Beschreibung
Die Autonome Provinz Trient erkennt gemäß Art. 20bis des Provinzgesetzes Nr. 15 vom 3. Oktober 2007 und Art. 12 desselben Gesetzes "erkennt als Einrichtungen zum Schutz lokaler Traditionen ethnografische Museen an, die von lokalen Behörden, Vereinen oder einzelnen Bürgern getragen werden und die darauf abzielen, materielle und immaterielle Elemente der lokalen Kultur, der Volkstraditionen und der Folklore, der Dialekte, des Wissens und der Land- und Forstwirtschaft sowie der Gebietsverwaltung zu erhalten und aufzuwerten, wobei insbesondere Formen der kollektiven Beteiligung an der Verwaltung von Gemeingütern, volkskundlichen Ritualen und des ethnoreutischen und musikalischen Erbes berücksichtigt werden". Mit einer spezifischen jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beabsichtigt die Provinz, die von ethnografischen Museen, die in der Liste der ethnografischen Museen der Autonomen Provinz Trient eingetragen sind, vorgelegten Projekte durch finanzielle Beiträge zu unterstützen.
Beschränkungen
Die Bewerbungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der jährlichen Bekanntmachung eingereicht werden.