Hervorgehobenes
Dieser Dienst steht nur noch für die BERICHTERSTATTUNG zur Verfügung. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Beihilfen, die im Rahmen eines Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten auf dem Gebiet der Provinz Trient gewährt wurden
Dieser Dienst steht nur noch für die BERICHTERSTATTUNG zur Verfügung. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, der im Rahmen der „Freistellungsregelung“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 für die Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts auf dem Gebiet der Provinz gewährt wird, gemäß Art. 5 „Beihilfen zur Förderung von Forschung und Entwicklung“ des Provinzgesetzes Nr. 6/1999.
Das Unternehmen kann den Zuschuss für Ausgaben beantragen, die von den im Trentino ansässigen Betriebseinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts getätigt wurden, vom Ausschuss für Forschung und Innovation als förderfähig eingestuft wurden und unter folgende Kategorien fallen:
Der Mindestbetrag des Förderantrags muss über 200.000,00 Euro liegen.
Anträge mit einem Wert von mehr als 1 Million Euro werden im Verhandlungsverfahren geprüft, und die Gewährung des Zuschusses ist an den Abschluss einer Vereinbarung mit der Landesregierung gebunden, in der die Auswirkungen der Durchführung des Forschungsprojekts auf das Landesgebiet festgelegt werden.
Unter Beachtung des Anreizprinzips werden die Fördermittel bei Anträgen im Bewertungsverfahren in einer einzigen Zahlung und bei Anträgen im Verhandlungsverfahren in fünf jährlichen Raten gewährt. Die Fördermittel werden im Rahmen einer Befreiungsregelung gewährt, wobei die Prozentsätze je nach Unternehmensgröße, den Merkmalen des Projekts und der Gewährung etwaiger Förderzuschläge differenziert sind, wie in der Fördertabelle aufgeführt.
Die Unternehmen, die in den Genuss der Fördermaßnahmen kommen, müssen:
Bei Anträgen im Verhandlungsverfahren werden die Verpflichtungen und Auflagen für den Begünstigten direkt in der Verhandlungsvereinbarung festgelegt.
Kleine, mittlere und große Unternehmen, insbesondere die in Punkt 2, Absätze 1 und 2 der allgemeinen Bestimmungen des Landesgesetzes genannten Begünstigten, die im Trentino Tätigkeiten ausüben oder ausüben wollen, die unter die in Tabelle A im Anhang zu den allgemeinen Bestimmungen aufgeführten ATECO-Codes fallen.
Ausgeschlossen sind in jedem Fall die in Punkt 4 Absatz 2 der allgemeinen Bestimmungen genannten Rechtsträger.
Um die in diesen Kriterien vorgesehenen Beihilfen in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller die in Punkt 3 Absatz 1 der allgemeinen Bestimmungen des Landesgesetzes festgelegten Voraussetzungen erfüllen:
Der Antrag kann gestellt werden von:
Die Antragsteller müssen den Förderantrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen ausschließlich per zertifizierter E-Mail (PEC) bei der für die Prüfung zuständigen Stelle einreichen.
Die Unterlagen müssen wahlweise wie folgt unterzeichnet sein:
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die Antragsteller folgende Unterlagen einreichen:
Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.
Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6
WeiterlesenArticolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).
WeiterlesenTesto coordinato criteri modificati dalla deliberazione della Giunta provinciale n. 1419 del 5 agosto 2022
Criteri ricerca (L.P. 6/99 - art. 5) da applicare alle domande presentate dall'1 luglio 2017 - aggiornati a giugno 2020 (vecchi criteri)
WeiterlesenCriteri ricerca (L.P. 6/99 - art. 5) da applicare alle domande presentate dall'1 gennaio 2012 al 30 giugno 2017 - aggiornati a giugno 2020 (vecchi criteri)
WeiterlesenFAQ LP n. 6/99 Criteri per la promozione della Ricerca e Sviluppo
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