Hervorgehobenes
Anträge könnenab dem 2. November 2026, 12:00 Uhr, bis zum 30. Juni 2027, 12:00 Uhr, bei der für die Bearbeitung zuständigen Stelle – Trentino Sviluppo S.p.A. – eingereicht werden.
Ausschreibung zur wirtschaftlichen Wiederbelebung von Gebieten, die von einer wirtschaftlichen Verödung bedroht sind.
Anträge könnenab dem 2. November 2026, 12:00 Uhr, bis zum 30. Juni 2027, 12:00 Uhr, bei der für die Bearbeitung zuständigen Stelle – Trentino Sviluppo S.p.A. – eingereicht werden.
Die Ausschreibung unterstützt den wirtschaftlichen Aufschwung der Gemeinden im Trentino, in denen es laut den Daten des Handelsregisters zum 31. Dezember 2025 höchstens vier aktive Standorte im Einzelhandel und/oder in der Gastronomie gibt.
Die Förderung besteht aus einem Kapitalzuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten für die Errichtung in einer der von der Verödung des Einzelhandels bedrohten Gemeinden einer ersten oder einer zusätzlichen Betriebsstätte oder für die Verlegung einer eigenen Betriebsstätte, die noch nicht in einem von der Verödung des Einzelhandels bedrohten Gebiet angesiedelt ist.
Siehe Anhang 1 der Ausschreibung , um die verbindliche Liste der Trentiner Gemeinden zu überprüfen, die zu den von einer wirtschaftlichen Verödung bedrohten Gebieten gehören.
Zuschussfähig sind Investitionsvorhaben, die in einem von der Verödung des Einzelhandels bedrohten Gebiet durchgeführt werden, deren Beginn am 1. Januar 2026 liegt und deren Fertigstellung innerhalb von 18 Monaten nach Gewährung der Förderung erfolgt. Die Investition muss einer der folgenden Arten entsprechen:
Die Anträge werden im Rahmen eines Bewertungsverfahrens geprüft.
Weitere Informationen zu den Merkmalen der Initiativen sowie zu den Arten, Posten und Unterposten der förderfähigen Ausgaben siehe die Artikel 9 und 10 der Ausschreibung.
Die als Kapitalzuschuss gewährte Fördermaßnahme beträgt 50 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben.
Es sind zwei Aufschläge vorgesehen, sofern diese bei der Antragstellung ausdrücklich beantragt werden:
Der Zuschuss wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.
Mindestgrenze für förderfähige Ausgaben: mehr als 25.000,00 Euro.
Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben:300.000,00 Euro.
Bei Anträgen mit Ausgaben von mehr als 150.000,00 Euro ist eine positive Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Begünstigten durch ein Kredit- oder Leasinginstitut erforderlich.
Die Verpflichtungen und Auflagen entsprechen den in der Ausschreibung sowie in den allgemeinen Bestimmungen festgelegten Vorgaben, die für alle Maßnahmen gelten.
Weitere Informationen und Einzelheiten zu den Verpflichtungen und Auflagen lesen Sie bitte Artikel 15 der Ausschreibung.
Kleine und mittlere Unternehmenmit bestimmten ATECO-Codes im Bereich „Handel und Dienstleistungen“ , die in der Ausschreibungvorgesehen sind und eine Investition in einer der Gemeinden mit hohem Risiko der wirtschaftlichen Verödung tätigen.
Die in der Ausschreibung vorgesehenen ATECO-Codes finden Sie inArt. 6, Punkt 4.
Jede Einrichtung kann nur einen einzigen Förderantrag stellen, der sich auf eine einzelne Betriebseinheit bezieht und auf eine einzige Investitionsart beschränkt ist. Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle einzureichen – Trentino Sviluppo S.p.A. – über die Plattform Agoràunter Verwendung der digitalen Identität SPID, CPS/CNS oder CIE ab dem 2. November 2026, 12:00 Uhr, bis zum 30. Juni 2027, 12:00 Uhr, einzureichen.
Achtung! Bei Störungen der Plattform
Sollten Störungen der Plattform auftreten, die eine ordnungsgemäße Übermittlung des Antrags verhindern, müssen diese unverzüglich dem Kundendienst der Plattform gemeldet werden.
Sollte die Störung weiterhin bestehen, muss der Antragsteller diese unverzüglich der für die Bearbeitung zuständigen Stelle Trentino Sviluppo S.p.A. über die folgende zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) melden: segreteria@pec.trentinosviluppo.it.
Interventi a sostegno del sistema economico trentino
WeiterlesenLegge provinciale 6 luglio 2023, n. 6, articolo 6, comma 1, articolo 22, comma 2, lettera a), articolo 17, comma 2, lettera a) e articolo 20, comma 2, lettera a): approvazione del Bando per il rilancio economico delle aree a rischio di desertificazione commerciale.
WeiterlesenProvvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.
WeiterlesenDisposizioni contratti collettivi.
WeiterlesenIndicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).
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