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Aufruf für ethnografische Museen

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Aufruf zur Einreichung von Beiträgen zu ethnografischen Museumsprojekten.

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient erkennt gemäß Art. 20bis des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 und Art. 12 desselben Gesetzes "erkennt als Einrichtungen zum Schutz lokaler Traditionen ethnografische Museen an, die von lokalen Behörden, Vereinen oder einzelnen Bürgern getragen werden und die darauf abzielen, materielle und immaterielle Elemente der lokalen Kultur, der Volkstraditionen und der Folklore, der Dialekte, des Wissens und der Land- und Forstwirtschaft sowie der Gebietsverwaltung zu erhalten und aufzuwerten, wobei insbesondere Formen der kollektiven Beteiligung an der Verwaltung von Gemeingütern, volkskundlichen Ritualen und des ethnoreutischen und musikalischen Erbes berücksichtigt werden". Mit einer spezifischen jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beabsichtigt die Provinz, die von ethnografischen Museen, die in der Liste der ethnografischen Museen der Autonomen Provinz Trient eingetragen sind, vorgelegten Projekte durch finanzielle Beiträge zu unterstützen.

Beschränkungen

Die Bewerbungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der jährlichen Bekanntmachung eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Ethnografische Museen, die in der entsprechenden Liste gemäß dem Beschluss der Oberaufsichtsbehörde für kulturelles Erbe und Aktivitäten, Abteilung Strategische Mission Nr. 6109 vom 10. Juni 2025, eingetragen sind, können einen Zuschuss beantragen.
In dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses erklärt der gesetzliche Vertreter des Vereins, der Gebietskörperschaft oder der Privatperson, der/die in der im vorigen Absatz genannten Liste eingetragen ist, dass er/sie für dieselbe Initiative keine anderen Zuschüsse auf der Grundlage anderer Provinzgesetze sowie auf der Grundlage des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 beantragt und/oder erhalten hat.

So geht es

Der Antrag auf Unterstützung muss unter Einhaltung der Stempelsteuerbestimmungen auf eine der folgenden Arten bei der zuständigen Struktur eingereicht werden

- direkte Übergabe an die Adresse der Struktur
- per Post per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der zuständigen Einrichtung. Für die Zulassung gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamts als Nachweis für das Datum der Zulassung;
- auf elektronischem Wege an den zertifizierten elektronischen Briefkasten der zuständigen Stelle unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften.
Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, werden für unzulässig erklärt.
Dem Antrag ist eine Beschreibung des Projekts beizufügen, für das eine Finanzierung beantragt wird, mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben, wie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegeben.

Zeiten und Fristen

Keine

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Ablauf der Bewerbungsfrist

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 e ss. mm. (Disciplina delle attività culturali), art. 20 bis, comma 4. Bando per il sostegno di specifici progetti realizzati dai musei etnografici riconosciuti dalla Provincia autonoma di Trento. Annualità 2025. Approvazione della modulistica relativa alla domanda di contributo, di erogazione dell''acconto e di erogazione del saldo. (CUP C49I25000660003)

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 00:50

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