Beförderung gefährlicher Güter ADR - Ernennung und Freistellung von Beratern

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Ernennung oder Freistellung des ADR-Beraters für die Beförderung gefährlicher Güter.

Beschreibung

Die Bestellung eines Sicherheitsberaters für die Beförderung gefährlicher Güter ist für alle Unternehmen vorgeschrieben, die

  • Gefahrguttransporte auf der Straße, der Schiene oder auf Binnenwasserstraßen mit Anschluss an die Wasserstraßen anderer EU-Staaten durchführen oder
  • Verpackungs-, Verlade-, Befüll- oder Entladetätigkeiten im Zusammenhang mit solchen Transporten.

Von der Benennungspflicht ausgenommen sind

  • Unternehmen, die Transporte mit Transportmitteln durchführen, die Eigentum der Streitkräfte oder der Polizei sind oder mit Transportmitteln, die unter deren Verantwortung eingesetzt werden;
  • die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, die nicht mit den Wasserstraßen anderer EU-Staaten verbunden sind;
  • Ausschluss vom Anwendungsbereich der Verordnung: betrifft Tätigkeiten, die von Streitkräften im öffentlichen Dienst durchgeführt werden, Transport
  • die Tätigkeit der Beförderung von Stoffen oder Gegenständen, die in Spalte 2, Beförderungskategorie 3 der Tabelle in Punkt 1.1.3.6 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) aufgeführt sind, in Verpackungen oder in loser Schüttung innerhalb des nationalen Hoheitsgebiets ausübt
  • die Tätigkeit des Verladens der oben genannten Güter in Verpackungen oder in loser Schüttung ausübt;
  • die Tätigkeit der Verladung der oben genannten Verarbeitungsrückstände und Abfälle des Unternehmens selbst in Tanks ausübt.

So geht es

  • die unter "Formulare" aufgeführten Unterlagen auszufüllen und an den zuständigen Sachbearbeiter des Kraftfahrt-Bundesamtes zu senden: motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it.

Kontakt

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motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:16

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