
Die digitale Signatur darf ausschließlich auf der Version der Datei im statischen Format angebracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
https://www.provincia.tn.it/News/Approfondimenti/Comunicazioni-telematiche+

Formulare

Zeiten und Fristen

Anträge können jedes Jahr vom 15. Januar bis zum 15. Februar eingereicht werden.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi di promozione dell'informazione locale

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Modifica dei 'Nuovi criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni previste dall'art.2, comma 1 della Legge Provinciale 7 dicembre 2016, n. 18 e s.m. - Interventi di promozione dell'informazione locale', approvati con deliberazione della Giunta Provinciale n. 1666 del 15 settembre 2023.

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Kontakt

Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

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0461.499400

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 16.09.2026 18:49

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