Beschreibung
Für Initiativen zur Förderung der Modernisierung von Unternehmen im Trentino kann eine Förderung gewährt werden, wenn technische Unterstützung und Schulungen in folgenden Bereichen angeboten werden:
- technologische und organisatorische Innovation;
- Wirtschafts- und Finanzmanagement von Unternehmen;
- Zugang zu Finanzmitteln;
- Arbeitssicherheit und Umweltschutz;
sowie Maßnahmen zur Qualitätszertifizierung von Unternehmen.
Die Anträge werden im automatisierten Verfahren geprüft.
Förderung und Ausgabenobergrenzen
Die alsPauschalbetrag gewährte Förderung beläuft sich auf80 % der Kosten, die im Geschäftsjahr vor dem Datum der Antragstellungfür die zugunsten der Unternehmen erbrachten Leistungen angefallen sind , abzüglich der im selben Geschäftsjahr für dieselben Leistungen erzielten Einnahmen und Erträge .
Die förderfähigen Kosten umfassen die Personalkosten und die Kosten für Dienstleistungen, die sich jeweils aus dem Anteil des Betrags ergeben , der unter den Posten B9 und B7 der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses oder der getrennten Buchführung, sofern vorgesehen, ausgewiesen ist.
Die für die Tätigkeitenerzielten Einnahmen und Erlöse entsprechen dem Gesamtbetrag der Beiträge, Beihilfen oder öffentlichen Zuschüsse, die für die Durchführung der für Unternehmen erbrachten Tätigkeiten erhalten wurden, sowie den Einnahmen, die von den einzelnen Unternehmen erzielt wurden, die diese Tätigkeiten in Anspruch nehmen(Achtung! In den Bestimmungen sind Ausnahmen vorgesehen).
Der Förderbeitrag wird gewährt, wenn er mindestens 10.000 Euro beträgt und in jedem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Jahr und Begünstigtem.
Die Beihilfe wird im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß der neuen De-minimis-Verordnung 2023/2831 gewährt.
Es sind keine Ausgabenobergrenzen vorgesehen.
Beschränkungen
Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen für Unternehmen für technische Unterstützungsleistungen“ vorgesehen.
Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, dass die operative Einheit ihren Sitz im Gebiet der Provinz haben muss.