Antrag auf zusätzliches Personal zum Zwecke der Eingliederung

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Antrag auf zusätzliche befristete und unbefristete Mittel für die schulische Eingliederung in gleichgestellten Vorschulen.

Beschreibung

Finanzierungsantrag für die Einstellung von zusätzlichem ständigem Personal (zusätzliche Lehrkraft) oder von Zeitpersonal (zusätzliche Lehrkraft und/oder Unterstützungspersonal und/oder Kommunikations- und Schulintegrationshelfer) in Kindergärten, die dem Zweck der schulischen Integration gleichgestellt sind.

An wen es sich richtet

Leitungsorgane gleichgestellter Kindergärten

Der Antrag kann von den Leitungsorganen gleichgestellter Kindergärten durch eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters eingereicht werden.

So geht es

Der Antrag auf Finanzierung für die Einstellung von zusätzlichem befristetem Lehrpersonal in Kindergärten zum Zwecke der schulischen Inklusion für das Schuljahr 2025/2026 ist bis zum 4. April 2025 einzureichen.

Der Antrag auf Finanzierung für die Einstellung von zusätzlichem befristetem Personal auf Zeit für die schulische Inklusion für das Schuljahr 2025/2026 muss bis zum 9. Mai 2025 für die Einstellung zu Beginn des Schuljahres eingereicht werden (für die Zwecke der einheitlichen Ausschreibung).

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Wartezeit beginnt mit dem Ablauf der Bewerbungsfrist. Dauerhafte Bewerbungen werden zuerst geprüft.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

falls fällig

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:26

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