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Ausschreibung „Energie für Entwicklung“ – Landesgesetz 6/2023

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Ausschreibung zur Förderung von Unternehmen, die trotz steigender Energiekosten in Energieeinsparungen und die Senkung des Kraftstoffverbrauchs investieren.

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Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Gemäß den Bestimmungen des Beschlusses der Landesregierung Nr. 780 vom 25. Mai 2026 in der jeweils gültigen Fassung wird mitgeteilt, dass die Anträge ab dem 1. Oktober, 12.00 Uhr, bis zum 30. November 2026, 12.00 Uhr, eingereicht werden können. 

Beschreibung

Die Ausschreibung zielt darauf ab,Unternehmensinvestitionen zu fördern, die die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Jahresabschlüsse von Unternehmen mit Sitz in der Provinz Trientabfedern.   
   

Was wird gefördert?

Gefördert werdenInvestitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die ab dem 1. Juni 2026 und innerhalb von 18 Monaten nach Gewährung der Förderung getätigt werden. 

Im Einzelnen umfassen die förderfähigen Ausgabenkategorien:

  • Gebäude und ähnliche Objekte
  • Anlagen, Maschinen, Ausrüstung und sonstige Vermögenswerte
  • Software, Patente, Lizenzen, Know-how
  • Kosten für technische Beratung
  • Zusätzliche Gemeinkosten (Pauschalbetrag)

Die Anträge werden im automatisierten Verfahren geprüft.

Weitere Informationen zu den Merkmalen der Fördermaßnahmen sowie zu den Ausgabenarten, -posten und -unterposten finden Sie in denArt. 9 und 10 der Ausschreibung.
   

Die Höhe der Förderung

Die Fördermaßnahme beläuft sich auf 30 % der gemäß der Ausschreibung als förderfähig anerkannten Ausgaben.

Es werden folgende Zuschläge gewährt, die nicht miteinander kumulierbar sind (alternativ) und im Antrag ausdrücklich beantragt sowie bei der Abrechnung bestätigt werden müssen:

  • Zuschlag von 10 %: wenn das Unternehmen in der Jahresbilanz 2025 Energiekosten verzeichnet hat, die mehr als 30 % der gesamten Produktionskosten ausmachen (Posten B der Gewinn- und Verlustrechnung).
  • Zuschlag von 5 %: für Unternehmen, die das Recht zur Installation einerPhotovoltaikanlage auf ihrer eigenenBetriebsstätte an eine „Comunità Energetica Rinnovabile“ (CACER), an ein ESCo oder an eine SGR abtreten.

Der Zuschuss wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt.
   

Ausgabenobergrenzen

Die zulässigen Mindestausgaben müssen mehr als 25.000,00 Euro betragen.
Die zulässige Ausgabenobergrenze beträgt 500.000,00 Euro.

   

Beschränkungen

Die Investitionsvorhaben müssen ab dem 1. Juni 2026 begonnen und innerhalb von 18 Monaten nach Erlass des Bewilligungsbescheids abgeschlossen werden .

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Maßnahmen gelten, sowie aus der Ausschreibung.

An wen es sich richtet

Kleine, mittlere und große Unternehmen, die die in der Ausschreibung und in den allgemeinen, für alle Fördermaßnahmen geltenden Bestimmungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen undbis zum 30.11.2025 im Handelsregister eingetragen und aktiv sind. Ebenfalls zugelassen sind Unternehmen, die die vereinfachte Buchführung anwenden, auch auf freiwilliger Basis, sofern der Begünstigte die Pauschalregelung zur Einkommensermittlung in Anspruch nimmt.

Die Tätigkeit des Unternehmens muss überwiegend ausgeübt werden und unter die folgenden zulässigen ATECO-2025-Codes fallen:

  • Abschnitt B: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (alle Codes)
  • Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe (alle Codes)
  • Abschnitt E: beschränkt auf die Codes 38 (Abfallsammlung, -verwertung und -entsorgung) und 39 (Sanierungsarbeiten und sonstige Dienstleistungen der Abfallwirtschaft)
  • Abschnitt F: Baugewerbe (alle Codes)
  • Abschnitt G: beschränkt auf den Code 46 (Großhandel)
  • Abschnitt H: Verkehr und Lagerung (alle Codes)
  • Abschnitt Q: beschränkt auf den Code 85.53 (Fahrschulen)

Weitere Informationen finden Sie imArt. 6 der Ausschreibung

So geht es

Jedes Unternehmen kannnur einen Förderantrag stellen( der sich jedoch auf eine oder mehrere Betriebseinheiten beziehen kann). Der Antrag ist bei der Prüfstelle einzureichen – der Landesagentur für Wirtschaftsförderung (APIAE) – vom 1. Oktober, 12:00 Uhr, bis zum 30. November 2026, 12:00 Uhr, ausschließlich online über die unten verfügbare IT-Plattform S.I. Pat eingereicht werden.

Achtung! 
Sollten Störungen der Plattform S.I. Pat auftreten, die eine ordnungsgemäße Übermittlung des Antrags verhindern, müssen diese unverzüglich dem Kundendienst unter der gebührenfreien Nummer gemeldet werden: 800.196.977, montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr, oder alternativ per E-Mail an sipat@tndigit.it, wobei die genauen Anweisungen auf der Plattform zu befolgen sind. 

Sollten die Probleme nicht behoben werden können, sind sie der für die Bearbeitung zuständigen Stelle – APIAE, Amt für Energiebeihilfen und sonstige Vergünstigungen – per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse apiae@pec.provincia.tn.it zu melden. Nach Prüfung der Situation und des Zeitaufwands für die Behebung der Probleme kann die zuständige Stelle die Übermittlung bzw. Berichtigung des Antrags per zertifizierter E-Mail (PEC) genehmigen.

Zeiten und Fristen

  • Fristen für das Genehmigungsverfahren: Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung und zur Festsetzung des Zuschusses wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Antragsfrist abgeschlossen  
  • Fristen für den Abschluss der Maßnahmen: Die Maßnahmen müssen innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Gewährung der Förderung abgeschlossen sein
  • Fristen für die Abrechnung: Die Ausgabenbelege und die entsprechenden Bescheinigungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden 
  • Fristen für die Auszahlung: Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einer einzigen Rate innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag nach dem Eingang der Ausgabenabrechnung und nach Vorlage der Erklärung, aus der die Erfüllung der abgelaufenen Verpflichtungen und Auflagen hervorgeht.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

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Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi a sostegno del sistema economico trentino

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Provvedimenti riguardanti le Disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi della Legge provinciale 6 luglio 2023, n. 6 “Interventi a sostegno del sistema economico trentino”.

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Provvedimenti riguardanti la regolamentazione del bando Energia allo Sviluppo.

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Disposizioni contratti collettivi.

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Indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP).

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Begleitdokumente

Slides di presentazione del Bando Energia allo Sviluppo ai sensi della L.p. 6/2023.

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Kontakt

Contatti di Agenzia provinciale incentivazione attivita' economiche (apiae)

Email - Segreteria:
apiae@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
apiae@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499400

Contatti di Ufficio procedura automatica e supporto giuridico

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