Beschreibung
Die Beihilfe zur Förderung der Erstniederlassung zielt darauf ab, jungen Landwirten im Alter von bis zu 41 Jahren, die sich zum ersten Mal als Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen, eine Unterstützung zu gewähren, sofern sie einen Betriebsplan zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorlegen. Die Beihilfe besteht aus einer pauschalen Kapitalprämie in Höhe von 40.000,00 Euro.
Beschränkungen
Für alle Anträge prüft die Landwirtschaftsbehörde anhand von Verwaltungskontrollen und gegebenenfalls durch einen Betriebsbesuch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 sowie den entsprechenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission und den nationalen Durchführungsvorschriften die folgenden Voraussetzungen:
- die Umsetzung des Betriebsplans;
- das Fortbestehen der in Punkt 3.2 vorgesehenen Fördervoraussetzungen;
- das Fortbestehen der in der Rangliste zugewiesenen Punktzahlen auf der Grundlage der in Punkt 6.1 genannten Auswahlkriterien in den Kategorien: C (neu gegründete Betriebe), E (Zertifizierung der Produktionsmethode), G (vorherrschende technisch-wirtschaftliche Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebs);
- die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten. Zur Erfüllung der Informations- und Veröffentlichungspflichten für die vom ELER geförderten Maßnahmen gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2022/129 sowie die von der Verwaltungsbehörde erlassenen Vorschriften. Die Bestimmungen zu den Bekanntmachungs- und Informationspflichten für jede einzelne Maßnahme sind unter dem Link https://www.provincia.tn.it/FEASR abrufbar.
Vor der endgültigen Auszahlung der Beihilfe führt die Zahlstelle APPAG gemäß den geltenden Vorschriften stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen der Anträge auf Restzahlung durch.
Für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe muss jeder Begünstigte gemäß Festlegung des Leiters des Landwirtschaftsamtes die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Betriebsleiter sein;
- im ersten Abschnitt des Landesarchivs für landwirtschaftliche Betriebe eingetragen sein;
- als landwirtschaftlicher Unternehmer einen Betrieb führen, dessen Größe, gemessen am Arbeitsaufwand, 2.080 landwirtschaftliche Arbeitsstunden pro Jahr und verantwortlichen Begünstigten in der Betriebsführung beträgt. Die Größe wird auf der Grundlage der Angaben in den Betriebsunterlagen gemäß der Zeit- und Einkommens-Tabelle berechnet.
Diese Verpflichtungen werden im Rahmen von Ex-post-Kontrollen gemäß den geltenden Vorschriften überprüft.
Darüber hinaus werden gemäß den geltenden Vorschriften Stichprobenkontrollen der Erklärungen anstelle einer notariellen Beglaubigung und der Bescheinigungen durchgeführt.