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Antrag auf einen Beitrag zum Bau von Studentenwohnheimen - Landesgesetz 9/91
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Erleichterungsmaßnahme zur Förderung des Ausbaus von Wohnangeboten für Studenten durch Interventionen in Gebäuden, die als Studentenwohnheime genutzt werden sollen.
NEU: Der Beschluss Nr. 15205/2025 über die Gewährung von Subventionen wurde angenommen und kann hier eingesehen werden .
Der neue Wirtschafts- und Finanzplan (PEF-SIEG), der mit dem Beschluss Nr. 5703/2025 genehmigt wurde, wurde hochgeladen und außerdem wurden folgende Informationen veröffentlicht neue FAQs(von Nr. 1 bis Nr. 17), einsehbar hier.
Beschreibung
Die Autonome Provinz Trient beabsichtigt, den Bau neuer, über die gesamte Provinz verteilter Studentenwohnheime zu fördern, um das Gesamtangebot an Unterkünften zu erhöhen, die in erster Linie an Studenten vergeben werden sollen, die auf dem freien Markt keinen Zugang zu Mietwohnungen haben, und zwar gemäß den Bestimmungen vonArtikel 25 des Provinzialgesetzes Nr. 9 vom 24. Mai 1991, geändert durch Artikel 26 des Provinzialgesetzes Nr. 13 vom 30. Dezember 2024.
Die bezuschusste Maßnahme richtet sich nach den "Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen für den Bau von Studentenwohnheimen - Jahr 2025" (im Folgenden "Kriterien 2025"), die durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 546 vom 17. April 2025 genehmigt wurden.
Was wird damit finanziert?
Die Kriterien 2025 sehen die Möglichkeit der Gewährung von Beiträgen vor für:
1) die in den Kriterien 2025 näher definierte Sanierung und Erweiterung von Gebäuden ,die sich im Besitz des Antragstellersbefinden und als Universitätswohnheime genutzt werden sollen
2) denErwerb von Gebäuden, die als Universitätswohnheime genutzt werden sollen;
3) dieEinrichtung von "auszustattenden" oder "zu erwerbenden" Gebäudenzu Wohnzwecken.
Die (auszustattenden/zu erwerbenden) Gebäude dürfen nicht bereits als Studentenwohnheime genutzt werden, da das Ziel des Kriteriums 2025 die Schaffung neuer Betten ist (die Mindestzahl der neu zu schaffenden Betten beträgt 20).
Anreiz, Ausgabengrenzen und Bewertung
Die Anreizmaßnahme wird auf der Grundlage der für förderfähig befundenen Ausgaben berechnet.
Die für die Finanzierung der Anträge bereitgestellten Mittel beliefen sich auf 2 Mio. EUR und wurden später auf 7,95 Mio. EUR aufgestockt. Der zulässige Beitrag kann bis zu 49 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Die Kriterien legen Grenzen für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben fest.
Die Anträge werden auf der Grundlage der in den Kriterien 2025 definierten Kriterien bewertet, wobei maximal 100 Punkte vergeben werden können. Anträge, die weniger als 30 Punkte erhalten, sind nicht förderfähig.
Die in die Rangliste aufgenommenen Anträge werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel finanziert. In der Bekanntmachung ist die Möglichkeit vorgesehen, die ursprünglich für die eingereichten Anträge zur Verfügung gestellten Mittel aufzustocken.
Beschränkungen
Verpflichtungen und Beschränkungen
Der Zuwendungsempfänger (= Durchführungsstelle) muss eine "Abtretungsurkunde" unterzeichnen, in der er für einen Zeitraum von zwanzig Jahren die in den Kriterien 2025 festgelegten Verpflichtungen und Auflagen akzeptiert, die Folgendes betreffen
A) Beschränkungen in Bezug auf die Bestimmung des Gebäudes und des Mobiliars
B) Auflagen in Bezug auf die Begünstigten
B.1 Tarife
B.2 Nutzung der Einrichtungen
C) Überprüfung des Fehlens einer Überkompensation in Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) und insbesondere des Beschlusses 2021/21/EU der Europäischen Kommission.
An wen es sich richtet
Öffentliche oder private Einrichtungen (einschließlich kirchlicher Einrichtungen), Stiftungen, Genossenschaften, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, ihren Sitz in der Europäischen Union haben und über mindestens eine Betriebsstätte in der Provinz Trient verfügen.
Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers oder von einem Bevollmächtigten des gesetzlichen Vertreters eingereicht werden.
So geht es
Einreichung von Anträgen
Anträge können nicht mehr eingereicht werden: Anträge konnten von Montag, den 28. April bis Montag, den 9. Juni 2025 eingereicht werden.
Der Antrag musste bei derUMST Housing Resilience, Sustainability, Single Allowance auf eine der folgenden Arten eingereicht werden
- Einreichung per elektronischer Post oder zertifizierter E-Mail unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften und der Bestimmungen des Provinzialratsbeschlusses Nr. 2051 vom 14. Dezember 2020 an die PEC-Adresse:
- per Einschreiben mit Rückschein (es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamts) an die folgende Adresse:
UMST Wohnen, Nachhaltigkeit, Einzelscheck, Via Gilli, 4 - 38121 Trento;
- persönliche Abgabe im Sekretariat der zuständigen Struktur (via Gilli, 4 - 38121 Trento) von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr oder bei den Hilfs- und Informationsstellen der Provinz im gesamten Gebiet.
Die auszufüllenden Formulare finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".
Was benötigt wird
Vorzulegende Dokumentation
- Zuschussantrag (siehe Formulare);
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird);
- Geschäfts- und Finanzplan (PEF-SIEG) (siehe Formulare);
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der in Artikel 14 der Kriterien 2025 genannten Verpflichtungen und Auflagen und zur Unterzeichnung der Ernennungsurkunde im Falle der Gewährung des Zuschusses (siehe Formulare);
- Vollmachtsurkunde (wenn der Antrag von einem Bevollmächtigten unterzeichnet wird);
- Verfügung der zuständigen Stelle, die die Einreichung des Antrags genehmigt;
- Satzung des Antragstellers;
- Ergebnis der Abfrage der MUR-Website zur Berechnung des durchschnittlichen Markttarifs;
- Spezifische Unterlagen für jede Art von Intervention, wie in Absatz 9 der Kriterien 2025 angegeben (und auch im Antragsformular aufgeführt) und im Folgenden aufgeführt:
Typ A - Unterkunft und Erweiterung:
Vorläufiges Dokument für die Finanzierung (DPF) oder PFTE oder ausführendes Projekt, mit:
Technisch-beschreibender Bericht;
Zeitplan;
grafischen Zeichnungen;
geschätzte metrische Berechnung;
wirtschaftlicher Rahmen.
Typ B - Möblierung:
analytischer Kostenvoranschlag.
Typ C - Kauf eines Gebäudes:
vereidigter Schätzungsbericht;
Architekturzeichnungen;
Schätzung der Nebenkosten (Notar, Steuern usw.);
(wenn Bauarbeiten geplant sind: auch Unterlagen des Typs A).
Um zum Simulator für die Berechnung des durchschnittlichen Markt preises zu gelangen , klicken Sie hier.
ZumLeitfaden für den Tarifberechnungssimulator (Reform des Hochschulwesens) klicken Sie hier.
Die Voruntersuchung und die Bewertung beginnen am Tag nach Ablauf der Frist für die Sammlung der Anträge und enden innerhalb von 80 Tagen, vorbehaltlich einer eventuellen Aussetzung der Fristen für Anträge auf Ergänzung der Unterlagen, mit der Genehmigung der Rangliste der förderfähigen Anträge.
Die Vorprüfung zur Genehmigung der Rangliste der förderfähigen Anträge besteht aus zwei Phasen: Überprüfung der Förderfähigkeit der Anträge und Bewertung der Interventionsvorschläge. Die Bewertung der Interventionsvorschläge, die die Förderfähigkeitsphase durchlaufen haben, wird von der zuständigen Struktur durchgeführt, die ein Bewertungsteam auf der Grundlage der in den Kriterien 2025 festgelegten Bewertungskriterien einsetzt.
Die Gewährung des Zuschusses für die erfolgreich eingestuften Anträge hängt von der Vorlage der in den Kriterien genannten Unterlagen ab, die innerhalb von 80 Tagen nach Erhalt des Bescheids über die Förderungswürdigkeit vorzulegen sind.
Kosten
Steuermarke
16,00 Euro
falls fällig, außer Ausnahmen
Dokumente
Referenzgesetzgebung
Norme in materia di diritto allo studio nell'ambito dell'istruzione superiore
Approvazione dei criteri per la concessione di contributi per la realizzazione di residenze universitarie ai sensi dell'articolo 25 della legge provinciale 24 maggio 1991, n. 9 - anno 2025.
Integrazione delle risorse per il finanziamento dei "Criteri per la concessione di contributi per la realizzazione di residenze universitarie - anno 2025" approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 546 del 17 aprile 2025.
Approvazione della graduatoria degli interventi ammissibili a finanziamento ai sensi dell'articolo 25 della legge provinciale 24 maggio 1991, n. 9 e dei 'Criteri per la concessione di contributi per la realizzazione di residenze universitarie - anno 2025' approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 546 di data 17 aprile 2025.
Concessione, sotto condizione risolutiva, dei contributi per la realizzazione di residenze universitarie di cui alle n. 4 proposte progettuali inserite nella graduatoria degli interventi ammissibili a finanziamento approvata con determinazione dirigenziale n. 10399 di data 22 settembre 2025, ai sensi dell'articolo 25 della legge provinciale 24 maggio 1991, n. 9 e dei 'Criteri per la concessione di contributi per la realizzazione di residenze universitarie - anno 2025' approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 546 di data 17 aprile 2025.
Di seguito è disponibile la Guida al simulatore di calcolo tariffario. La Riforma dell’Housing Universitario prevede un contributo per il gestore commisurato al numero di posti letto che saranno resi disponibili per gli studenti entro il 30 giugno 2026.