Beschreibung
Zuschüsse, die im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt und in einer einzigen Rate ausgezahlt werden, für die Produktion und Ausstrahlung von eigenproduzierten Informationsinhalten von lokalem Interesse im Kalenderjahr der Antragstellung für mindestens 60 bzw. 30 Minuten/Tag, ohne Wiederholungen (im Falle von lokalem Fernsehen bzw. Radio) oder, im Falle von lokalen Online-Informationsportalen, für mindestens 8 neue Inhalte/Tag, berechnet als Durchschnitt über einen wöchentlichen Zeitraum von Montag bis Sonntag.
Für jeden berücksichtigten Parameter wird eine Punktzahl (max. 100 Punkte) vergeben, je nach Art des Antragstellers, und zwar nach
- n. Von der AWU beschäftigte Journalisten und anderes angestelltes Personal für das vorangegangene Kalenderjahr;
- Prozentsatz der Bevölkerung, die durch das Signal erreicht wird (bei lokalen Fernseh- und Hörfunksendern), zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags;
- Dauer oder (im Falle von Online-Portalen) Anzahl der für das Jahr der Antragstellung geplanten selbst produzierten Nachrichteninhalte von lokalem Interesse;
- Anzahl der Zuschauer, die sich aus der regionalen Auditel-Erhebung des vorangegangenen Kalenderjahres ergibt; oder Anzahl der Radiohörer, die sich aus der regionalen RadioTER-Erhebung des vorangegangenen Kalenderjahres ergibt;
- Anzahl der Aktivitätsjahre des Mediums im Trentino zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Anträge werden von APIAE - Dienst für Erleichterungen und wirtschaftliche Anreize - geprüft, nachdem der CORECOM eine Stellungnahme zu den in Punkt 7, Absatz 2 der Kriterien vorgesehenen Kontrollen abgegeben hat.
Die De-minimis-Beihilfe wird gemäß der Verordnung Nr. 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.
Beschränkungen
Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfe muss das Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, die in den Kriterien festgelegt sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus der angestellten Journalisten und anderer Mitarbeiter sowie der Erfüllung der vom Journalistenorden festgelegten Verpflichtungen zur beruflichen Weiterbildung.