Hervorgehobenes
Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.
Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung der Einführung von Forschern und Forschungstechnikern in Unternehmen (ehemals Beihilfe zur Verbreitung der wissenschaftlichen Forschung - L.p. 6/1999)
Verpflichtung zum Abschluss einerVersicherung gegen Schäden, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse verursacht werden.
Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt die Einführung von hochqualifiziertem Personal in die Unternehmen, das von einer Forschungs- und Wissensverbreitungseinrichtung oder einem Großunternehmen, das Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführt, abgestellt wird.
Die Einführung des hochqualifizierten Personals in das Unternehmen muss nach dem Datum der Antragstellung erfolgen.
Die Erleichterungsmaßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des trentinischen Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die Erleichterungsmaßnahme"Beihilfen für die Einstellung von Forschern und Forschungstechnikern in Unternehmen" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten.
Die Kosten für die Entsendung von hochqualifiziertem Personal werden bezuschusst.
Das hochqualifizierte Personal muss eine neu geschaffene Funktion im Unternehmen ausüben und darf kein anderes Personal ersetzen.
Das hochqualifizierte Personal muss Aufgaben im Zusammenhang mit mindestens einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen
Die Kosten und die Tätigkeit des hochqualifizierten Personals müssen sich aus der Entsendungsvereinbarung ergeben, die zwischen dem antragstellenden Unternehmen und der Forschungs- und Wissensverbreitungseinrichtung oder dem entsendenden Großunternehmen geschlossen wird.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Der Anreiz beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Anreiz wird im Rahmen einer Freistellungsregelung gemäß der Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 gewährt.
Die förderfähigen Mindestausgaben müssen über 20.000 Euro liegen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 240 Tausend Euro.
Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag für die förderfähigen jährlichen Ausgaben von 80 Tausend Euro pro Vollzeitkraft und in jedem Fall für eine Höchstdauer der Entsendung von hochqualifiziertem Personal von 36 Monaten.
Hochqualifiziertes Personal, das im Rahmen einer Abordnung zur Verfügung gestellt wird, muss in einer Betriebsstätte auf dem Gebiet der Provinz Trient arbeiten und seine Tätigkeit innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe aufnehmen.
Die Eingliederung des hochqualifizierten Personals in das Unternehmen muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein.
Die Betriebseinheit, in der die Initiative, die Gegenstand der Förderung ist, durchgeführt wird, muss bestimmte Anforderungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten).
Weitere Anforderungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen für die Anreizmaßnahme "Beihilfen für die Einstellung von Forschern und Forschungstechnikern in Unternehmen" festgelegt.
Kleine und mittlere Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, die in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen zur Erleichterung der "Beihilfe für die Einstellung von Forschern und Forschungstechnikern in Unternehmen" oder in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, festgelegt sind.
Der Antrag kann eingereicht werden von:
Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden.
Wurde bereits ein Antrag im Rahmen dieser erleichterten Maßnahme gestellt, kann ein neuer Antrag erst nach dem Datum des Abschlusses der vorherigen erleichterten Initiative eingereicht werden.
Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.
Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse auf dem Staatsgebiet an den in Artikel 2424 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Abschnitt Vermögen, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Absätze 101 ff. in der Fassung von Art. 13 der Gesetzesverordnung Nr. 202/2024 und Art. 1 der Gesetzesverordnung Nr. 39/2025).
Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich, die ab dem
Die Verpflichtung zum Abschluss des Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den oben genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.
Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenLegge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 'Interventi di sostegno del sistema economico trentino'. Approvazione delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e approvazione di un primo pacchetto di disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6.
WeiterlesenModifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023
WeiterlesenLegge provinciale 23 luglio 2023, n. 6: modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi approvate con delibera di Giunta provinciale n. 2014 del 20 ottobre 2023.
WeiterlesenArticolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).
WeiterlesenDisposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenDisposizioni specifiche per singoli interventi L.p. 6/2023: linea di intervento per il sostegno della ricerca, dello sviluppo e dell'innovazione.
Misura agevolativa della linea di intervento: Aiuti per l'introduzione di ricercatori e tecnici di ricerca nelle aziende.