Beschreibung
Die Ausschreibung zielt darauf ab,Unternehmensinvestitionen zu fördern, die die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Jahresabschlüsse von Unternehmen mit Sitz in der Provinz Trientabmildern.
Was wird gefördert?
Gefördert werdenInvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die ab dem 1. Juni 2026 und innerhalb von 18 Monaten nach Gewährung der Förderung begonnen werden.
Im Einzelnen umfassen die förderfähigen Ausgabenkategorien:
- Gebäude und ähnliche Objekte
- Anlagen, Maschinen, Ausrüstung und sonstige Vermögenswerte
- Software, Patente, Lizenzen, Know-how
- Kosten für technische Beratung
- Zusätzliche Gemeinkosten (Pauschalbetrag)
Die Anträge werden im automatisierten Verfahren geprüft.
Weitere Informationen zu den Merkmalen der Fördermaßnahmen sowie zu den Ausgabenarten, -posten und -unterposten finden Sie in denArt. 9 und 10 der Ausschreibung.
Die Höhe der Förderung
Die Fördermaßnahme beläuft sich auf 30 % der gemäß der Ausschreibung als förderfähig anerkannten Ausgaben.
Es werden folgende Zuschläge gewährt, die nicht miteinander kumulierbar sind (alternativ) und im Antrag ausdrücklich beantragt sowie bei der Abrechnung bestätigt werden müssen:
- Zuschlag von 10 %: wenn das Unternehmen in der Jahresbilanz 2025 Energiekosten verzeichnet hat, die mehr als 30 % der gesamten Produktionskosten betragen (Posten B der Gewinn- und Verlustrechnung).
- Zuschlag von 5 %: für Unternehmen, die das Recht zur Installation einerPhotovoltaikanlage auf ihrer eigenenBetriebsstätte an eine „Comunità Energetica Rinnovabile“ (CACER), an ein ESCo oder an eine SGR abtreten.
Der Zuschuss wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.
Mindest- und Höchstbetrag der Ausgaben
Die zulässigen Mindestausgaben müssen mehr als 25.000,00 Euro betragen.
Die zulässige Höchstgrenze der Ausgaben beträgt 500.000,00 Euro.
Beschränkungen
Die Investitionsvorhaben müssen ab dem 1. Juni 2026 begonnen und innerhalb von 18 Monaten nach Erlass des Bewilligungsbescheids abgeschlossen werden .
Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie aus der Ausschreibung.