Beschreibung
Die Aufforderung zielt darauf ab, Unternehmensinvestitionen zu unterstützen, die die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Betriebsbudgets von Unternehmen in der Provinz Trient abmildern.
Was wird finanziert?
Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die nach dem 1. Juni 2026 und innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes begonnen werden.
Zu den förderfähigen Makro-Ausgaben gehören im Einzelnen
- Gebäude und gleichgestellte Anlagen
- Anlagen, Maschinen, Ausrüstung und andere Vermögenswerte
- Computerprogramme, Patente, Lizenzen, Know-how
- Technische Beratungskosten
- Zusätzliche Gemeinkosten (Pauschalbetrag)
Die Anträge werden im Rahmen eines automatischen Verfahrens bearbeitet.
Weitere Informationen über die Merkmale der Initiativen und die Arten, Posten und Unterposten der Ausgaben finden Sie unterArt. 9 und 10 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
Die Höhe des Anreizes
Der Anreiz beläuft sich auf 30 % der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als förderfähig erachteten Ausgaben.
Folgende Zuschläge werden anerkannt, die nicht kumulierbar sind(Alternativen), im Antrag ausdrücklich beantragt werden müssen und bei der Berichterstattung zu bestätigen sind
- 10 % Aufschlag: wenn das Unternehmen im Jahresabschluss 2025 Energieverbrauchskosten von mehr als 30 % der gesamten Produktionskosten ausgewiesen hat (Posten B der Gewinn- und Verlustrechnung).
- 5% Bonus: für Unternehmen, die das Recht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf ihrer Betriebseinheit an eine Gemeinschaft für erneuerbare Energien (CACER), eine ESCo oder eine SGR übertragen.
Der Anreiz wird gewährt unter De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.
Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben
Die förderfähigen Mindestausgaben müssen mehr als 25.000,00 EUR betragen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 500.000,00 EUR.
Beschränkungen
Die Investitionsinitiativen müssen ab dem 1. Juni 2026 begonnen und innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Bewilligung der Maßnahme abgeschlossen werden .
Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den Ausschreibungen festgelegt.