Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Beihilfen für technische Unterstützungsleistungen für Unternehmen – Landesgesetz 6/2023

  • In Bearbeitung

Die Einreichung von Anträgen gemäß dem neuen Landesgesetz 6/2023 ist ab dem Jahr 2027 möglich. Für Anträge, die im Laufe des Jahres 2026 eingereicht werden, gelten weiterhin die Kriterien des Landesgesetzes 6/1999.

Beihilfe zur Unterstützung der CAT bei den für Unternehmen erbrachten Dienstleistungen.

Beschreibung

Für Initiativen zur Förderung der Modernisierung von Unternehmen im Trentino kann eine Förderung gewährt werden, wenn technische Unterstützung und Schulungen in folgenden Bereichen angeboten werden:

  • technologische und organisatorische Innovation;
  • Wirtschafts- und Finanzmanagement von Unternehmen;
  • Zugang zu Finanzmitteln;
  • Arbeitssicherheit und Umweltschutz;

sowie Maßnahmen zur Qualitätszertifizierung von Unternehmen.

Die Anträge werden im automatisierten Verfahren geprüft.

 

Förderung und Ausgabenobergrenzen

Die alsPauschalbetrag gewährte Förderung beläuft sich auf80 % der Kosten, die im Geschäftsjahr vor dem Datum der Antragstellungfür die zugunsten der Unternehmen erbrachten Leistungen angefallen sind , abzüglich der im selben Geschäftsjahr für dieselben Leistungen erzielten Einnahmen und Erträge .

Die förderfähigen Kosten umfassen die Personalkosten und die Kosten für Dienstleistungen, die sich jeweils aus dem Anteil des Betrags ergeben , der unter den Posten B9 und B7 der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses oder der getrennten Buchführung, sofern vorgesehen, ausgewiesen ist.

Die für die Tätigkeitenerzielten Einnahmen und Erlöse entsprechen dem Gesamtbetrag der Beiträge, Beihilfen oder öffentlichen Zuschüsse, die für die Durchführung der für Unternehmen erbrachten Tätigkeiten erhalten wurden, sowie den Einnahmen, die von den einzelnen Unternehmen erzielt wurden, die diese Tätigkeiten in Anspruch nehmen(Achtung! In den Bestimmungen sind Ausnahmen vorgesehen).

Achtung!

Die für die Festsetzung des Förderbetrags erforderlichen Beträge, darunter die Personalkosten, die Kosten für Dienstleistungen sowie die Einnahmen und Erträge im Zusammenhang mit den im Rahmen der Initiative förderfähigen Tätigkeiten, müssen im Anhang zum Jahresabschluss des dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahres ausgewiesen sein; andernfalls ist der Antrag unzulässig.

Der Förderbeitrag wird gewährt, wenn er mindestens 10.000 Euro beträgt und in jedem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Jahr und Begünstigtem.

Die Beihilfe wird im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß der neuen De-minimis-Verordnung 2023/2831 gewährt. 

Es sind keine Ausgabenobergrenzen vorgesehen. 

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen für Unternehmen für technische Unterstützungsleistungen“ vorgesehen.

Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, dass die operative Einheit ihren Sitz im Gebiet der Provinz haben muss.

An wen es sich richtet

Zentren für technische Unterstützung von Unternehmen - CAT, die von Branchenverbänden oder Einrichtungen gebildet werden, die kollektive Kreditgarantien gewähren und die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Unternehmen für technische Unterstützungsleistungen“ bzw.in den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören unter anderem:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung an die Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie sie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Einrichtungen hervorgeht;
  • dass sie gegenüber ihren Beschäftigten einen der Verträge anwenden , die vom Provinzrat mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024 in der jeweils gültigen Fassung festgelegt wurden;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.

Die Begünstigten können die Form von eigenständigen Rechtsträgern (Gesellschaften oder Konsortien) annehmen oder als interne Einheiten des Verbandes oder des Kreditgarantieverbands (Confidi) gegründet werden. Im Falle von CAT, die als interne Einheiten eingerichtet sind, ist der formelle Begünstigte der Beihilfe der Branchenverband, die Dienstleistungsgesellschaft oder der Kreditverbund, zu dem die interne Einheit gehört. Die Hauptträger müssen jedoch eine getrennte Buchführung für das technische Hilfszentrum führen.

So geht es

Jeder Antragsteller kann einmal pro Jahr, vom 1 . Juni bis zum 31. August, einen Antrag stellen.

In jedem Fall darf der Antrag nur von einem einzigen technischen Beratungszentrum im Auftrag des repräsentativsten Branchenverbands oder einer Kreditgenossenschaft gestellt werden.

Der Antrag muss eingereicht werden – vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten - an die zuständige Stelle – die Provinzagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

Achtung!

Die Antragsfristen gelten ab dem Jahr 2027. 

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag auf Fördermittel müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter – für Antragsteller, die nicht im Handelsregister eingetragen sind – eine Kopie des genehmigten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr, das dem Jahr der Antragstellung vorausging.

Überprüfen Sie die Unterlagen im Abschnitt „Formulare“ weiter unten.

Zeiten und Fristen

Vorprüfung: Die Vorprüfung beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge in jedem Jahr. Der Bewilligungsbescheid wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge in jedem Jahr erlassen.

Auszahlung: Die Förderung wird in einer einzigen Zahlung ausgezahlt, sobald der Bewilligungsbescheid rechtskräftig ist und der Begünstigte eine Erklärung vorgelegt hat, in der er die Einhaltung der abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen bestätigt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

Weiterlesen

Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

Weiterlesen

Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti alle imprese per servizi di assistenza tecnica.

Weiterlesen

Disposizioni contratti collettivi.

Weiterlesen

Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

Weiterlesen

Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
apiae.agevolazionicontrolli@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499418

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 31.08.2026 18:25

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren