Beschreibung
Es können Fördermittel für Investitionsvorhaben beantragt werden, sowohl für bewegliche als auch für unbewegliche Vermögenswerte, die unter die folgenden vorrangigen Initiativen fallen:
- ERSATZ-/ÜBERNAHMEMASSNAHMEN
- NEUE INITIATIVEN/UMSTELLUNGEN
- UNTERNEHMENSNETZWERKE
- QUALITÄT IM UNTERNEHMEN
- UNTERNEHMENSINNOVATION
- GRÖSSENWACHSTUM
Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in ökologisch effiziente Technologien zur Energieeinsparung und rationellen Energienutzung, die darauf abzielen: die natürliche Umwelt zu schützen, potenziell umweltschädliche Emissionen zu reduzieren, die Rückgewinnung und Wiederverwertung von Unternehmensabfällen usw.
Obergrenzen für förderfähige Ausgaben
Der Mindestbetrag des Förderantrags muss über 300.000,00 Euro liegen.
Die Förderanträge werden im Rahmen von Bewertungs- oder Verhandlungsverfahren geprüft.
Die mit der Investition verbundenen Ausgaben müssen in der Regel nach Einreichung des Antrags getätigt werden.
Fördermaßnahme
Der Höchstbetrag des Zuschusses darf 30 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.