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Ausschreibung zur Maßnahme SRE01 – Niederlassung junger Landwirte

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Niederlassungsbeihilfe für junge Landwirte im Rahmen der zweiten Ausschreibung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2023–2027. Anträge können vom 1. Oktober 2025 bis zum 9. Februar 2026 eingereicht werden.

Beschreibung

Die Beihilfe zur Förderung der Erstniederlassung zielt darauf ab, jungen Landwirten im Alter von bis zu 41 Jahren, die sich zum ersten Mal als Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen, eine Unterstützung zu gewähren, sofern sie einen Betriebsplan zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorlegen. Die Beihilfe besteht aus einer pauschalen Kapitalprämie in Höhe von 40.000,00 Euro.

Beschränkungen

Für alle Anträge prüft die Landwirtschaftsbehörde anhand von Verwaltungskontrollen und gegebenenfalls durch einen Betriebsbesuch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 sowie den entsprechenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission und den nationalen Durchführungsvorschriften die folgenden Voraussetzungen:

  • die Umsetzung des Betriebsplans;
  • das Fortbestehen der in Punkt 3.2 vorgesehenen Fördervoraussetzungen;
  • das Fortbestehen der in der Rangliste zugewiesenen Punktzahlen auf der Grundlage der in Punkt 6.1 genannten Auswahlkriterien in den Kategorien: C (neu gegründete Betriebe), E (Zertifizierung der Produktionsmethode), G (vorherrschende technisch-wirtschaftliche Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebs);
  • die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten. Zur Erfüllung der Informations- und Veröffentlichungspflichten für die vom ELER geförderten Maßnahmen gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2022/129 sowie die von der Verwaltungsbehörde erlassenen Vorschriften. Die Bestimmungen zu den Bekanntmachungs- und Informationspflichten für jede einzelne Maßnahme sind unter dem Link https://www.provincia.tn.it/FEASR abrufbar.

Vor der endgültigen Auszahlung der Beihilfe führt die Zahlstelle APPAG gemäß den geltenden Vorschriften stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen der Anträge auf Restzahlung durch.

Für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe muss jeder Begünstigte gemäß Festlegung des Leiters des Landwirtschaftsamtes die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Betriebsleiter sein;
  • im ersten Abschnitt des Landesarchivs für landwirtschaftliche Betriebe eingetragen sein;
  • als landwirtschaftlicher Unternehmer einen Betrieb führen, dessen Größe, gemessen am Arbeitsaufwand, 2.080 landwirtschaftliche Arbeitsstunden pro Jahr und verantwortlichen Begünstigten in der Betriebsführung beträgt. Die Größe wird auf der Grundlage der Angaben in den Betriebsunterlagen gemäß der Zeit- und Einkommens-Tabelle berechnet.

Diese Verpflichtungen werden im Rahmen von Ex-post-Kontrollen gemäß den geltenden Vorschriften überprüft.

Darüber hinaus werden gemäß den geltenden Vorschriften Stichprobenkontrollen der Erklärungen anstelle einer notariellen Beglaubigung und der Bescheinigungen durchgeführt.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind Junglandwirte, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags:

  • älter als 18 Jahre und jünger als 41 Jahre (noch nicht vollendet) sind;
  • sich höchstens 24 Monate vor Einreichung des Förderantrags niedergelassen haben;
  • sich in einem Betrieb mit satzungsmäßigem Sitz, Betriebsakte und Betriebszentrum in der Provinz Trient niederlassen;
  • sich als Betriebsleiter niederlassen;
  • aktive Landwirte sind.

Die gemeinsame Niederlassung von zwei jungen Menschen ist zulässig, die in die Unternehmensstruktur eintreten und unter Bedingungen tätig sind, die denen entsprechen, die für denjenigen gelten, der sich als Betriebsleiter niederlässt. Dies ist sowohl möglich, wenn die Niederlassung der jungen Landwirte gleichzeitig erfolgt, als auch, wenn sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Programmplanungszeitraums 2023–2027 erfolgt.

Der Junglandwirt muss einen Betriebsplan zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorlegen, der integraler Bestandteil des Förderantrags ist und im Rahmen der Vorprüfung auf seine fachliche und wirtschaftliche Angemessenheit geprüft wird.

Der landwirtschaftliche Betrieb muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags eine Mindestgröße von 300 Stunden aufweisen. Während des Niederlassungsprozesses darf diese Mindestgrenze nicht unterschritten werden. Die Betriebsgröße wird auf der Grundlage der Angaben in den Betriebsunterlagen gemäß der Zeit- und Einkommensübersicht berechnet, die auf der offiziellen Website der Provinz veröffentlicht ist. Im Falle einer Gesellschaft gilt der Mindestwert für jeden Gesellschafter, der die Voraussetzungen als Junglandwirt erfüllt.

Voraussetzungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen oder innerhalb von 36 Monaten nach Gewährung der Förderung erfüllt sein müssen

Der Junglandwirt muss über eine angemessene Ausbildung oder berufliche Qualifikation verfügen, die als erworben gilt, wenn der Junglandwirt einen der folgenden Bildungsabschlüsse besitzt: Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Veterinärmedizin oder Abschluss der Sekundarstufe II mit landwirtschaftlicher Ausrichtung (5-jähriges technisches Abitur oder 4-jähriges Berufsabschlusszeugnis, beide mit landwirtschaftlicher Ausrichtung, oder ein gleichwertiger Abschluss). Für Junglandwirte, die nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, gilt das Berufsdiplom für landwirtschaftliche Unternehmer (BPIA) als ausreichender Nachweis für die angemessene Qualifikation und berufliche Kompetenz.

Als professioneller Landwirt tätig sein.

Im ersten Abschnitt des Landesarchivs für landwirtschaftliche Betriebe (APIA) eingetragen sein.

Der Betrieb, in dem die Niederlassung erfolgt, muss ein Arbeitsvolumen aufweisen, das mindestens einer Arbeitseinheit (ULU) entspricht, was 2080 landwirtschaftlichen Arbeitsstunden pro Jahr pro verantwortlichem Begünstigten in der Betriebsleitung entspricht. Bei Gesellschaften: 2.080 Stunden pro jungem Niederlassungsberechtigten und 1.040 Stunden pro jedem anderen Gesellschafter, der hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig ist. Die Betriebsgröße wird auf der Grundlage der Angaben in den Betriebsunterlagen gemäß der Zeit- und Einkommens-Tabelle berechnet.

CAusschlusskriterien

Die Beihilfe wird nicht an Junglandwirte gewährt, die sich in einem Betrieb niederlassen, der aus einer Aufteilung eines Betriebs in den 36 Monaten vor dem Antrag auf Förderung hervorgegangen ist, der von einem Ehepartner, Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder aus einer Aufteilung einer Gesellschaft, an der der Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad beteiligt sind, hervorgegangen ist. Diese Bedingung muss bis zum Zeitpunkt der abschließenden Überprüfung durch den Sachbearbeiter bestehen bleiben; andernfalls wird die Beihilfe widerrufen und die erste ausgezahlte Rate zurückgefordert.

Die Beihilfe darf nicht an junge Menschen gewährt werden, die sich in Betrieben niederlassen, gegen die Rückforderungen von Beihilfen bestehen, die im Rahmen des PSR 2007–2013, des PSR 2014–2022 und des CSR (oder PSP), die später widerrufen wurden, ohne dass diese zurückgezahlt wurden.

Alle erforderlichen Voraussetzungen und Auswahlkriterien sind im Text der Ausschreibung des Beschlusses des Provinzrats Nr. 1914 vom 13. Oktober 2023 festgelegt.

Der Antrag kann vom Junglandwirt gestellt werden, der sich zur Eingabe des Antrags in das Informationssystem SRTrento eines beauftragten Beraters bedienen kann.

Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital signiert werden, andernfalls ist er unzulässig.

Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Freischaltung für das Portal können Sie sich per E-Mail an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter der Adresse https://srt.infotn.it – das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ erreichbar ist – innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht werden.

Der Zugang zum geschützten Bereich ist ausschließlich registrierten Nutzern gestattet; jeder Nutzer muss sich zuvor gemäß den in den Anleitungen auf der Startseite der Website SRTrento angegebenen Modalitäten registrieren. Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital signiert werden; andernfalls ist er unzulässig. Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Freischaltung für das Portal wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag bezieht die Daten aus der Unternehmensakte und enthält:

  1. Angabe der Titel, für die Punkte unter Bezugnahme auf die Auswahlkriterien vergeben werden, mit den entsprechenden Angaben für die automatische Erfassung;
  2. zu erreichende Ziele;
  3. Unternehmensplan;
  4. Mindestumfang des Unternehmens von 300 Stunden;
  5. Datenschutzerklärung.

Der Antrag enthält außerdem die eidesstattliche Erklärung gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000, in der bestätigt wird:

dass keine anderen Beihilfen für die Niederlassung junger Landwirte gemäß Punkt 4.5.1 in Anspruch genommen wurden und dass in keinem Fall bereits die Niederlassungsprämie im Rahmen der gemeinschaftlichen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in Anspruch genommen wurde.

über angemessene berufliche Kenntnisse und Kompetenzen zu verfügen (Angabe des Bildungsabschlusses);

im Falle einer Gesellschaft das Datum ihrer Gründung oder das Datum des Eintritts des Jungunternehmers in die Gesellschafterstruktur als Betriebsleiter;

im Falle einer gemeinsamen Niederlassung die Angabe der Jungunternehmer, die die Niederlassungsprämie in Anspruch nehmen oder bereits in Anspruch genommen haben.

Die folgenden Voraussetzungen werden von Amts wegen überprüft:

Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; etwaige Eintragung bei der APIA; etwaige Eintragung bei der IAP; die Voraussetzung, aktiver Landwirt zu sein.

Dem Beihilfeantrag beizufügende Unterlagen:

Ersatzerklärung anstelle der eidesstattlichen Erklärung gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000, aus der Folgendes hervorgeht:

die Personalien des Ehepartners, der Verwandten und Verschwägerten des Antragstellers bis zum zweiten Grad, die landwirtschaftliche Unternehmer sind oder dies in den vorangegangenen 36 Monaten waren;

ausschließlich für diejenigen, die die Punktzahl für einen neu gegründeten Betrieb gemäß Punkt 6.1 Buchstabe C1 der Tabelle beantragen, muss die Erklärung auch die Personalien des Ehepartners, der Verwandten und Verschwägerten des Antragstellers bis zum dritten Grad enthalten, die landwirtschaftliche Unternehmer sind oder dies in den vorangegangenen 36 Monaten waren.

Formulare

Zeiten und Fristen

2026 09 Feb

scadenza III bando SRE01 01.10.2025 ⇢ 09.02.2026

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

120 Tage, gerechnet ab dem Tag nach dem Datum der Verabschiedung des Beschlusses zur Genehmigung der Rangliste.

Innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge gemäß Punkt 7.1 wird durch Beschluss des Leiters des Landwirtschaftsamtes eine Rangliste dieser Anträge auf der Grundlage von Punktzahlen erstellt, die gemäß den in Punkt 6 definierten „Auswahlkriterien“ vergeben werden.

Bei Anträgen, die in die Prioritätenrangliste aufgenommen wurden, jedoch aufgrund fehlender Mittel nicht gefördert werden können, wird gemäß dem Landesgesetz 23/92 ein Ablehnungsbescheid erlassen, der dem Antragsteller mitzuteilen ist.

Für alle förderfähigen Anträge prüft die Landwirtschaftsabteilung das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe, bewertet die Angemessenheit des Betriebsplans und die Rechtmäßigkeit der in der Rangliste auf der Grundlage der Auswahlkriterien vergebenen Punkte durch Verwaltungskontrollen und gegebenenfalls Betriebsbesichtigungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 sowie der entsprechenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission und der nationalen Durchführungsvorschriften.

Insbesondere werden die vom Antragsteller eingegangenen Verpflichtungen zur Erfüllung der Ziele des Betriebsplans bewertet. Diese Verpflichtungen müssen konkret, messbar und quantifizierbar sein.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einer vom Verfahrensverantwortlichen unterzeichneten Checkliste festgehalten. Die Frist für den Abschluss des Verfahrens zur Gewährung oder Ablehnung der Beihilfe beträgt 120 Tage und beginnt am Tag nach dem Datum der Verabschiedung des Beschlusses zur Genehmigung der Rangliste.

Das Verfahren endet mit einem Beschluss des Leiters des Landwirtschaftsamtes, mit dem dem Antragsteller die Beihilfe gewährt oder verweigert wird. Dem Begünstigten wird eine Mitteilung über die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Beihilfe zugesandt.

Die Beihilfe wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • Die erste Rate in Höhe von 30.000,00 Euro wird nach Genehmigung des Förderbeschlusses ausgezahlt, sofern zuvor eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe der ersten Rate vorgelegt wurde. Die Bürgschaft ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller bereits alle folgenden Voraussetzungen erfüllt hat:
    1. die Qualifikation als professioneller Landwirt (IAP) – auch „vorläufig“ – gemäß Absatz 5-ter, Art. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 99 vom 29. März 2004, ausgestellt von der zuständigen Behörde, erworben zu haben;
    2. er hat eine Betriebsgröße von mindestens 600 Stunden erreicht, die sich aus den vor Einreichung des Antrags auf Auszahlung der ersten Prämienrate aktualisierten Betriebsunterlagen ergibt;
    3. aktiver Landwirt sein;
  • die zweite Restrate in Höhe von 10.000,00 € wird nach ordnungsgemäßer Umsetzung des Betriebsplans und Erfüllung aller in Punkt 3 des Beschlusses über die Förderkriterien vorgesehenen Fördervoraussetzungen ausgezahlt.

Die Zahlungsanträge müssen online über den Zugang zum landwirtschaftlichen Informationssystem der Provinz SRTrento unter der Adresse https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/ erreichbar ist. 

Der Antrag muss die Ersatzerklärung für die Bescheinigung und die notarielle Urkunde gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000, in der bestätigt wird, dass keine anderen Beihilfen für die Niederlassung junger landwirtschaftlicher Unternehmer in Anspruch genommen wurden und keine Anträge auf Gewährung solcher Beihilfen anhängig sind, wie unter Punkt 4.5.1 des Beschlusses über die Kriterien, und es müssen die Angaben zur Qualifikation als professioneller landwirtschaftlicher Unternehmer (IAP) – auch „vorläufig“ – angegeben werden. Außerdem muss aus der vom Antragsteller vor Einreichung des Zahlungsantrags vorgenommenen Aktualisierung der Betriebsunterlagen hervorgehen, dass die Betriebsgröße auf mindestens 600 Stunden erhöht wurde. Der Status als aktiver Landwirt wird von Amts wegen überprüft. Falls nicht alle vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Bank- oder Versicherungsbürgschaft in Höhe der ersten Rate der gewährbaren Beihilfe in Höhe von 30.000,00 Euro vorgelegt werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifiche e integrazioni alla propria deliberazione n. 1914 del 13/10/2023, da ultimo modificata con deliberazione n. 2082 del 13/12/2024, relative all''approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell''intervento SRE01 "Insediamento giovani agricoltori" - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027.

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Integrazioni ai fini interpretativi alla deliberazione della Giunta provinciale n. 1914 del 13 ottobre 2023 relativa all'approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027.

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Modifica della determinazione n. 3658 di data 12 aprile 2024, di approvazione della graduatoria delle istanze di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1914 del 13 ottobre 2023, per l'intervento SRE01 - Insediamento giovani agricoltori' ai sensi del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023- 2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027.

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Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027: approvazione della graduatoria delle istanze di contributo presentate ai sensi della deliberazione della Giunta Provinciale n. 1914 del 13 ottobre 2023, per l'intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori'.

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Rimodulazione finanziaria delle risorse messe a disposizione del bando 2023 e successivi relativamente all'Intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027.

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Approvazione dei termini e delle modalità di agevolazione ai sensi dell'intervento SRE01 'Insediamento giovani agricoltori' - del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027 e del relativo Complemento per lo Sviluppo Rurale della Provincia Autonoma di Trento per il periodo di programmazione 2023-2027. Apertura bando 2023 e cronoprogramma dei bandi successivi.

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Modifica alle deliberazioni della Giunta provinciale n. 1914 del 13/10/2023, n. 2082 del 13/12/2024, da ultimo modificate con deliberazione n. 1858 del 28/11/2025, relative all''Intervento SRE01 "Insediamento giovani agricoltori" del Complemento di programmazione per lo Sviluppo Rurale del Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027.

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Letzte Änderung: 22.07.2026 12:05

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