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Beihilfe für die Stärkung des Kapitals - P.L. 6/2023

  • Aktiv

Erleichterungsmaßnahme zur Unterstützung von Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes
  • Achtung! Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vorliegenden Erleichterungsmaßnahme (gemäß Punkt 7, Absatz 2 der Besonderen Bestimmungen) durch die Bilanz für das der Antragstellung vorausgegangene Geschäftsjahr im Sinne von Punkt 6, Absatz 1, Buchstabe g) der genannten Besonderen Bestimmungen nachgewiesen werden muss (bei Anträgen, die im Laufe desJahres 2026 gestellt werden, ist daher die Bilanz für das Jahr 2025 maßgebend, die im Falle von Aktiengesellschaften genehmigt und beim Handelsregister hinterlegt wurde bzw. sich im Falle von Personengesellschaften aus dem Bestandsregister ergibt).
  • Achtung! Wie in den allgemeinen Bestimmungen, die allen Interventionen gemeinsam sind, in der durch den Beschluss Nr. 1682/2025 geänderten Fassung, vorgesehen, setzt die Zugangsvoraussetzung bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Beiträge zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen ab dem 1. November 2025 das Vorhandensein einer zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen DURC voraus .

Beschreibung

Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens, die mittels einer Kapitalerhöhung durch Bareinlage der Aktionäre durchgeführt werden, die nach dem Datum der Antragstellung eingeleitet wird.

Die geförderte Maßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des Trentiner Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die geförderte Maßnahme "Beihilfen für Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind.

Was wird finanziert?

Gefördert werden Initiativen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens durch eine Barkapitalerhöhung durch die Gesellschafter. Bei Anträgen, die am oder nach dem 18. September 2025 eingereicht werden , bedeutet eine Kapitalerhöhungeine Erhöhung des Aktienkapitals und der neu ausgegebenen Kapitalrücklage/Aktienkapital.

Die Erhöhung des Aktienkapitals muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Initiative vollständig einbezahlt sein.

Die Anträge werden im Rahmen eines Beurteilungsverfahrens geprüft.

Anreiz

Die Anreizmaßnahme beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der Anreiz wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben muss mindestens 50.000 EUR betragen.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 400 000 EUR.

Beschränkungen

Kapitalverstärkungsmaßnahmen müssen

  • sich auf Betriebseinheiten beziehen , die im Gebiet der Provinz Trient angesiedelt sind und besondere Anforderungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten)
  • Sie müssen nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
  • sie müssen innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen sein, d.h. der Betrag der Kapitalerhöhung durch die Aktionäre muss bis zu diesem Zeitpunkt vollständig eingezahlt sein.

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfe für Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" festgelegt.

An wen es sich richtet

Kleine und mittlere Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, die in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" sowie in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, festgelegt sind.

Zu den Anforderungen gehören

  • Tarifvertrag für die Beschäftigten des Unternehmens aus dem Kreis der im Provinzialratsbeschluss Nr. 1758 vom 31. Oktober 2024 in seiner geänderten Fassung genannten Unternehmen
  • Regelmäßigkeit der Beiträge zu den Sozialversicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • gesetzlichen Vertreter
  • Delegierter.

Lesen Sie die FAQ unter"Weitere Informationen".

So geht es

Jedes Unternehmen kann pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einen Antrag stellen.

Wurde bereits ein Antrag im Rahmen der Fördermaßnahme "Beihilfen für Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" gestellt, kann ein neuer Antrag erst nach Ablauf von drei Jahren ab dem Jahr, in dem die vorherige Fördermaßnahme gemeldet wurde, eingereicht werden.

Der Antrag muss bei der prüfenden Stelle - der Provinzialagentur für die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten (APIAE) - per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it eingereicht werden .

Der Zuschuss wird in einer einzigen Rate ausgezahlt, sofern die folgenden Unterlagen vorgelegt werden, die in Punkt 18 Absätze 3 und 4 der besonderen Bestimmungen für die Beihilfemaßnahme "Beihilfen für Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" aufgeführt sind

  • notarielle Urkunde über die Erhöhung des Aktienkapitals mit Bareinlage der Aktionäre
  • Zahlungsbelege für die Einlage;
  • Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr, das der Beantragung des Anreizes vorausging;
  • Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr, in dem die Initiative abgeschlossen wird;
  • Bericht über die Merkmale, den zeitlichen Ablauf und den gezeichneten und eingezahlten Betrag der Kapitalerhöhung;
  • Erklärung über die Einhaltung von Verpflichtungen und Auflagen, die abgelaufen sind;
  • Prüfbescheinigung gemäß Nummer 11 Absatz 4 der allgemeinen Bestimmungen, die allen Initiativen gemeinsam sind, aus der unter anderem hervorgeht, dass die Ausgaben in Übereinstimmung mit den allgemeinen Bestimmungen, die allen Initiativen gemeinsam sind, und den besonderen Bestimmungen verbucht wurden und angefallen sind.

Zeiten und Fristen

Jede Person kann einen Antrag pro Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, einreichen. Für das Jahr 2025 können die Anträge ab dem 15. Juli eingereicht werden.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni specifiche per singoli interventi “Aiuti per operazioni di rafforzamento patrimoniale dell’impresa”

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Disposizioni contratti collettivi.

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Kontakt

Contatti di Servizio agevolazioni e incentivi all'economia - apiae

Email - Segreteria:
apiae.incentivi@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Contatti di Ufficio servizi per le imprese e altre agevolazioni

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Pec - Segreteria:
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