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Antragsformular für die Ratenzahlung von Beträgen an die P.A.T.

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Antrag auf Ratenzahlung der der Autonomen Provinz Trient geschuldeten Beträge

Beschreibung

Antrag auf Umschuldung der Schulden gegenüber der Autonomen Provinz Trient.

Beschränkungen

Der Antrag auf Ratenzahlung muss innerhalb der Zahlungsfrist eingereicht werden.

Bei Schulden unter 20.000,00 € wird die Ratenzahlungsmöglichkeit auf einfachen Antrag gewährt, und die Anzahl der Raten wird im Verhältnis zur Höhe der Schulden festgelegt.

Für Schulden von mehr als 20.000,00 € wird die Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, wenn bestimmte Einkommensbedingungen erfüllt sind

An wen es sich richtet

Natürliche und juristische Personen, die sich in vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

So geht es

Der Antrag ist auf dem entsprechenden Formular einzureichen und in Papierform an Servizio Entrate Finanza e Credito - Via Romagnosi n. 9 - 38123 Trento, oder in digitaler Form an die pec-Adresse serv.entrate@pec.provincia.tn.it. zu senden, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises und dem Datenschutzformular.

In dem Antrag muss der Nutzer den in Raten zu zahlenden Betrag, die Referenzen des Scheins, mit dem der Merit Service die Rückzahlung angefordert hat, und die Anzahl der monatlichen Raten, in denen er die Schuld in Raten zu zahlen beabsichtigt (maximal 72), angeben. Die Höhe der Raten und deren Höhe werden in Abhängigkeit von der Höhe der Schulden und der Einkommenssituation des Antragstellers festgelegt. Der angewandte Zinssatz entspricht dem in Artikel 21 Absatz 1 des Präsidialerlasses 602/1973 vorgesehenen Satz, der derzeit 4,50 % pro Jahr beträgt, und die Fälligkeit der Raten wird auf den letzten Tag des Monats festgesetzt.

Am Ende des Verfahrens wird dem Antragsteller der Bewilligungsbescheid zusammen mit dem Rückzahlungsplan und den PagoPA-Bescheinigungen für die Zahlung der Raten zugestellt.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Ratenzahlungsantrag, Datenschutzerklärung und Kopie eines gültigen Personalausweises.

Nur bei Schulden von mehr als 20.000,00 Euro müssen dem Antrag außerdem folgende Unterlagen beigefügt werden:

1) Natürliche Personen und Einzelunternehmen in vereinfachter Buchführung: eine Erklärung anstelle einer Bescheinigung und eine eidesstattliche Erklärung, die die Familien- und Einkommensverhältnisse des Antragstellers bescheinigt (Anlage 1 - Erklärung anstelle einer Bescheinigung und eidesstattliche Erklärung) sowie eine Kopie der von Banken oder anderen Finanzintermediären ausgestellten Unterlagen, die die Höhe des Vermögens des Antragstellers zum 31. Dezember des Jahres vor dem Antragsdatum bescheinigen.

2) Juristische Personen (Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit ordentlicher Buchführung): Formular zur Quantifizierung des Liquiditätsindex (Anhang 2), Formular zur Quantifizierung des Alfa-Index (Anhang 3) und Kopie der letzten verfügbaren Bilanz.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss bis zum Fälligkeitstermin für die Zahlung der Schuld eingereicht werden

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist für den Abschluss des Verfahrens beträgt 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung des Antrags wird dem Antragsteller der Beschluss über die Gewährung der Ratenzahlungsfazilität zusammen mit dem Rückzahlungsplan und den PagoPA-Bescheiden für die Zahlung der Raten mitgeteilt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica dei criteri di attuazione dell'articolo 51 bis della legge provinciale 14 settembre 1979, n. 7, concernente la riscossione rateale di entrate provinciali, approvati con delibera della Giunta Provinciale n. 2218 di data 19.10.2012 e ss.mm.: approvazione del testo integrato.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 12:23

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