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Antrag auf ein Navigationslogbuch

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So beantragen Sie ein Navigationslogbuch.

Beschreibung

Die Regelung des Binnenschifffahrtspersonals in Bezug auf Qualifikationen, Titel und Registrierung ist in den Artikeln 128 bis 135 des Schifffahrtsgesetzes, in den Artikeln 41 bis 61 der Binnenschifffahrtsordnung und in einer Reihe von Erlassen enthalten, die in Ausführung und Anwendung der vorgenannten Vorschriften erlassen wurden.

Das Binnenschifffahrtspersonal besteht aus dem Personal der Seeschifffahrt und dem Personal der Hafendienste.

Das Schifffahrtspersonal wird in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Personal des Kommandos und der unteren Führungsebene, das für die Decks- und Maschinendienste sowie für die technischen Dienste an Bord im Allgemeinen eingesetzt wird
  2. Personal, das für ergänzende Dienste an Bord eingesetzt wird,
  3. Personal, das in der kleinen Schifffahrt eingesetzt wird.

Das Seepersonal wird in drei verschiedene Register eingetragen, eines für jede Kategorie, und erhält ein Seefahrtsbuch, das ein persönliches Ausweisdokument ist und in gesetzlich oder durch internationale Übereinkommen festgelegten Fällen als Reisepass gilt.

Zum Hafendienstpersonal gehören:

- Hafenarbeiter,

- Schiffer.

Die Register werden von den UMCs geführt.

Beschränkungen

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von italienischen und EU-Bürgern eingereicht werden

So geht es

Italienische Staatsbürger, die mindestens 14 Jahre alt sind und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen, sowie Minderjährige, die 14 Jahre alt sind, sofern sie nicht jünger als 10 Jahre sind, können in die Matrikel für Seeleute eingeschrieben werden, wenn sie von Verwandten oder Schwiegereltern bis zum dritten Grad beschäftigt werden. Für die Immatrikulation von Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der Person erforderlich, die die elterliche Gewalt oder die Vormundschaft ausübt. Auch Italiener, die nicht der Republik angehören, können in die Matricula eingeschrieben werden.

Gemäß den Bestimmungen von Art. 23 DLG 2.5.1994 Nr. 319 über die Gleichstellung von Gemeinschaftsbürgern mit italienischen Staatsbürgern im Bereich der seemännischen Berufe sind die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den italienischen Staatsbürgern für die Eintragung in die Matrikellisten und die Register des Binnenschifffahrtspersonals gleichgestellt.

Die Eintragung in die Register der Seeleute der ersten und zweiten Kategorie erfolgt für diejenigen, die über berufliche Qualifikationen oder Spezialisierungen verfügen, mit dem diesen Qualifikationen oder Spezialisierungen entsprechenden Befähigungsnachweis, während für diejenigen, die nicht über diese Qualifikationen oder Spezialisierungen verfügen, die Eintragung mit dem Befähigungsnachweis erfolgt:

-"Seemannslehrling" oder"Bootsmannlehrling" für den Decksdienst,

-"Ingenieurlehrling" für den Maschinendienst.

Die Einschreibung in die Matrikel für Seeleute der dritten Kategorie erfolgt mit der Qualifikation:"Auszubildender zum Schiffer in der kleinen Schifffahrt".

Bitte füllen Sie die im Abschnitt "Einzureichende Unterlagen" aufgeführten Dokumente aus und reichen Sie diese ein.

Für die Zahlung ist es notwendig, PAGOPA über "il portale dell'automobilista" zu benutzen, siehe:

PAGOPA-ANWEISUNGEN

Der PAGOPA-Code für die Gebühr für "Patente Nautica Attainment" lautet:

  • T028 Eintragung in das Register des nautischen Personals.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • das Formular "Antrag auf Erteilung eines Segelscheins
  • ärztliche Bescheinigung mit Foto des Antragstellers über die körperliche Tauglichkeit für die Schifffahrt, ausgestellt von zugelassenen Ärzten
  • zwei Fotos in Reisepassgröße
  • Fotokopie eines gültigen Personalausweises;
  • Zahlungsbelege, die über PAGOPA ausgestellt wurden

Formulare

Zeiten und Fristen

Sie können sich jederzeit bewerben.

Kosten

Stempel (Zahlung über PAGOPA-Tarif "T028")
32,00 Euro

Zölle (Zahlung über PAGOPA-Tarif "T028")
5,16 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 28.07.2025 18:01

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