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Beihilfen für Unternehmen für Anlageinvestitionen – Landesgesetz 6/1999

  • Nicht aktiv

Die Fördermaßnahme läuft gemäß dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1901 vom 22. November 2024, Punkt 6, am 31. Dezember 2024 aus.

Beihilfen, die im Rahmen eines Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens für Anlageinvestitionen in Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patente und Infrastruktur gewährt werden

Beschreibung

Es können Fördermittel für Investitionsvorhaben beantragt werden, sowohl für bewegliche als auch für unbewegliche Vermögenswerte, die unter die folgenden vorrangigen Initiativen fallen:

  1. ERSATZ-/ÜBERNAHMEMASSNAHMEN
  2. NEUE INITIATIVEN/UMSTELLUNGEN
  3. UNTERNEHMENSNETZWERKE
  4. QUALITÄT IM UNTERNEHMEN
  5. UNTERNEHMENSINNOVATION
  6. GRÖSSENWACHSTUM

Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in ökologisch effiziente Technologien zur Energieeinsparung und rationellen Energienutzung, die darauf abzielen: die natürliche Umwelt zu schützen, potenziell umweltschädliche Emissionen zu reduzieren, die Rückgewinnung und Wiederverwertung von Unternehmensabfällen usw.

Obergrenzen für förderfähige Ausgaben

Der Mindestbetrag des Förderantrags muss über 300.000,00 Euro liegen.
Die Förderanträge werden im Rahmen von Bewertungs- oder Verhandlungsverfahren geprüft.
Die mit der Investition verbundenen Ausgaben müssen in der Regel nach Einreichung des Antrags getätigt werden.

Fördermaßnahme

Der Höchstbetrag des Zuschusses darf 30 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. 

Attenzione!

Ab dem 1. Januar 2023 werden neue Anträge von der APIAE und nicht mehr von den Confidi bearbeitet.

 

Mit dem Beschluss der Provinzregierung Nr. 526/2023 wurde festgelegt, dass ab dem 25. März 2023 die Kriterien für die Gewährung von Beihilfen für Sachanlagen ausschließlich für Förderanträge mit einem Ausgabenbetrag von mehr als 300.000,00 Euro gelten (mit Ausnahme der von Trentino Sviluppo S.p.a. veranlassten Maßnahmen).

Daher können Förderanträge mit einem Betrag unterhalb dieser Schwellenwerte für bestimmte Investitionsarten auf der Grundlage der Kriterien für die Gewährung von Beihilfen im automatischen Verfahren eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Anspruch auf die Fördermaßnahmen haben:
Unternehmen, Unternehmenskonsortien, Einrichtungen und Verbände für unternehmerische Tätigkeiten sowie Branchenverbände.

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • Inhaber/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Anträge für Ausgabenbeträge über 300.000,00 Euro müssen bei der APIAE ausschließlich per zertifizierter E-Mail (PEC) eingereicht werden.

Die Unterlagen müssen wahlweise wie folgt unterzeichnet sein:

  • mit digitaler Signatur;
  • mit eigenhändiger Unterschrift, ergänzt durch einen Identitätsnachweis des Unterzeichners

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Ersatzerklärung anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Erklärung
  • Kopie des Ausweisdokuments des Inhabers/gesetzlichen Vertreters (im Falle einer Vollmacht oder bei Übermittlung per zertifizierter E-Mail ohne
  • )
  • Vollmacht zur Unterzeichnung und/oder elektronischen Übermittlung des Antrags
  • integrierter Bericht (einschließlich eines technisch-wirtschaftlich-finanziellen Berichts im Falle eines Bewertungsverfahrens oder einschließlich eines Strategieplans und eines Verhandlungsvorschlags im Falle eines Verhandlungsverfahrens)
  • einfache Kopie der Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre, wie sie aus dem Bestandsbuch hervorgehen (sofern diese nicht bereits
  • bei der prüfenden Stelle oder im Handelsregister hinterlegt wurden)
  • einfache Kopie der letzten Steuererklärung (nur für Unternehmen, die im Kalenderjahr vor dem Jahr der
  • Einreichung des Antrags eine andere als die gewöhnliche Steuerregelung angewandt haben)

Im Falle von Investitionen in bewegliche Vermögenswerte und Anlagen, die nicht in anderen Immobilieninvestitionen enthalten sind

  • einfache Kopie der Kostenvoranschläge für die geplanten Ausgaben
  • einfache Kopie des ordnungsgemäß registrierten Vorvertrags (im Falle des Erwerbs von Patenten oder Nutzungsrechten an Technologien)

Bei Bauvorhaben, gegebenenfalls einschließlich der Gebäudeausstattung und des Grundstückserwerbs

  • vollständiges Projekt mit technischem Bericht sowie Grundrissen, Schnitten und gegebenenfalls Ansichten und Lageplan, unterzeichnet von einem zugelassenen, im Berufsregister eingetragenen Techniker
  • Kopie des Grundrisses der physisch geteilten Wohnung
  • Technisches Datenblatt
  • detaillierte Kostenaufstellung, unterzeichnet von einem zugelassenen Techniker, der im Berufsregister eingetragen ist, aus der die Kosten und die Fläche des zu erwerbenden Grundstücks hervorgehen (für Bauvorhaben mit einem Wert von über 1.000.000,00 Euro)
  • Bericht, unterzeichnet von einem zugelassenen Fachmann, der im Berufsregister eingetragen ist, in dem die bereits ausgeführten Bauarbeiten und/oder Anlagen genau
  • die bereits ausgeführten Bauarbeiten und/oder Anlagen genau beschrieben und quantifiziert sind, ergänzt durch geeignetes Fotomaterial
  • über den Stand der Bauarbeiten, aus der das Datum ersichtlich ist (nur im Falle von Bauarbeiten, deren Baubeginn
  • vor dem Datum der Antragstellung liegt)

Im Falle des Erwerbs von Gebäuden oder Grundstücken

  • einfache Kopie des ordnungsgemäß registrierten Kaufvorvertrags
  • Technisches Datenblatt
  • technischer Bericht, der den Erhaltungszustand darlegt, einschließlich Grundrissen, Schnitten, Katasterauszug und etwaiger Ansichten, unterzeichnet von einem zugelassenen Techniker, der im Berufsregister eingetragen ist
  • Kopie des Grundrisses des physisch geteilten Hauses
  • einfache Kopie des Zuschlagsprotokolls (im Falle des Erwerbs von Immobilien aus Insolvenzverfahren oder Zwangsversteigerungen)

Bei Erwerb im Rahmen eines Leasingvertrags

  • einfache Kopie des Vertragsentwurfs, aus der der ursprüngliche Wert der Immobilie sowie die Elemente zur Ermittlung der Gesamtkosten der Transaktion hervorgehen
Attenzione! CUP per le domande presentate dal 22 aprile 2023 con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Wie bereits in den Mitteilungen über die Gewährung der Beihilfen hervorgehoben, ist insbesondere für alle Rechnungen im Zusammenhang mit Anträgen, die ab dem 22. April 2023 eingereicht wurden und ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden,die Nachverfolgung der Ausgaben (Anbringung des einheitlichen Projektcodes – CUP) gemäß den operativen Vorgaben desBeschlusses des Provinzrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024. Eine Nachträgliche Anpassung ist ausschließlich nach den dort vorgesehenen Modalitäten zulässig (insbesondere durch elektronische Übermittlung an das Datenaustauschsystem der Steuerbehörde AdE).

 

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten operativen Vorgaben sindkonkrete Konsequenzen vorgesehen: Sollten bei Kontrollen/Prüfungen im Rahmen der Aufsicht die Rechnungen/Zahlungsbelege keine CUP aufweisen (auch wenn diese nicht korrekt angebracht ist) oder der Ersatzerklärung für eine notarielle Urkunde oder der Prüfbescheinigung entbehren bzw. nicht gemäß den oben genannten Bestimmungen des genannten Beschlusses regularisiert sind, gelten diese als nicht zulässig angesehen und führen zum Wegfall des entsprechenden Förderanteils sowie zur Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge.

Formulare

Zeiten und Fristen

Es ist nicht mehr möglich, einen Antrag zu stellen.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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L.P. 6/99 - Legge provinciali sugli incentivi alle imprese - art. 3 approvati con Del. G.P. n. 526 del 24/3/2023

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 16.09.2026 19:01

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