Beschreibung
Zuschüsse können für bewegliche und unbewegliche Investitionsprojekte beantragt werden, die unter die folgenden vorrangigen Initiativen fallen:
- ERSATZMASSNAHMEN/UNTERZENTREN
- NEUE INITIATIVEN/UMWANDLUNGEN
- UNTERNEHMENSNETZE
- QUALITÄT IM UNTERNEHMEN
- UNTERNEHMENSINNOVATION
- DIMENSIONALES WACHSTUM
Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in ökologisch effiziente Technologien zur Einsparung und rationellen Nutzung von Energie mit folgenden Zielen: Schutz der natürlichen Umwelt, Verringerung potenziell umweltschädlicher Emissionen, Rückgewinnung und Wiederverwendung von Unternehmensabfällen usw.
Grenzen der förderfähigen Ausgaben
Der Mindestbetrag des Zuschussantrags muss 300.000,00 € übersteigen.
Die Zuschussanträge werden im Rahmen eines Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens geprüft.
Die Ausgaben für die Investition müssen in der Regel nach Einreichung des Antrags getätigt werden.
Beitragsmaßnahme
Der Höchstbeitrag darf 30 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.