Beschreibung
Es handelt sich umeine Einkommensbeihilfe für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag, die für unbezahlte Ausfallzeiten oder eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Reduzierung der Arbeitszeitgewährt wird, um einen Abschluss der zweiten Stufe des Bildungs- und Ausbildungssystems, einen Hochschulabschluss oder einen Bachelor- bzw. Master-Abschluss zu erwerben.
Ziel ist es, den Erwerb eines Bildungsabschlusses durch Arbeitnehmer zu fördern, um die berufliche Weiterbildung sowie den Erwerb neuer Technologien, Produktions-, Verwaltungs- und Managementmethoden zu ermöglichen.
Maßnahme 4.1 ter B „Zuschuss zum Erwerb eines Bildungsabschlusses zugunsten von Arbeitnehmern“ aus dem Dokument zu den arbeitspolitischen Maßnahmen der Arbeitsagentur.
Höhe der Beihilfe
Die Einkommensbeihilfe beträgt bei vollständiger Arbeitsunterbrechung maximal 800,00 Euromonatlich und ist im Falle einer teilweisen Arbeitszeitverkürzung neu zu berechnen;
Die pro Antrag gewährte Förderung darf 4.000,00 Euro nicht überschreiten;
Beihilfen in Höhe von weniger als 500,00 Euro werden nicht gewährt.
Dauer
Die Beihilfe wird für eine maximale Dauer von:
- 8 Monate pro Schuljahr im Falle des Erwerbs eines Abschlusses der zweiten Stufe des Bildungs- und Ausbildungssystems;
- insgesamt 12 Monate bei Studiengängen, die auf den Erwerb eines Hochschulabschlusses abzielen;
- 6 Monate bei Studiengängen, die auf den Erwerb eines Hochschulabschlusses oder eines Master-Abschlusses abzielen.