Beschreibung
Zuschüsse werden für Kosten gewährt, die Vereinigungen entstehen, zu deren satzungsgemäßen Zielen die Umerziehung behinderter Menschen durch musikalische Unterhaltung gehört, die die Verwendung der Klangsprache und ihrer Codes in einer präventiven und erzieherischen Perspektive vorsieht, mit dem Ziel, die psychische, emotionale, beziehungsmäßige und affektive Integration des an psychomotorischen oder kognitiven Defiziten leidenden Individuums und seine funktionelle Wiederherstellung zu fördern und dabei auch seine Ausdrucksfähigkeit zu entwickeln
Beschränkungen
Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.