Beschreibung
Das Portal für außergewöhnliche Transporte ist die einzige Kontaktstelle zwischen dem Sektor für außergewöhnliche Transporte und den Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen für die Verwaltung von
- Erteilung von Genehmigungen für den Verkehr von Fahrzeugen und Transporten unter außergewöhnlichen Bedingungen (Art. 10, Abs. 6, des C.d.S.) sowie von außergewöhnlichen Land- und Arbeitsmaschinen (Art. 104, Abs. 8 und Art. 114, Abs. 3, des C.d.S.)
- Kontrolle der Anbaugeräte gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder der Durchführungsverordnung
- Überprüfung der Durchführbarkeit der Strecke
- Einholung der Stellungnahme der externen Sektoren oder des Brückensektors und der Gemeinden, falls diese zuständig sind
Beschränkungen
- Die Abnutzungsgebühren werden nach nationalen Tabellen ermittelt, sofern sie fällig sind.
- Die Anzahl der Steuermarken kann je nach Art der Anwendung variieren.