Beihilfen an Unternehmen für Anlageinvestitionen - Norma Foral 6/1999

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Die Erleichterungsmaßnahme wurde am 31. Dezember 2024 gemäß dem Beschluss des Provinzialrats Nr. 1901 vom 22. November 2024, Punkt 6, abgeschlossen.

Im Rahmen des Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens gewährte Beihilfen für Anlageinvestitionen in Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patente und Infrastruktur

Beschreibung

Zuschüsse können für bewegliche und unbewegliche Investitionsprojekte beantragt werden, die unter die folgenden vorrangigen Initiativen fallen:

  1. ERSATZMASSNAHMEN/UNTERZENTREN
  2. NEUE INITIATIVEN/UMWANDLUNGEN
  3. UNTERNEHMENSNETZE
  4. QUALITÄT IM UNTERNEHMEN
  5. UNTERNEHMENSINNOVATION
  6. DIMENSIONALES WACHSTUM

Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in ökologisch effiziente Technologien zur Einsparung und rationellen Nutzung von Energie mit folgenden Zielen: Schutz der natürlichen Umwelt, Verringerung potenziell umweltschädlicher Emissionen, Rückgewinnung und Wiederverwendung von Unternehmensabfällen usw.

Grenzen der förderfähigen Ausgaben

Der Mindestbetrag des Zuschussantrags muss 300.000,00 € übersteigen.
Die Zuschussanträge werden im Rahmen eines Bewertungs- oder Verhandlungsverfahrens geprüft.
Die Ausgaben für die Investition müssen in der Regel nach Einreichung des Antrags getätigt werden.

Beitragsmaßnahme

Der Höchstbeitrag darf 30 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Attenzione!

Ab dem 1. Januar 2023 werden neue Anträge von APIAE und nicht mehr von Confidi verwaltet.

 

Mit dem Beschluss G.P. Nr. 526/2023 wurde festgelegt, dass ab dem 25. März 2023 die Kriterien für die Gewährung von Beihilfen für Anlageinvestitionen nur noch für Beitragsanträge mit einem Ausgabenbetrag von mehr als 300.000,00 € gelten (ausgenommen die von Trentino Sviluppo S.p.a. organisierten Interventionen).

Folglich können Zuschussanträge, die unter diesen Schwellenwerten liegen, für bestimmte Arten von Investitionen nach den Kriterien für die Gewährung von Beihilfen im automatischen Verfahren eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Förderfähig sind
Unternehmen, Konsortien von Unternehmen, Einrichtungen und Verbände für wirtschaftliche Tätigkeiten sowie Berufsverbände.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Inhaber/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Anträge für Ausgaben, die 300.000,00 Euro übersteigen, sind ausschließlich per zertifizierter elektronischer Post (PEC) bei APIAE einzureichen.

Die Unterlagen müssen alternativ signiert werden

  • mit digitaler Unterschrift
  • mit handschriftlicher Unterschrift, begleitet von einem Ausweis des Unterzeichners

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Erklärung anstelle von Beglaubigung und eidesstattlicher Erklärung
  • Kopie des Ausweises des Eigentümers/gesetzlichen Vertreters (im Falle einer Vollmacht oder einer Einreichung über PEC ohne Unterschrift
  • digitale Unterschrift)
  • Vollmacht zur Unterzeichnung und/oder elektronischen Übermittlung des Antrags
  • integrierter Bericht (einschließlich des technisch-wirtschaftlich-finanziellen Berichts im Falle eines Bewertungsverfahrens oder einschließlich des Strategieplans und des Verhandlungsvorschlags im Falle eines Verhandlungsverfahrens)
  • eine einfache Kopie der Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre, wie sie im Bestandsverzeichnis aufgeführt sind (falls sie nicht bereits
  • bei der Prüfungsstelle oder beim Handelsregister hinterlegt)
  • eine einfache Kopie der letzten Steuererklärung (nur für Unternehmen, die in dem Kalenderjahr vor dem Jahr der Antragstellung eine andere Steuerregelung gewählt haben).
  • Einreichung des Antrags eine von der normalen Regelung abweichende Regelung angenommen haben)

Im Falle von beweglichen Investitionen und Ausrüstungen, die nicht zu den sonstigen Immobilieninvestitionen gehören

  • eine einfache Kopie des Voranschlags der geplanten Ausgaben
  • eine einfache Kopie des ordnungsgemäß registrierten Vorvertrags (beim Erwerb von Patenten oder Technologierechten)

Im Falle von Bauarbeiten, gegebenenfalls einschließlich Immobilienanlagen und Grundstückserwerb

  • Projekt mit technischem Bericht sowie Plänen, Schnitten und Ansichten, gegebenenfalls mit Unterschrift eines qualifizierten, zugelassenen Ingenieurs
  • Kopie des physisch geteilten Hausplans
  • technisches Datenblatt
  • eine von einem qualifizierten, in die Handwerksrolle eingetragenen Techniker unterzeichnete detaillierte Schätzung der Kosten und der Fläche des zu erwerbenden Grundstücks (bei Bauvorhaben über 1.000.000,00 Euro)
  • ein von einem im Berufsregister eingetragenen qualifizierten Techniker unterzeichneter Bericht, in dem Folgendes genau angegeben ist
  • Beschreibung und Quantifizierung der bereits durchgeführten Arbeiten und/oder Installationen mit einer geeigneten Fotodokumentation
  • des Zustands der Arbeiten, aus dem das Datum ersichtlich ist (nur im Falle von Bauarbeiten, deren Beginn
  • vor dem Datum der Einreichung des Antrags liegt)

Im Falle des Erwerbs von Gebäuden oder Grundstücken

  • einfache Kopie des ordnungsgemäß registrierten Kaufvertrags
  • technische Unterlagen
  • technischer Bericht, der den Erhaltungszustand mit Plänen, Schnitten, Kartenausschnitt und ggf. Höhenangaben darstellt und von einem qualifizierten, eingetragenen Ingenieur unterzeichnet ist
  • Kopie des Plans der physischen Aufteilung des Hauses
  • einfache Kopie des Zwangsversteigerungsberichts (bei Erwerb von Immobilien aus Konkursverfahren oder Zwangsversteigerungen)

Im Falle des Erwerbs durch Leasing

  • eine einfache Kopie des Vertragsvorschlags, aus dem der ursprüngliche Wert des Objekts und die Elemente zur Ermittlung der Gesamtkosten der Transaktion hervorgehen
Attenzione! CUP per le domande presentate dal 22 aprile 2023 con fatture emesse dal 1° giugno 2023

Wie bereits in den Bescheiden über die Gewährung von Beihilfen hervorgehoben, ist es insbesondere für alle Rechnungen, die sich auf Anträge beziehen , die ab dem 22. April 2023 eingereicht und ab dem 1. Juni 2023 ausgestellt wurden, obligatorisch, die Ausgaben zurückzuverfolgen (Anbringung des eindeutigen Projektcodes - CUP), und zwar in Übereinstimmung mit den im Beschluss des Provinzialrats Nr. 728 vom 23. Mai 2024 vorgesehenen operativen Angaben . Die Regulierung ist nur auf die darin vorgesehene Art und Weise zulässig (insbesondere durch elektronische Integration in das AdE-Austauschsystem).

 

Für den Fall der Nichteinhaltung der vorgenannten Arbeitsanweisungen sind besondere Konsequenzen vorgesehen: Wenn bei den Kontrollen/Überprüfungen im Rahmen der Aufsicht festgestellt wird, dass die Rechnungen/Zahlungsbelege ohne den CUP (auch wenn dieser nicht korrekt angebracht ist) oder ohne die Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung oder die Prüfbescheinigung vorliegen oder nicht gemäß dem vorgenannten Beschluss regularisiert wurden, werden sie werden sie als nicht förderfähig angesehen und führen zum Verfall des entsprechenden Teils der Subvention und zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Criteri e modalità per l'applicazione della legge - Norme di carattere generale - Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6

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L.P. 6/99 - Legge provinciali sugli incentivi alle imprese - art. 3 approvati con Del. G.P. n. 526 del 24/3/2023

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:15

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