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Bau der ersten Wohnung Genossenschaftsmitglieder - Buchhaltung, Erweiterung

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Wenn Sie Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft sind, die den Zuschuss für den Bau Ihrer ersten Wohnung in den Jahren 2021-2022 erhalten hat, reichen Sie die Kostenaufstellung ein oder beantragen Sie eine Verlängerung der Frist

Beschreibung

Berichterstattung

Wenn Ihr Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau Ihrer ersten Wohnung angenommen wurde, müssen Sie die Abrechnung der entstandenen Kosten fristgerecht einreichen oder übermitteln.

Comunicazione avvio del procedimento di rideterminazione del contributo

Gemäß und im Sinne von Artikel 25 der Norma Foral Nr. 23 vom 30. November 1992 wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass nach Vorlage der Kostenaufstellung eine Neuberechnung des Zuschusses erforderlich ist, von Amts wegen das Verfahren zur Neuberechnung des Zuschusses für den Bau der ersten Wohnung mit begrenzter Umweltbelastung und/oder in Holz mit zertifizierter ökologischer Komfortarchitektur (ARCA) oder einer gleichwertigen Bauweise (Referenzgesetz der Norma Foral Nr. 6 vom 6. August 2020 - Artikel 25) eingeleitet wird.

Das Verfahren muss innerhalb von 90 Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Vorlage des Berichts, abgeschlossen werden.

Die zuständige Stelle für den Erlass der Maßnahme zur Neufestsetzung des Zuschusses ist der Dienst für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des Trentiner Sozialkapitals im Ausland (serv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it; Telefon 0461/492710), und die für das Verfahren zuständige Person ist Dr. Ileana Olivo in ihrer Eigenschaft als Direktorin.

Das Amt für Wohnungspolitik ist die Stelle, bei der die Akten des Verfahrens eingesehen und die in Artikel 27 des Provinzialgesetzes Nr. 23 vom 30. November 1992 genannten Rechte ausgeübt werden können.

Antrag auf Verlängerung der Meldefrist

Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Bericht fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist eine Verlängerung von maximal 24 Monaten beantragen.

Beschränkungen

Einschränkungen, Sanktionen und Fälle von Verfall der Finanzhilfe sind in den Artikeln 22 und 23 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geregelt. Die Antragsteller werden gebeten, diese sorgfältig zu lesen.

An wen es sich richtet

Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften, die den Zuschuss für den Bau ihres ersten Eigenheims erhalten haben.

So geht es

Die Dokumentation muss auf dem entsprechenden Formular erstellt und an den Dienst für territorialen Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des sozialen Kapitals des Trentino im Ausland, auf eine der folgenden Weisen geschickt werden

  1. per elektronischer Post (zertifiziert oder einfach) an die Mailbox serv.casaecoesione@pec.provincia.tn.it
  2. per Einschreiben mit Rückschein an die Dienststelle Territorialer Zusammenhalt, Wohnungspolitik, Aufwertung des trentinischen Sozialkapitals im Ausland; in diesem Fall gilt der Poststempel des annehmenden Postamtes als Nachweis.

Die Übermittlung auf anderem Wege als dem angegebenen ist gemäß Artikel 7 Absatz 7 der Bekanntmachung nicht zulässig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite FAQ.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Meldung der entstandenen Kosten

auf dem entsprechenden Formular mit beigefügtem

  1. von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter vermaßter Plan der Wohneinheit im Maßstab 1:50 mit Angabe der Wohnnutzfläche und der Bestimmung der Räume
  2. notarielle Erklärung der Baugenossenschaft, in der die ordnungsgemäße Eintragung des Zuschussempfängers und die Unterzeichnung des Protokolls über die Reservierung der Wohneinheit durch den Zuschussempfänger bestätigt wird
  3. Kopie des Energieausweises (APE) oder ARCA-Zertifikats oder eines gleichwertigen Dokuments
  4. Datenschutzrichtlinie
  5. Fotokopie eines Ausweises des Begünstigten (der Begünstigten)
Antrag auf Verlängerung der Meldefrist

auf dem entsprechenden Formular mit beigefügter Fotokopie eines Identitätsdokuments des/der Begünstigten.

Formate der elektronisch übermittelten Dokumente

Bei elektronischer Übermittlung der Unterlagen müssen die Dateien eines der folgenden Formate (und Erweiterungen) aufweisen PDF/A, PDF, XML, TXT, TIFF, TIF, JPEG, JPG, JFIF, JPE und EML, BMP, CSV und GIF. Das HTML-Format ist ebenfalls zulässig, allerdings nur für den Hauptteil der E-Mail-Nachricht. Komprimierte Formate (z. B. .zip) werden nicht akzeptiert, da die eindeutige Identifizierung von komprimierten und/oder umhüllten Dateien weder vom zertifizierten E-Mail-Dienst noch vom Dokumentenmanagementsystem gewährleistet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Gewährung der Verlängerung: innerhalb von 45 Tagen ab dem Tag, der auf den Tag des Eingangs des Verlängerungsantrags folgt

Neufestsetzung des Zuschusses: innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach dem Datum der Vorlage der Abrechnung

Auszahlung:
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag der Vorlage der Abrechnung der entstandenen Kosten bzw. im Falle einer Neubestimmung nach Durchführung der entsprechenden Maßnahme.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

für Verlängerungsantrag

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Allegato 1 Del. G.P. n. 1043 di data 18 giugno 2021 aggiornato con Del. G.P. n. 1289 del 30/07/2021; Del. G.P. n. 973 del 27/05/2022; Del. G.P. 1532 del 26 agosto 2022 e Del. G.P. 464 del 17 marzo 2023

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Assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento per gli esercizi finanziari 2020 - 2022

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EDILIZIA ABITATIVA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Approvazione del bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione.

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione' e proroga dei termini di presentazione delle domande per i soggetti privati.

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione' e proroga dei termini di presentazione delle domande per i soci di cooperativa a proprietà individuale (codice CUP C46H21000000003).

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Ulteriore modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione', come successivamente modificato con deliberazioni n. 1289 del 30 luglio 2021 e n. 973 del 27 maggio 2022 - Richiesta di contributo da parte delle cooperative edilizie a proprietà individuale e proroga dei termini di presentazione delle domande (codice CUP C46H21000000003).

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EDILIZIA AGEVOLATA: Legge provinciale 6 agosto 2020 n. 6 - art. 25. Ulteriore modificazione dell'allegato 1) della deliberazione n. 1043 del 18 giugno 2021 contenente il 'Bando di contributi per la costruzione della prima casa di abitazione', come successivamente modificato con deliberazioni n. 1289 del 30 luglio 2021, n. 973 del 27 maggio 2022 e n. 1532 del 26 agosto 2022 - prolungamento del termine di presentazione della dichiarazione sostitutiva di atto notorio attestante il rilascio del titolo edilizio da parte del Comune (codice CUP C46H21000000003).

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Disciplina degli interventi provinciali in materia di edilizia abitativa

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Letzte Änderung: 29.12.2025 10:18

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