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Antrag auf Zuschuss für kleine unabhängige Buchverlage

  • Aktiv

Beitrag im Zusammenhang mit der Versorgung der Bibliotheken des Trentiner Bibliothekssystems und seiner Zweigstellen, einschließlich der Schulbibliotheken, mit den vom Antragsteller veröffentlichten Werken

Beschreibung

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

An wen es sich richtet

Kleine unabhängige Buchverlage, auch in assoziierter Form, die gemäß Art. 22bis des Provinzialgesetzes 15/2007 die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die vorgesehenen Erleichterungen in Anspruch nehmen

Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer von Trient eingetragen sein;

-mindestens drei Titel mit ISBN-Code im Jahr vor der Antragstellung hergestellt und vertrieben haben;

-mindestens 10 Titel in den letzten drei Jahren vor dem Datum der Antragstellung hergestellt und vertrieben haben;

-sie fallen unter die Definition der Klein- und Kleinstunternehmen und sind selbständig tätig gemäß den Kriterien der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamts;
  • per Fax an die der zuständigen Provinzstruktur entsprechende Nummer;
  • per E-Mail an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

-Antrag auf einen Zuschuss zur Unterstützung kleiner und unabhängiger Buchverlage

-Anlagen N1, N2, N3, N4, N5, N6 je nach Art des Antrags

- nur bei Vereinigungen kleiner unabhängiger Buchverlage ohne eigene Steuernummer: Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer, aus der die federführende Organisation hervorgeht und die von allen Mitgliedern unterzeichnet ist

- Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich
handschriftliche Unterschrift und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters)

- Erklärung zum Datenschutz

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 01:28

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