Beihilfen für die Förderung der lokalen Information

  • Aktiv

Beihilfen für Fernseh- und Radiosender sowie lokale Online-Nachrichtenportale zur Förderung der Verbreitung von selbst produzierten Nachrichteninhalten von lokalem Interesse. Ab 2024 können die Anträge vom 15. Januar bis zum 15. Februar eines jeden Jahres eingereicht werden.

Beschreibung

Zuschüsse, die im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt und in einer einzigen Rate ausgezahlt werden, für die Produktion und Ausstrahlung von eigenproduzierten Informationsinhalten von lokalem Interesse im Kalenderjahr der Antragstellung für mindestens 60 bzw. 30 Minuten/Tag, ohne Wiederholungen (im Falle von lokalem Fernsehen bzw. Radio) oder, im Falle von lokalen Online-Informationsportalen, für mindestens 8 neue Inhalte/Tag, berechnet als Durchschnitt über einen wöchentlichen Zeitraum von Montag bis Sonntag.
Für jeden berücksichtigten Parameter wird eine Punktzahl (max. 100 Punkte) vergeben, je nach Art des Antragstellers, und zwar nach

  • n. Von der AWU beschäftigte Journalisten und anderes angestelltes Personal für das vorangegangene Kalenderjahr;
  • Prozentsatz der Bevölkerung, die durch das Signal erreicht wird (bei lokalen Fernseh- und Hörfunksendern), zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags;
  • Dauer oder (im Falle von Online-Portalen) Anzahl der für das Jahr der Antragstellung geplanten selbst produzierten Nachrichteninhalte von lokalem Interesse;
  • Anzahl der Zuschauer, die sich aus der regionalen Auditel-Erhebung des vorangegangenen Kalenderjahres ergibt; oder Anzahl der Radiohörer, die sich aus der regionalen RadioTER-Erhebung des vorangegangenen Kalenderjahres ergibt;
  • Anzahl der Aktivitätsjahre des Mediums im Trentino zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Anträge werden von APIAE - Dienst für Erleichterungen und wirtschaftliche Anreize - geprüft, nachdem der CORECOM eine Stellungnahme zu den in Punkt 7, Absatz 2 der Kriterien vorgesehenen Kontrollen abgegeben hat.

Die De-minimis-Beihilfe wird gemäß der Verordnung Nr. 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.

Beschränkungen

Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfe muss das Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die in den Kriterien festgelegt sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus der angestellten Journalisten und anderer Mitarbeiter sowie der Erfüllung der vom Journalistenorden festgelegten Verpflichtungen zur beruflichen Weiterbildung.

An wen es sich richtet

    .
  1. Lokale Fernsehveranstalter, verstanden als Inhaber von Konzessionen oder Genehmigungen für terrestrische Frequenzen, mit redaktioneller Verantwortung für das Fernsehprogramm, unterschieden als:
  2. .
      .
    1. provinziell, mit einem Prozentsatz der Bevölkerung, der von seinem Signal erreicht wird, der mindestens 30 % der im Provinzgebiet ansässigen Bevölkerung entspricht;
    2. Tal, mit einem Prozentsatz der Bevölkerung, der mit dem eigenen Signal erreicht wird, der mindestens 50 % der in der Talgemeinde ansässigen Bevölkerung entspricht;
  3. Lokalradioveranstalter, verstanden als Inhaber von Konzessionen oder Genehmigungen für terrestrische Frequenzen, mit Verantwortung für das Radioprogramm, unterschieden in:
    1. .
    2. provinziell, mit einem Anteil der Bevölkerung, der durch ihr Signal erreicht wird, der mindestens 30 % der im Provinzgebiet ansässigen Bevölkerung entspricht;
    3. Tal, mit einem Prozentsatz der Bevölkerung, der mit dem eigenen Signal erreicht wird, der mindestens 50 % der in der Talgemeinde ansässigen Bevölkerung entspricht;
  4. Lokale Online-Informationsportale, verstanden als Eigentümer eines auf Web- oder sozialen Plattformen entwickelten Portals, das für die Veröffentlichung selbst produzierter Informationsinhalte von lokalem Interesse verantwortlich ist. Web-TV und Web-Radios, d.h. jene Sender, die ihre Fernseh- oder Radio-Inhalte über das Internet übertragen, sind als Online-Informationsportale zu betrachten. Online-Informationsportale, die Ausdruck einer gedruckten Zeitung sind, sind ebenfalls eingeschlossen. Le attività informative veicolate dalle piattaforme social devono essere intese quali produzione e distribuzione di informazioni esercitate nella forma di impresa, ricadenti sotto la responsabilità di un direttore ed iscritte nel Registro degli Operatori di Comunicazione (ROC), oltre che presso il competente Tribunale.

Diese Einrichtungen müssen

  • im Register der Kommunikationsbetreiber (ROC) oder, im Falle von Online-Portalen, beim zuständigen Gericht eingetragen sein (mit Ausnahme von Portalen, die auf einer sozialen Plattform entwickelt wurden, für die eine Eintragung sowohl beim zuständigen Gericht als auch beim ROC erforderlich ist)
  • mindestens ein operatives Büro auf dem Territorium der Provinz haben
  • über eine journalistische Redaktion verfügen, die im Sinne von Punkt 2 Absatz 1 Buchstabe d der Kriterien (siehe Link) eingerichtet ist
  • Eigentümer
  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens

So geht es

Jeder Antragsteller kann bei der APIAE - Dienststelle für Erleichterungen und wirtschaftliche Anreize - nur einen Zuschussantrag pro Jahr zwischen dem 15. Januar und dem 15. Februar einreichen, und zwar auf der Grundlage dieser Kriterien, die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 1666/2023 in der geänderten Fassung genehmigt wurden, als Alternative zu den Zuschussanträgen, die von Unternehmen eingereicht werden, die "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" gemäß den vom Provinzialrat festgelegten Kriterien für DAWI in Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 des Provinzialgesetzes Nr. 18/2016 erbringen.

Der Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe ist ausschließlich auf elektronischem Wege an die folgende Adresse zu übermitteln:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • Nachrichtenblatt;
  • einfache Kopien der Verträge der fest angestellten Journalisten;
  • (im Falle von Unternehmen mit Angestellten) Prospekt mit einer Übersicht über die Beschäftigten des Vorjahres (im Sinne der AWU), aus der die Entlassung von Journalisten hervorgeht, erstellt und unterzeichnet von einem Fachmann, der beim Berufsverband der Wirtschaftsprüfer und Buchhalter, beim Orden der Rechtsprüfer, beim Orden der Arbeitsberater oder bei einem C.A.T. - H.U.B. - Dienstleistungsunternehmen, das von einem Berufsverband kontrolliert wird (siehe Prospektspur)
  • (im Falle der Entlassung eines oder mehrerer Journalisten, die zwischen dem Datum der Antragstellung und den vorangegangenen 12 Monaten erfolgte) Kopie der Vereinbarung mit den Gewerkschaften, in der sich das Unternehmen verpflichtet, das vorherige Beschäftigungsniveau auf der Grundlage eines gemeinsamen Geschäftsplans ganz oder teilweise wiederherzustellen;
  • (im Falle lokaler Fernseh- oder Radiosender) eine Bescheinigung von Auditel oder RadioTER über die durchschnittliche Einschaltquote für das vorangegangene Kalenderjahr;
  • Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen auch von jedem angestellten Journalisten ausgefüllt werden, der in der zusammenfassenden Aufstellung der Beschäftigten für das vorangegangene Jahr aufgeführt ist.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi di promozione dell'informazione locale

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Modifica dei 'Nuovi criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni previste dall'art.2, comma 1 della Legge Provinciale 7 dicembre 2016, n. 18 e s.m. - Interventi di promozione dell'informazione locale', approvati con deliberazione della Giunta Provinciale n. 1666 del 15 settembre 2023.

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Kontakt

Contatti di Ufficio incentivi energia e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
apiae.agevolazionicontrolli@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae.contr.energia@pec.provincia.tn.it

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0461.499418

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

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Pec - Segreteria:
apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it

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0461.499440

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:36

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