Kleine unabhängige Buchverlage, auch in assoziierter Form, die gemäß Art. 22bis des Provinzialgesetzes 15/2007 die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die vorgesehenen Erleichterungen in Anspruch nehmen
Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer von Trient eingetragen sein;
-mindestens drei Titel mit ISBN-Code im Jahr vor der Antragstellung hergestellt und vertrieben haben;
-mindestens 10 Titel in den letzten drei Jahren vor dem Datum der Antragstellung hergestellt und vertrieben haben;
-sie fallen unter die Definition der Klein- und Kleinstunternehmen und sind selbständig tätig gemäß den Kriterien der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen