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Ausschreibung „Energie und Entwicklung“ – Landesgesetz 6/2023

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Ausschreibung zur Förderung von Unternehmen, die trotz steigender Energiekosten in Energieeinsparungen und die Senkung des Kraftstoffverbrauchs investieren.

© PAT - Solo uso non commerciale

Beschreibung

Die Ausschreibung zielt darauf ab,Unternehmensinvestitionen zu fördern, die die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Jahresabschlüsse von Unternehmen mit Sitz in der Provinz Trientabmildern.   

Was wird gefördert?

Gefördert werdenInvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die ab dem 1. Juni 2026 und innerhalb von 18 Monaten nach Gewährung der Förderung begonnen werden

Im Einzelnen umfassen die förderfähigen Ausgabenkategorien:

  • Gebäude und ähnliche Objekte
  • Anlagen, Maschinen, Ausrüstung und sonstige Vermögenswerte
  • Software, Patente, Lizenzen, Know-how
  • Kosten für technische Beratung
  • Zusätzliche Gemeinkosten (Pauschalbetrag)

Die Anträge werden im automatisierten Verfahren geprüft.

Weitere Informationen zu den Merkmalen der Fördermaßnahmen sowie zu den Ausgabenarten, -posten und -unterposten finden Sie in denArt. 9 und 10 der Ausschreibung.
   

Die Höhe der Förderung

Die Fördermaßnahme beläuft sich auf 30 % der gemäß der Ausschreibung als förderfähig anerkannten Ausgaben.

Es werden folgende Zuschläge gewährt, die nicht miteinander kumulierbar sind (alternativ) und im Antrag ausdrücklich beantragt sowie bei der Abrechnung bestätigt werden müssen:

  • Zuschlag von 10 %: wenn das Unternehmen in der Jahresbilanz 2025 Energiekosten verzeichnet hat, die mehr als 30 % der gesamten Produktionskosten betragen (Posten B der Gewinn- und Verlustrechnung).
  • Zuschlag von 5 %: für Unternehmen, die das Recht zur Installation einerPhotovoltaikanlage auf ihrer eigenenBetriebsstätte an eine „Comunità Energetica Rinnovabile“ (CACER), an ein ESCo oder an eine SGR abtreten.

Der Zuschuss wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.
   

Mindest- und Höchstbetrag der Ausgaben

Die zulässigen Mindestausgaben müssen mehr als 25.000,00 Euro betragen.
Die zulässige Höchstgrenze der Ausgaben beträgt 500.000,00 Euro.

   

Beschränkungen

Die Investitionsvorhaben müssen ab dem 1. Juni 2026 begonnen und innerhalb von 18 Monaten nach Erlass des Bewilligungsbescheids abgeschlossen werden .

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie aus der Ausschreibung.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die in der Ausschreibung und in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen undbis zum 30.11.2025 im Handelsregister eingetragen und aktiv sind. Ebenfalls zugelassen sind Unternehmen, die die vereinfachte Buchführung anwenden, auch auf freiwilliger Basis, sofern der Begünstigte die Pauschalregelung zur Einkommensermittlung in Anspruch nimmt.

Die Tätigkeit des Unternehmens muss überwiegend ausgeübt werden und unter einen der folgenden zulässigen ATECO-2025-Codes fallen:

  • Abschnitt B: Bergbau (alle Codes)
  • Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe (alle Codes)
  • Abschnitt E: beschränkt auf die Codes 38 (Abfallsammlung, -verwertung und -entsorgung) und 39 (Sanierungsarbeiten und sonstige Dienstleistungen der Abfallwirtschaft)
  • Abschnitt F: Baugewerbe (alle Codes)
  • Abschnitt G: beschränkt auf den Code 46 (Großhandel)
  • Abschnitt H: Verkehr und Lagerung (alle Codes)
  • Abschnitt Q: beschränkt auf den Code 85.53 (Fahrschulen)

Weitere Informationen finden Sie imArt. 6 der Ausschreibung

So geht es

Jedes Unternehmen kannnur einen einzigen Förderantrag stellen( der sich jedoch auf eine oder mehrere Betriebseinheiten beziehen kann). Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle – der Landesagentur für Wirtschaftsförderung (APIAE) – ausschließlich online über eine IT-Plattform eingereicht werden, die in Kürze zur Verfügung gestellt wird.

Achtung!
Die Fristen für die Einreichung der Förderanträge werden auf dieser Seite mindestens 30 Tage vor Beginn der Antragsfrist bekannt gegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Formulare für die Beantragung von Fördermitteln werden in Kürze veröffentlicht, noch bevor die Frist für die Einreichung der Anträge beginnt.

Zeiten und Fristen

  • Fristen für das Genehmigungsverfahren: Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung und zur Festsetzung des Zuschusses wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist abgeschlossen  
  • Fristen für den Abschluss der Maßnahmen: Die Maßnahmen müssen innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Gewährung der Förderung abgeschlossen sein
  • Fristen für die Abrechnung: Die Ausgabenbelege und die entsprechenden Bescheinigungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden 
  • Fristen für die Auszahlung: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einer einzigen Rate innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach dem Eingang der Ausgabenabrechnung und nach Vorlage der Erklärung, die die Einhaltung der abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen bestätigt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6, articolo 6, comma 1 e articolo 17, comma 2, lettere a) e c): approvazione del Bando Energia Sviluppo.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Begleitdokumente

Slides di presentazione del Bando Energia Sviluppo ai sensi della L.p. 6/2023.

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