An wen es sich richtet
Nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinden und ihrer Verbandsformen), Museen, Stiftungen und anerkannte Vereinigungen; natürliche Personen als Eigentümer der Immobilie, bloße Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts, die Wohnungseigentümerschaft (bei Arbeiten an den gemeinsamen Wohnungseigentumsteilen), der Bürge, wenn der Vertrag für eine Dauer von mindestens 30 Jahren vereinbart wurde.
Der Antrag kann von denjenigen gestellt werden, die gemäß den Artikeln 5 und 8 des Provinzialgesetzes Nr. 1 vom 17. Februar 2003 berechtigt sind, den Beitrag zu beantragen.