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Antrag auf Zuschuss für Arbeiten zum kulturellen Erbe

  • Aktiv

Anfrage für Arbeiten an unbeweglichen und beweglichen Kulturgütern, Bildflächen und für die Ausführung von Alarmanlagen.

An wen es sich richtet

Nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinden und ihrer Verbandsformen), Museen, Stiftungen und anerkannte Vereinigungen; natürliche Personen als Eigentümer der Immobilie, bloße Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts, die Wohnungseigentümerschaft (bei Arbeiten an den gemeinsamen Wohnungseigentumsteilen), der Bürge, wenn der Vertrag für eine Dauer von mindestens 30 Jahren vereinbart wurde.

Der Antrag kann von denjenigen gestellt werden, die gemäß den Artikeln 5 und 8 des Provinzialgesetzes Nr. 1 vom 17. Februar 2003 berechtigt sind, den Beitrag zu beantragen.

So geht es

Die Bewerbungen können entweder per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it auf traditionellem Wege, d.h. per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich am Sitz des technischen Dienstes der Soprintendenza per i beni culturali (Oberaufsichtsbehörde für das kulturelle Erbe), bei den verschiedenen dezentralen Informations- und Beratungsstellen im gesamten Gebiet, oder auf digitalem Wege über das Portal Stanza del cittadino zusammen mit den entsprechenden Anhängen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für Immobilien:

  • Projekt gemäß PFTE (Projekt der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit), begleitet von den entsprechenden technischen Zeichnungen (illustrativer Bericht und erläuternde Tabellen), die den Eingriff in seinen Aspekten der Konservierung, der strukturellen und der Wiederherstellung der nicht dekorativen Oberflächen, der Anlagentechnik und der Sicherheit definieren;
  • geschätzte metrische Berechnung (auf der Grundlage der PAT-Preisliste und/oder der Preisanalyse für einzelne Positionen)
  • vertiefte Fachberichte, falls je nach Art der Arbeiten erforderlich;
  • Ausführliche Fotodokumentation, die sowohl das Objekt als auch die wichtigsten Details des Eingriffs zeigt;
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht im Beisein des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird);
  • (falls zutreffend) eine vom Bevollmächtigten unterzeichnete Vollmacht für das Ausfüllen und Einreichen des Antrags und der zugehörigen Datenschutzrichtlinie;
  • Informationsschreiben gemäß der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016(alternativ zur Anerkennungserklärung der auf der Website bereitgestellten Datenschutzerklärung).

Bei beweglichen Sachen, Bildflächen:

  • Ausführlicher technischer Bericht über den Erhaltungszustand der zu restaurierenden Gegenstände;
  • Restaurierungsvorschlag (bei Einbruchmeldeanlagen: Projekt des Systems mit Liste und Standort der zu schützenden Objekte)
  • Kostenvoranschlag, aufgeschlüsselt nach einzelnen Posten;
  • eine ausführliche fotografische Dokumentation;
  • eventuelle kartographische Zeichnungen;
  • eventuelle Fachanalysen;
  • Zeitplan für den Eingriff;
  • Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (in den beantragten Fällen);
  • (falls zutreffend) eine vom Bevollmächtigten unterzeichnete Vollmacht für das Ausfüllen und Einreichen des Antrags und der zugehörigen Datenschutzerklärung;
  • Informationsschreiben gemäß der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016(alternativ zur Erklärung über die Kenntnisnahme der auf der Website bereitgestellten Datenschutzerklärung).

Formulare

Zeiten und Fristen

Bewerbungen können vom 1. März bis zum 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.

Die Bewerbungen sind drei Jahre lang gültig, und die Rangliste wird von Jahr zu Jahr aktualisiert.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

90 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge; 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen oder der Erteilung der Genehmigung für die Arbeiten oder der Erklärung des kulturellen Interesses oder dem Datum, an dem die Entscheidung über die Mittelzuweisung vollstreckbar wird.

Kosten

1 Steuermarke
16 Euro

Steuerbefreiung gemäß Präsidialerlass 642/72 - Schema b

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nuove disposizioni in materia di beni culturali

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Codice dei beni culturali e del paesaggio, ai sensi dell'articolo 10 della L. 6 luglio 2002, n. 137. (Delega per la riforma dell'organizzazione del Governo e della Presidenza del Consiglio dei Ministri, nonché di en

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Kontakt

Contatti di Ufficio supporto giuridico amministrativo per le funzioni di tutela

Email - Segreteria:
uff.amministrativotutela@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496616

Fax - Segreteria:
0461.496659

Contatti di Serv. tecnico soprintendenza per i beni culturali

Email - Segreteria:
serv.soprintendenza@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496616

Telefono - Segreteria:
0461.496616

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 20.02.2026 12:18

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