Beschreibung
De-minimis-Beihilfen für Zentren für technische Hilfe für Unternehmen (CAT) und Einrichtungen, die kollektive Kreditbürgschaften übernehmen, für Dienstleistungen, die im Jahr vor der Einreichung des Beihilfeantrags für Unternehmen erbracht wurden.
Die zuschussfähigen Ausgaben entsprechen insbesondere dem Betrag, der unter dem Posten "B - Gesamtproduktionskosten" in der Gewinn- und Verlustrechnung (oder in den in den Kriterien vorgesehenen Fällen unter dem entsprechenden Posten in der Buchführung) der Bilanz des Jahres vor dem Jahr der Einreichung des Beihilfeantrags ausgewiesen ist.
Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dassdie zuschussfähigen Ausgaben 50 000 EUR oder mehr betragen.
Die im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährte und in einer einzigen Tranche ausgezahlte Beihilfe beläuft sich auf 50 % der zuschussfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der Beihilfe beträgt 100 000 EUR.
Die Beihilfe wird auf der Grundlage der neuen De-minimis-Verordnung 2023/2831 gewährt.
Beschränkungen
Als Gegenleistung für die erhaltene Beihilfe ist das Unternehmen verpflichtet, eine Reihe von Verpflichtungen einzuhalten, die in Kriterien festgelegt sind.