Die Erleichterungsmaßnahme unterstützt Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens, die mittels einer Kapitalerhöhung durch Bareinlage der Aktionäre durchgeführt werden, die nach dem Datum der Antragstellung eingeleitet wird.
Die geförderte Maßnahme, die im Rahmen des Provinzgesetzes Nr. 6/2023 "Interventi a sostegno del sistema economico trentino" (Maßnahmen zur Unterstützung des Trentiner Wirtschaftssystems) durchgeführt wird , unterliegt den spezifischen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen, die sich auf die geförderte Maßnahme "Beihilfen für Operationen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" beziehen, sowie den allgemeinen Bestimmungen, die allen Maßnahmen gemeinsam sind.
Was wird finanziert?
Gefördert werden Initiativen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens durch eine Barkapitalerhöhung durch die Gesellschafter. Bei Anträgen, die am oder nach dem 18. September 2025 gestellt werden, bedeutet eine Kapitalerhöhungeine Erhöhung des Aktienkapitals und der neu ausgegebenen Kapitalrücklage/Aktienkapital.
Die Erhöhung des Aktienkapitals muss zum Zeitpunkt des Abschlusses vollständig eingezahlt sein.
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Anreiz
Der Anreiz beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Anreiz wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.
Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben
Der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben muss mindestens 50.000 EUR betragen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 400 000 EUR.
Kapitalverstärkungsmaßnahmen müssen
- sich auf Betriebseinheiten beziehen , die im Gebiet der Provinz Trient angesiedelt sind und besondere Anforderungen erfüllen (siehe Punkt 3, Absatz 8 der allgemeinen Bestimmungen, die für alle Interventionen gelten)
- Sie müssen nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Gewährung des Anreizes begonnen werden;
- sie müssen innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes abgeschlossen werden, d.h. der Betrag der Kapitalerhöhung durch die Aktionäre muss bis zu diesem Zeitpunkt vollständig eingezahlt sein.
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den besonderen Bestimmungen der einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beihilfemaßnahme "Beihilfe für Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalstruktur des Unternehmens" festgelegt.