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Beihilfen für technische Unterstützungsleistungen für Unternehmen – Landesgesetz 6/2023

  • In Bearbeitung

Die Einreichung von Anträgen auf der Grundlage des neuen Landesgesetzes 6/2023 ist ab dem Jahr 2027 möglich. Für Anträge, die im Laufe des Jahres 2026 eingereicht werden, gelten weiterhin die Kriterien des Landesgesetzes 6/1999.

Beihilfe zur Unterstützung der CAT bei ihren Dienstleistungen zugunsten von Unternehmen.

© PAT - Dipartimento sviluppo economico, ricerca e lavoro - Solo uso non commerciale

Beschreibung

Für Initiativen zur Förderung der Modernisierung von Unternehmen im Trentino kann eine Förderung gewährt werden, wenn technische Unterstützung und Schulungen in folgenden Bereichen angeboten werden:

  • technologische und organisatorische Innovation;
  • Wirtschafts- und Finanzmanagement von Unternehmen;
  • Zugang zu Finanzmitteln;
  • Arbeitssicherheit und Umweltschutz;

sowie Maßnahmen zur Qualitätszertifizierung von Unternehmen.

Die Anträge werden im automatisierten Verfahren geprüft.

 

Förderung

Die alsPauschalbetrag gewährte Förderung beläuft sich auf80 % der Kosten, die für die im Geschäftsjahr vor dem Datum der Antragstellungfür die Unternehmen erbrachten Leistungen entstanden sind , abzüglich der im selben Geschäftsjahr für dieselben Tätigkeiten erzielten Einnahmen und Erträge .

Die förderfähigen Kosten betreffen die Personalkosten und die Kosten für Dienstleistungen, die sich jeweils aus dem Anteil des Betrags ergeben , der unter den Posten B9 und B7 der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses oder der getrennten Buchführung, sofern vorgesehen, ausgewiesen ist.

Die für die Tätigkeiten erzieltenEinnahmen und Erträge entsprechen dem Gesamtbetrag der Beiträge, Beihilfen oder öffentlichen Zuschüsse, die für die Durchführung der für Unternehmen erbrachten Tätigkeiten erhalten wurden, sowie den Einnahmen, die von den einzelnen Unternehmen erzielt wurden, die diese Tätigkeiten in Anspruch nehmen(Achtung! In den Bestimmungen sind Ausnahmen vorgesehen).

Achtung!

Die für die Festsetzung des Förderbetrags erforderlichen Beträge, darunter die Personalkosten, die Kosten für Dienstleistungen sowie die Einnahmen und Erträge im Zusammenhang mit den im Rahmen der Initiative förderfähigen Tätigkeiten, müssen im Anhang zum Jahresabschluss des dem Jahr der Antragstellung vorangegangenen Geschäftsjahres ausgewiesen sein; andernfalls ist der Antrag unzulässig.

   
Ausgabenobergrenzen

Der Zuschuss wird gewährt, wenn er mindestens 10.000 Euro beträgt und in jedem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Jahr und Begünstigtem.

Die Beihilfe wird im Rahmen der „De-minimis“-Regelung gemäß der neuen De-minimis-Verordnung 2023/2831 gewährt. 

Es sind keine Ausgabenobergrenzen vorgesehen. 
   

Beschränkungen

Spezifische Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Beihilfen für Unternehmen für technische Unterstützungsleistungen“ vorgesehen.

Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, dass die operative Einheit im Gebiet der Provinz ansässig sein muss.

   

An wen es sich richtet

Zentren für technische Unterstützung von Unternehmen - CAT, die aus Branchenverbänden oder Einrichtungen bestehen, die kollektive Kreditgarantien leisten, und die die Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Fördermaßnahme „Beihilfen für Unternehmen für technische Unterstützungsleistungen“ oderin den allgemeinen, für alle Maßnahmen geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.

Zu den Zugangsvoraussetzungen und -bedingungen gehören auch:

  • die ordnungsgemäße Beitragszahlung gegenüber den Sozialversicherungs- und Fürsorgeeinrichtungen, wie sie aus einem zeitlich gültigen DURC auf dem Portal der Einrichtungen hervorgeht;
  • dass sie gegenüber ihren Beschäftigten einen der Verträge anwenden, die von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024 in der jeweils gültigen Fassungfestgelegt wurden;
  • der Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Artikel 1 Absatz 101 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.

Die Begünstigten können als eigenständige Rechtsträger (Unternehmen oder Konsortien) auftreten oder als interne Einheiten des Verbandes oder des Kreditgarantieverbands (Confidi) gegründet sein. Im Falle von CAT, die als interne Einheiten eingerichtet sind, ist der formelle Begünstigte der Beihilfe der Branchenverband, die Dienstleistungsgesellschaft oder die Kreditgenossenschaft, zu der die interne Einheit gehört. Die Hauptträger müssen jedoch eine getrennte Buchführung für das Zentrum für technische Unterstützung führen.

   

So geht es

Jeder Antragsteller kann einmal pro Jahr, vom 1 . Juni bis zum 31. August, einen Antrag stellen.

In jedem Fall darf der Antrag nur von einem einzigen technischen Beratungszentrum im Auftrag des repräsentativsten Branchenverbands oder einer Kreditgenossenschaft gestellt werden.

Der Antrag muss eingereicht werden – vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder einem von ihm Beauftragten - an die zuständige Stelle – die Provinzagentur zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

Achtung!

Die Antragsfristen beginnen ab dem Jahr 2027. 

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Förderantrag müssen bestimmte Unterlagen beigefügt werden, darunter – für Antragsteller, die nicht im Handelsregister eingetragen sind – eine Kopie des genehmigten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr, das dem Jahr der Antragstellung vorausging.

Zeiten und Fristen

Vorprüfung: Die Vorprüfung beginnt am Tag nach Ablauf der Antragsfrist des jeweiligen Jahres. Der Bewilligungsbescheid wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist des jeweiligen Jahres erlassen.

Auszahlung: Die Förderung wird in einer einzigen Zahlung ausgezahlt, sobald der Bewilligungsbescheid rechtskräftig ist und der Begünstigte eine Erklärung vorgelegt hat, aus der hervorgeht, dass er die abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen erfüllt hat.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per la crescita, la qualificazione e l'internazionalizzazione delle imprese.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per servizi di assistenza tecnica alle imprese.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
apiae.agevolazionicontrolli@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499418

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.09.2026 18:18

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