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Beihilfe für die Stärkung des Kapitals - P.L. 6/2023

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Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung von Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Bitte beachten Sie: Ab dem 18. September 2025 gelten die neuen besonderen Bestimmungen und das neue Antragsformular ist verfügbar. Es ist nicht möglich, das alte Formular zu verwenden, das Sie möglicherweise zuvor heruntergeladen haben.

Beschreibung

Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens, die mittels einer Kapitalerhöhung durch Bareinlage der Aktionäre durchgeführt werden, die nach dem Datum der Antragstellung eingeleitet wird.

Die geförderte Maßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des Trentiner Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die geförderte Maßnahme "Beihilfen für Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind.

Was wird finanziert?

Gefördert werden Initiativen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens durch eine Barkapitalerhöhung durch die Gesellschafter. Bei Anträgen, die am oder nach dem 18. September 2025 gestellt werden, bedeutet eine Kapitalerhöhungeine Erhöhung des Aktienkapitals und der neu ausgegebenen Kapitalrücklage/Aktienkapital.

Die Erhöhung des Aktienkapitals muss zum Zeitpunkt des Abschlusses vollständig eingezahlt sein.

Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.

Anreiz

Der Anreiz beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Anreiz wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben muss mindestens 50.000 EUR betragen.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 400 000 EUR.

Beschränkungen

Kapitalverstärkungsmaßnahmen müssen

  • sich auf Betriebseinheiten beziehen , die im Gebiet der Provinz Trient angesiedelt sind und besondere Anforderungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten)
  • Sie müssen nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
  • sie müssen innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen werden, d.h. der Betrag der Kapitalerhöhung durch die Aktionäre muss bis zu diesem Zeitpunkt vollständig eingezahlt sein.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfe für Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" festgelegt.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, die in den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" sowie in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind, festgelegt sind.

Zu den Anforderungen gehören

  • Versicherungsvertrag zur Deckung von Schäden, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse im Inland an den in Artikel 2424 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs genannten Vermögenswertenverursacht werden, (Vermögensteil, Punkt B-II, Nummern 1), 2) und 3)), gemäß Gesetz Nr. 213/2023 (Art. 1, Paragraphen 101 ff. geändert durch Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 202/2024 und Art. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 39/2025).
    Der Versicherungsvertrag ist als Zugangsvoraussetzung für Anträge erforderlich , die ab dem

    • 30. Juni 2025, für große Unternehmen;
    • 2. Oktober 2025 für mittlere Unternehmen;
    • 1. Januar 2026, für kleine Unternehmen.

    Die Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrags gilt auch für Förderanträge, die vor den genannten Terminen eingereicht und nach diesen Terminen bewilligt werden.

  • Tarifvertrag mit den Arbeitnehmern, die im Beschluss Nr. 1758 der Provinzregierung vom 31. Oktober 2024 aufgeführt sind
  • Regelmäßigkeit der Beiträge zur Sozialversicherung und zu den Wohlfahrtseinrichtungen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Gesetzlicher Vertreter
  • Delegierter

Lesen Sie die FAQ unter'Weitere Informationen'.

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag stellen.

Wurde bereits ein Antrag im Rahmen der geförderten Maßnahme "Beihilfe für Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" gestellt, kann ein neuer Antrag erst nach dem Berichtsdatum der vorherigen geförderten Initiative eingereicht werden.

Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für Wirtschaftsförderung (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse eingereicht werden: apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it.

Zeiten und Fristen

Jede Person kann einen Antrag pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einreichen. Für das Jahr 2025 können die Anträge ab dem 15. Juli eingereicht werden.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi “Aiuti per operazioni di rafforzamento patrimoniale dell’impresa”

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Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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0461.499440

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Contatti di Ufficio incentivi energia e altre agevolazioni

Email - Segreteria:
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