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Antrag auf Zuschüsse aus dem Einheitlichen Provinzialfonds für die darstellenden Künste

  • Aktiv

Zuweisung von Mitteln für institutionelle Tätigkeiten, Projekte, Initiativen und Aktivitäten im Bereich der Unterhaltung, Produktion und Programmgestaltung in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Film und audiovisuelle Medien

Beschreibung

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

An wen es sich richtet

Antragsberechtigt sind kulturelle Organisationen ohne Erwerbszweck mit Rechtsstatus oder mit Eintragung in das Register oder mit mindestens zweijähriger Tätigkeit, die auf der Grundlage ihrer Satzung oder ihres Gesellschaftsvertrags hauptsächlich kulturelle Tätigkeiten ausüben und ihren rechtlichen oder operativen Sitz im Trentino haben.

Antragsteller können einen Zuschuss aus dem Einheitlichen Provinzialfonds für die darstellenden Künste beantragen, wenn sie über eine INPS ex-ENPALS-Stelle verfügen und die nationalen Tarifverträge für die beschäftigten Arbeitnehmerkategorien einhalten, sofern die Bedingungen erfüllt sind, und ihren Rechts- oder Betriebssitz im Trentino haben

So geht es

Das Antragsformular kann auf einem der folgenden Wege eingereicht werden

  • direkte Abgabe bei der zuständigen Provinzstruktur oder bei den Informationsstellen für öffentliche Hilfe der Provinz
  • per Post per Einschreiben mit Rückschein; es gilt das Datum des Poststempels des annehmenden Postamts;
  • per Fax an die Nummer der zuständigen Provinzstruktur;
  • per E-Mail an den zertifizierten Briefkasten serv.attcult@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

-Antrag auf einen Zuschuss aus dem Einheitlichen Provinzialfonds für Unterhaltung

-Anlage A

-Anlage B, die sich auf den Bereich der Zugehörigkeit bezieht

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (im Falle eines handschriftlich unterzeichneten Antrags, der nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters gestellt wird)

- Kopie der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags der Kultureinrichtung (falls nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung)

- Datenschutzrichtlinie

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (bei handschriftlich unterzeichneten Anträgen, die nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters eingereicht werden).

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr, auf das sie sich beziehen, vorausgeht.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività culturali

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Legge provinciale 3 ottobre 2007, n. 15 (Disciplina delle attività culturali) e ss.mm. Modifica dei 'Criteri e modalità per la concessione delle agevolazioni economiche a sostegno delle attività culturali di rilievo provinciale e delle attività che prevedono l'utilizzo della musica per finalità rieducative nei confronti di persone con disabilità' approvati in forma di testo coordinato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2186 del 9 dicembre 2014, e successive modificazioni. Approvazione nuovo testo.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 25.11.2025 15:20

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