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Bando Energia Sviluppo - L.p. 6/2023

  • Aktiv

Ausschreibungen, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, die trotz höherer Energiekosten in Energieeinsparungen und die Verringerung des Kraftstoffverbrauchs investieren.

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Beschreibung

Die Aufforderung zielt darauf ab, Unternehmensinvestitionen zu unterstützen, die die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Betriebsbudgets von Unternehmen in der Provinz Trient abmildern.

Was wird finanziert?

Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die nach dem 1. Juni 2026 und innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes begonnen werden.

Zu den förderfähigen Makro-Ausgaben gehören im Einzelnen

  • Gebäude und gleichgestellte Anlagen
  • Anlagen, Maschinen, Ausrüstung und andere Vermögenswerte
  • Computerprogramme, Patente, Lizenzen, Know-how
  • Technische Beratungskosten
  • Zusätzliche Gemeinkosten (Pauschalbetrag)

Die Anträge werden im Rahmen eines automatischen Verfahrens bearbeitet.

Weitere Informationen über die Merkmale der Initiativen und die Arten, Posten und Unterposten der Ausgaben finden Sie unterArt. 9 und 10 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Die Höhe des Anreizes

Der Anreiz beläuft sich auf 30 % der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als förderfähig erachteten Ausgaben.

Folgende Zuschläge werden anerkannt, die nicht kumulierbar sind(Alternativen), im Antrag ausdrücklich beantragt werden müssen und bei der Berichterstattung zu bestätigen sind

  • 10 % Aufschlag: wenn das Unternehmen im Jahresabschluss 2025 Energieverbrauchskosten von mehr als 30 % der gesamten Produktionskosten ausgewiesen hat (Posten B der Gewinn- und Verlustrechnung).
  • 5% Bonus: für Unternehmen, die das Recht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf ihrer Betriebseinheit an eine Gemeinschaft für erneuerbare Energien (CACER), eine ESCo oder eine SGR übertragen.

Der Anreiz wird gewährt unter De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023.

Mindest- und Höchstgrenze der Ausgaben

Die förderfähigen Mindestausgaben müssen mehr als 25.000,00 EUR betragen.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 500.000,00 EUR.

 

Beschränkungen

Die Investitionsinitiativen müssen ab dem 1. Juni 2026 begonnen und innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Bewilligung der Maßnahme abgeschlossen werden .

Weitere Verpflichtungen sind in den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, und in den Ausschreibungen festgelegt.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und in den allgemeinen Bestimmungen für alle Maßnahmen genannten Anforderungen erfüllen und die bis zum 30.11.2025 gegründet, eingetragen und im Handelsregister aktiv sind. Ebenfalls förderfähig sind Unternehmen, die die vereinfachte Buchführung anwenden, auch auf fakultativer Basis, wenn der Begünstigte von der pauschalen Einkommensermittlung Gebrauch macht.

Die Tätigkeit des Unternehmens muss überwiegend ausgeübt werden und unter die folgenden förderfähigen ATECO 2025-Codes fallen:

  • Abschnitt B: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (alle Codes)
  • Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe (alle Codes)
  • Abschnitt E: beschränkt auf die Codes 38 (Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen) und 39 (Sanierung und andere Dienstleistungen der Abfallwirtschaft)
  • Abschnitt F: Baugewerbe (alle Codes)
  • Abschnitt G: beschränkt auf den Code 46 (Großhandel)
  • Abschnitt H: Transport und Lagerung (alle Codes)
  • Abschnitt Q: beschränkt auf den Code 85.53 (Fahrschulwesen)

Für weitere Informationen sieheArt. 6 der Bekanntmachung

So geht es

Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag auf eine Förderung stellen (der sich auf einen oder mehrere Geschäftsbereiche beziehen kann). Der Antrag muss bei der anweisenden Behörde - der Provinzialagentur für Anreize für wirtschaftliche Tätigkeiten (APIAE) - ausschließlich online über die IT-Plattform eingereicht werden , die in Kürze zur Verfügung gestellt wird.

Achtung!
Die Fristen für die Beantragung von Anreizen werden auf dieser Seite mindestens 30 Tage vor dem Eröffnungstermin bekannt gegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Bewerbungsformulare werden in Kürze, vor Ablauf der Bewerbungsfrist, veröffentlicht.

Zeiten und Fristen

  • Fristen für die Beantragung einerFinanzhilfe: Das Verfahren für die Annahme der Entscheidung über die Gewährung einer Finanzhilfe und die Festsetzung des Beitrags wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist abgeschlossen.
  • Fristen für den Abschluss der Initiativen: Die Initiativen müssen innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses abgeschlossen werden.
  • Fristen für die Berichterstattung: Die Ausgabenbelege und die entsprechenden Bescheinigungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Initiative vorgelegt werden.
  • Auszahlungsfristen: Der Zuschuss wird in einer einzigen Rate innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Eingang der Ausgabenerklärung und nach Eingang der Erklärung, in der die Einhaltung der abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen bescheinigt wird, ausgezahlt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6, articolo 6, comma 1 e articolo 17, comma 2, lettere a) e c): approvazione del Bando Energia Sviluppo.

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Begleitdokumente

Slides di presentazione del Bando Energia Sviluppo ai sensi della L.p. 6/2023.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 08.06.2026 12:16

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