Beschreibung
Erklärung über die Erteilung der Baugenehmigung
Innerhalb von 27 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids muss die Genossenschaft erklären, dass sie die Baugenehmigung erhalten hat, sofern sie dies nicht bereits im Bewilligungsantrag mitgeteilt hat; andernfalls droht der Verfall.
Antrag auf Verlängerung der Berichtsfrist für die Gewährung der Finanzhilfe
Vor Ablauf der Meldefrist kann die Genossenschaft in begründeten Fällen eine einmalige Verlängerung der Frist um höchstens 24 Monate beantragen.
Berichterstattung
Innerhalb von 48 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Beginn der Arbeiten im Falle einer vor dem 7. August 2020 erworbenen Baugenehmigung muss die Genossenschaft unter Androhung der Verwirkung die Abrechnung der tatsächlich getätigten Ausgaben vorlegen.
Der Zuschuss wird auf der Grundlage der in der Abrechnung angegebenen Ausgaben neu berechnet.
Beschränkungen
Einschränkungen, Sanktionen und Fälle des Verfalls des Beitrags sind in den Artikeln 22 und 23 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geregelt. Die Genossenschaften werden gebeten, diese sorgfältig zu lesen.