Beihilfen für Unternehmensnetze - Provinzialgesetz 6/1999

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Dienst vom 01/01/2023 bis 30/06/2025

Beihilfen zur Förderung von Unternehmenszusammenschlüssen - Bestimmungen, die ab dem 1. Januar 2023 gelten

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Bekanntmachung über die Aussetzung der Beantragung von Beihilfen für Konsortien und Unternehmensnetze

Die Einreichung von Anträgen wird ab dem 1. Juli 2025 ausgesetzt

Beschreibung

Allen Beteiligten wird mitgeteilt, dass die Diputación Foral mit Beschluss Nr. 891 vom 20. Juni 2025 beschlossen hat, die Beihilfen für Konsortien und Unternehmensnetze gemäß Artikel 24 octies und novies der Norma Foral 6/99 ab 1. Juli 2025 auszusetzen.

Daher können ab dem 1. Juli 2025 keine Anträge auf solche Beihilfen mehr gestellt werden.

Zur Unterstützung von Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen, einschließlich überregionaler und transnationaler Zusammenschlüsse, werden Beihilfen zur Förderung des Abschlusses von Netzwerkverträgen gemäß Artikel 3 Absatz 4 ter des Gesetzesdekrets Nr. 5 von 2009, umgewandelt durch Gesetz Nr. 33 von 2009, gewährt.

Zu diesem Zweck wurde eine Beihilfe gemäß Artikel 24-novies "Beihilfen für Unternehmensnetzwerke" der Norma Foral Nr. 6 vom 13. Dezember 1999 eingeführt, die im Rahmen der "De-minimis"-Regelung gewährt wird.

Arten von beihilfefähigen Interventionen

Die folgenden Maßnahmen sind beihilfefähig

  1. Rechts-, Verwaltungs- und Beratungskosten, die dem Netz entstanden sind, um die Unterzeichnung des Vertrags zu erreichen, vorausgesetzt, der Vertrag selbst wurde unterzeichnet;
  2. .
  3. die Einrichtung eines gemeinsamen Vermögensfonds zur Finanzierung der Ausübung von:
    1. Ausbildung von Personal, das an dem Netzprojekt beteiligt ist
    2. .
    3. Einstellung von Personal für die Internationalisierungsprojekte des Netzes
    4. .
    5. Anschaffung von Hardware und Software für das Netzprojekt
    6. Erwerb von Patenten und Technologienutzungsrechten
    7. Werbe- und Kommerzialisierungsmaßnahmen
    8. externe Fachberatung zur Förderung und Entwicklung des Netzprojekts, einschließlich Internationalisierungsprojekte
Förderfähige Ausgabenobergrenzen
  • Die zuwendungsfähigen Mindestausgaben betragen 2.500,00 Euro;
  • Die maximalen anteiligen Ausgaben dürfen ein Drittel des Fonds nicht überschreiten;
  • Der Höchstbetrag der Ausgaben des Fonds beträgt 200.000,00 Euro.
Beitragsmaßnahme

Die nicht rückzahlbaren Beitragsmaßnahmen nach der "De-minimis"-Beihilferegelung sind

  • 50% auf Kapitalfondsanteile
  • 30 % für Rechts-, Verwaltungs- und Beratungskosten, die bis zur Unterzeichnung des Netzvertrags anfallen

Ab dem 7. Februar 2024 wird der Beitrag nach der neuen De-minimis-Verordnung 2023/2831 gewährt. Bis zum 30. Juni 2024 kann der Beitrag nach der alten Verordnung 1407/2014 in ihrer geänderten Fassung nur dann gewährt werden, wenn dies für den Antragsteller im Hinblick auf die Beihilfeobergrenze günstiger ist.

Beschränkungen

Kosten

Außer der Stempelgebühr fallen keine Kosten für die Anmeldung an.

Verpflichtungen

Unternehmensnetze, die die Fazilitäten in Anspruch nehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllen

  • Zweckbindungsverpflichtungen: Der gemeinsame Kapitalfonds des Netzwerks muss für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab der Auszahlung des Zuschusses zweckgebunden sein und darf während dieses Zeitraums nicht, auch nicht teilweise, an die Mitgliedsunternehmen zurückgegeben werden;
  • Verpflichtung zur territorialen Verwurzelung: Die Unternehmen, deren Beteiligung am Netzwerk gefördert wird, müssen ihre Betriebsstätte für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab der Auszahlung des Zuschusses auf dem Gebiet der Provinz aufrechterhalten;
  • Verbot der Ausschüttung von Mitteln, in welcher Form auch immer, an die Mitgliedsunternehmen, wie es in den Anwendungskriterien des Gesetzes vorgesehen ist;
  • Verpflichtung der Antragsteller, die in Artikel 16 Absatz 6 der Norma Foral 6/1999 genannten Verpflichtungen einzuhalten;
Kumulierung

Die Einreichung eines Antrags nach diesen Kriterien bringt die Verpflichtung mit sich, für dieselbe Initiative keine anderen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls auf die bereits vor der Gewährung der Anreize nach der Norma Foral erhaltenen Vergünstigungen zu verzichten. Die Inanspruchnahme von Steuer- oder Sozialversicherungserleichterungen, die keine staatlichen Beihilfen darstellen, ist in jedem Fall zulässig. Die Gemeinschaftsvorschriften über die Kumulierung staatlicher Beihilfen bleiben in jedem Fall unberührt.

An wen es sich richtet

Die geplanten Maßnahmen richten sich an Netzwerke, an denen Unternehmen beteiligt sind:

  1. von beliebiger Größe, auch groß, einschließlich überregional und transnational;
  2. mindestens eine Betriebseinheit auf dem Gebiet der Provinz haben, die Tätigkeiten ausübt, die unter die Codes in Tabelle A der allgemeinen Vorschriften fallen (Beschluss des Provinzialrats Nr. 1911/2012 und nachfolgende Änderungen).
  3. .

Zugangsvoraussetzungen

Um nach diesen Kriterien beihilfefähig zu sein:

  1. Unternehmensnetze können Rechtssubjektivität haben oder nicht haben.
  2. Der Netzvertrag muss vom Netzbetreiber unterzeichnet werden.
  3. Der Netzvertrag muss sein:
    1. im Unternehmensregister von Trient eingetragen sein
    2. .
    3. von mindestens drei Unternehmen gezeichnet sein
    4. .
    5. gezeichnet von großen Unternehmen oder von Einrichtungen, die keine Unternehmen sind, für einen Anteil, der ein Drittel der zeichnenden Einrichtungen nicht überschreitet
    6. .
.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Einreichung des Antrags im automatischen Verfahren

Die Beiträge zum gemeinsamen Kapitalfonds des Netzes und andere Ausgaben müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geleistet worden sein, sofern sie nicht früher als achtzehn Monate vor diesem Zeitpunkt geleistet wurden.

Die Antragsteller müssen den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses bei der prüfenden Stelle ausschließlich per zertifizierter elektronischer Post (PEC) einreichen, unter Androhung der Nichtzulassung des Antrags selbst und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.

Die Unterlagen müssen alternativ unterzeichnet werden

  • mit digitaler Unterschrift
  • mit einer handschriftlichen Unterschrift, die eingescannt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Teilnehmers an die E-Mail-Nachricht angehängt wird.
Antragsfristen
Anträge können ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, müssen die Antragsteller folgende Unterlagen einreichen

  • Antrag
  • Erklärung über die entstandenen Kosten
  • Liste des Unternehmensnetzwerks
  • Nachrichtenblatt
  • Vollmacht (falls vorhanden)
  • Datenschutzrichtlinie
Attenzione! CUP per le domande presentate dal 22 aprile 2023 con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Wie bereits in den Bescheiden über die Gewährung von Beihilfen hervorgehoben, ist es insbesondere für alle Rechnungen, die sich auf Anträge beziehen , die ab dem 22. April 2023 eingereicht und ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, obligatorisch, die Ausgaben zurückzuverfolgen (Anbringung des eindeutigen Projektcodes - CUP), und zwar in Übereinstimmung mit den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben . Die Regulierung ist nur auf die darin vorgesehene Art und Weise zulässig (insbesondere durch elektronische Integration in das AdE-Austauschsystem).

 

Für den Fall der Nichteinhaltung der vorgenannten Arbeitsanweisungen sind besondere Konsequenzen vorgesehen: Wenn bei den Kontrollen/Prüfungen im Rahmen der Überwachung festgestellt wird, dass die Rechnungen/Zahlungsbelege ohne den CUP (auch wenn dieser nicht korrekt angebracht ist) oder ohne die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung oder die Prüfbescheinigung vorliegen oder nicht gemäß dem vorgenannten Beschluss regularisiert wurden, werden sie werden sie als nicht förderfähig angesehen und führen zum Verfall des entsprechenden Teils der Subvention und zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Einreichung von Anträgen wird ab dem 1. Juli 2025 ausgesetzt.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist für das Entscheidungsverfahren beträgt 60 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Eingang des Zuschussantrags, unbeschadet möglicher Aussetzungen.Frist für den Beginn der InitiativenTag nach Eingang des AntragsFrist für den Abschluss der InitiativenDie Einzahlungen in den gemeinsamen Kapitalfonds des Netzes und die sonstigen Ausgaben müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erfolgt sein, sofern sie nicht früher als 18 Monate vor diesem Zeitpunkt getätigt wurdenFrist für die Berichterstattung über die InvestitionDie Unterlagen für die Auszahlung des Zuschusses müssen zusammen mit dem Zuschussantrag eingereicht werden

Nach der Bewilligung werden die Beiträge in einem einzigen Betrag ausgezahlt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Criteri e modalità per l'applicazione della legge "Aiuti per le reti d'impresa". Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:37

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