Beschreibung
Indem sie sich an das nächstgelegene Jobcenter der Arbeitsagentur wenden, können behinderte und benachteiligte Personen eine oder mehrere der folgenden gezielten Unterstützungsleistungen bei der Arbeitssuche in Anspruch nehmen:
- Empfang und Information
Im Arbeitsamt wird die Person empfangen und kann nützliche Informationen erhalten über
- die Aktivitäten und Arten der beschäftigungspolitischen Interventionen
- Beschäftigungsmöglichkeiten im privaten und öffentlichen Sektor
- Ausbildungswege
- Regelungen der Arbeitsbeziehungen
Orientierungsberatung
Um die Person in der Phase der Arbeitssuche zu unterstützen, führen spezialisierte Mitarbeiter der Arbeitsämter auf der Grundlage ihres Arbeitsprofils Gespräche mit dem Ziel, den persönlichen und beruflichen Werdegang zu rekonstruieren, etwaige Probleme zu analysieren, die sich auf die Definition eines Arbeitsprojekts auswirken könnten, und Strategien für die Arbeitssuche zu erkunden. Der Vermittler entscheidet und vereinbart mit der Person die Anzahl und Dauer der Gespräche.Für komplexere Situationen wird ein Netzwerk mit den territorialen Sozial- und Gesundheitsdiensten gefördert, um maßgeschneiderte Interventionen zu aktivieren, die durch die Integration der von den verschiedenen Diensten gesammelten Informationen dazu beitragen können, Ihr Potenzial und Ihre Ressourcen zu erkennen, die für den Einstieg in die Arbeitswelt genutzt werden können.
- Möglichkeiten der Berufsausbildung
Der spezialisierte Mitarbeiter des Arbeitsamtes kann auf der Grundlage der Bedürfnisse und Eigenschaften der Person ein gezieltes Praktikum vorschlagen, bei dem die Person praktische Erfahrungen in einer Unternehmensorganisation sammeln kann.
- Abgleich von Stellenangebot und -nachfrage
Die Dienstleistung "Angebot-Nachfrage-Matching" wird Menschen mit Behinderungen angeboten, die aufgrund ihrer Arbeitsfähigkeit, ihrer Selbständigkeit bei der Arbeitssuche und nach einer Bewertung durch die Fachkommission als fähig erachtet werden, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen (zielgerichtetes Profil der Arbeitsvermittlung ohne Unterstützungsmaßnahmen).
In den Arbeitsämtern kann man sich über die entdeckten Unternehmen informieren, bei denen man sich bewerben kann.
- Gesellschaftlich nützliche Arbeit
Um die Eingliederung schwacher Personen in die Arbeitswelt zu erleichtern und die soziale und berufliche Wiedereingliederung von Personen in sozial benachteiligten Situationen zu fördern, unterstützt die Agenzia del Lavoro die Aktivierung von sozial nützlichen Initiativen, die von lokalen Behörden und IPABs gefördert werden. Spezifische Informationen für diese Art von Nutzern sind in den Jobcentern zu finden und die entsprechenden Anträge können eingereicht werden.
- Spezifische Ausbildungsinitiativen
Bei den Arbeitsämtern kann man sich über die verfügbaren Ausbildungsmöglichkeiten informieren und sich für diese anmelden.
Nicht vergessen!
Zu den angebotenen Dienstleistungen gehört auch die Möglichkeit, die Informationsbroschüren der Arbeitgeber - L.68/1999 - online einzusehen.
Öffentliche und private Arbeitgeber, die dem L.68/1999 unterliegen, sind verpflichtet, ihre Beschäftigungssituation und eventuelle Defizite in Bezug auf die Einstellungsverpflichtungen gemäß L.68/1999 zu erklären, indem sie den "Informationsprospekt" übermitteln.Die Person kann den informativen Prospekt L.68/1999 online über das Online-Konsultationssystem der zusammenfassenden Tabelle der informativen Prospekte konsultieren, die unter den beigefügten Dokumenten zu finden ist, was die Einhaltung des in L.68/99, Art. 9, c. 6, festgelegten Grundsatzes der Publizität ermöglicht: die gemeldete Situation spiegelt die von den Arbeitgebern zum 31. Dezember des Vorjahres gemeldete Situation wider .
Bei der Konsultation der Online-Tabelle ist zu beachten, dass:
- die gemeldete Situation die von den Arbeitgebern zum 31. Dezember des Vorjahres gemeldete Situation widerspiegelt und daher nicht mit den im laufenden Jahr eingetretenen Änderungen aktualisiert wird; z. B. anlässlich von Einstellungen, Kündigungen, Freistellungsgenehmigungen, Gebietsverschiebungen, Verlagerungen von Tätigkeiten, Änderungen der Quotenverpflichtung, Programmvereinbarungen oder Vereinbarungen gemäß Artikel 14 des Gesetzesdekrets 276/2003, usw.
- ab 2010 müssen Arbeitgeber, die keine Änderungen vorgenommen haben, die sich auf die Berechnung der Reservequote auswirken, nicht jedes Jahr einen neuen Informationsprospekt übermitteln; aus diesem Grund sind einige Arbeitgeber, die zwar der Verpflichtung nach dem Gesetz 68/1999 unterliegen, nicht aufgeführt; die Liste der Informationsprospekte kann Unternehmen enthalten, die nicht mehr existieren, oder Arbeitgeber, die der Verpflichtung im laufenden Jahr nicht mehr nachgekommen sind oder die ihre Verpflichtungen ausgesetzt haben
- aus technischen Gründen sind einige im Originalprospekt enthaltene Informationen nicht aufgeführt;
Auf dieser Seite können Sie unter den Anhängen die Übersichtstabelle der Prospekte einsehen.
Beschränkungen
Um sich in die Landesliste der Menschen mit Behinderungen eintragen zu lassen, muss man
- im arbeitsfähigen Alter sein
- ohne Beschäftigung sein;
- entsprechend seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten sofort für eine Arbeit verfügbar sein;
- als Nicht-EU-Bürger: im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltskarte sein.