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Bau von Erstwohnungsgenossenschaften - Aufruf 2021

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Wenn Sie eine Genossenschaft sind, die den Zuschuss für den Bau eines ersten Wohnhauses für Mitglieder erhalten hat, melden Sie die Erteilung der Baugenehmigung, falls dies nicht im Antrag angegeben wurde, und legen Sie die Kostenaufstellung vor

Beschreibung

Erklärung über die Erteilung der Baugenehmigung

Innerhalb von 27 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids muss die Genossenschaft erklären, dass sie die Baugenehmigung erhalten hat, sofern sie dies nicht bereits im Bewilligungsantrag mitgeteilt hat; andernfalls droht der Verfall.

Antrag auf Verlängerung der Berichtsfrist für die Gewährung der Finanzhilfe

Vor Ablauf der Meldefrist kann die Genossenschaft in begründeten Fällen eine einmalige Verlängerung der Frist um höchstens 24 Monate beantragen.

Berichterstattung

Innerhalb von 48 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Beginn der Arbeiten im Falle einer vor dem 7. August 2020 erworbenen Baugenehmigung muss die Genossenschaft unter Androhung der Verwirkung die Abrechnung der tatsächlich getätigten Ausgaben vorlegen.

Der Zuschuss wird auf der Grundlage der in der Abrechnung angegebenen Ausgaben neu berechnet.

Beschränkungen

Einschränkungen, Sanktionen und Fälle des Verfalls des Beitrags sind in den Artikeln 22 und 23 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geregelt. Die Genossenschaften werden gebeten, diese sorgfältig zu lesen.

An wen es sich richtet

Wohnungsbaugenossenschaften in Einzelbesitz, die einen Zuschuss für den Bau eines ersten Wohnhauses für ihre Mitglieder erhalten haben.

So geht es

Die Dokumentation muss auf dem entsprechenden Formular erstellt und an die Dienststelle Territorialer Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des sozialen Kapitals des Trentino im Ausland auf einem der folgenden Wege übermittelt werden

  1. per elektronischer Post (mit oder ohne Einschreiben) an die Mailbox serv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it;
  2. per Einschreiben mit Rückschein an die Dienststelle Territorialer Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland; in diesem Fall gilt der Poststempel des annehmenden Postamtes als Nachweis.

Bei Übermittlung auf einem anderen als dem angegebenen Weg ist der Antrag gemäß Artikel 7 Absatz 7 der Bekanntmachung unzulässig.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Erklärung über die Erteilung eines Bautitels

auf besonderem Formular mit Anlage:

  1. Erklärung zum Datenschutz
  2. Fotokopie des Personalausweises des Unterzeichners
Antrag auf Fristverlängerung

auf besonderem Formblatt mit beigefügter Fotokopie des Personalausweises des Unterzeichners

Meldung der entstandenen Kosten

auf besonderem Formblatt mit beigefügter

  1. Erklärung, in der bestätigt wird, dass die Mitglieder, die den Zuschuss erhalten, bei der Genossenschaft registriert sind und dass die Mitglieder das Reservierungsprotokoll für die Wohneinheit unterzeichnet haben
  2. Erklärungen der buchenden Mitglieder, die die Zusammensetzung der Familieneinheit bestätigen, für die der Zuschuss gewährt werden soll, und dass sie die in Artikel 21b genannten Anforderungen erfüllen
  3. Kopie des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz (APE) oder des ARCA/äquivalenten Ausweises für das gesamte Gebäude
  4. von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter Plan jeder geförderten Wohneinheit im Maßstab 1:50 mit Angabe der Wohnnutzfläche und der Bestimmung der Räume
  5. Erklärung zum Datenschutz
  6. Fotokopie eines Ausweises des Unterzeichners
Formate der elektronisch übermittelten Unterlagen

Bei der elektronischen Übermittlung der Unterlagen müssen die Dateien eines der folgenden Formate (und Erweiterungen) aufweisen PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE und EML, BMP, CSV und GIF. Das HTML-Format ist ebenfalls zulässig, allerdings nur für den Hauptteil der E-Mail-Nachricht. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung von komprimierten und/oder umhüllten Dateien weder vom zertifizierten E-Mail-Dienst noch vom Dokumentenmanagementsystem gewährleistet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Neufestsetzung des Zuschusses: 90 Tage ab dem Tag nach dem Datum der Einreichung der Zuschusserklärung

Verlängerung des Zuschusses: 45 Tage ab dem Tag, der auf das Datum des Eingangs des Verlängerungsantrags folgt

Auszahlung: innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Durchführung der Neubestimmungsmaßnahme.

Kosten

Stempel (für Verlängerungsantrag)
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento per gli esercizi finanziari 2020 - 2022

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Allegato 1 Del. G.P. n. 1043 di data 18 giugno 2021 aggiornato con Del. G.P. n. 1289 del 30/07/2021; Del. G.P. n. 973 del 27/05/2022; Del. G.P. 1532 del 26 agosto 2022 e Del. G.P. 464 del 17 marzo 2023

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EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Approvazione del bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione.

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione' e proroga dei termini di presentazione delle domande per i soggetti privati.

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EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione. Rimodulazione delle risorse prenotate con deliberazione della Giunta provinciale n. 1043 del 18 giugno 2021.

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione' e proroga dei termini di presentazione delle domande per i soci di cooperativa a proprietà individuale (codice CUP C46H21000000003).

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Ulteriore modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione', come successivamente modificato con deliberazioni n. 1289 del 30 luglio 2021 e n. 973 del 27 maggio 2022 - Richiesta di contributo da parte delle cooperative edilizie a proprietà individuale e proroga dei termini di presentazione delle domande (codice CUP C46H21000000003).

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Ulteriore modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione', come successivamente modificato con deliberazioni n. 1289 del 30 luglio 2021, n. 973 del 27 maggio 2022 e n. 1532 del 26 agosto 2022 - prolungamento del termine di presentazione della dichiarazione sostitutiva di atto notorio attestante il rilascio del titolo edilizio da parte del Comune (codice CUP C46H21000000003).

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 11:07

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