Beschreibung
Um einen Jagdschein für die Provinz Trient zu erhalten, muss man die Prüfung zur Erlangung der Jagdberechtigung ablegen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und die Modalitäten für die Durchführung der Prüfungen sind im Provinzialratsbeschluss Nr. 224 vom 16. Februar 2015 geregelt.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen: einer schriftlichen Prüfung, einer praktischen Prüfung über den Umgang mit Jagdwaffen und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsthemen, die im Gesetz 24/91 ausdrücklich vorgesehen sind, sind:
- Begriffe aus dem Wildtier- und Jagdrecht
- Begriffe der Zoologie, angewandt auf die Jagd
- Begriffe der Jagdwaffen und deren Verwendung;
- Naturschutz und Grundsätze des Schutzes der land- und forstwirtschaftlichen Kulturpflanzen.
Die Prüfungskommission wird direkt vom Provinzialrat ernannt, bleibt fünf Jahre im Amt und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen
- ein Beamter des Wildtieramtes als Vorsitzender
- ein Sachverständiger für Zoologie im Bereich der Jagd
- ein Sachverständiger für Naturwissenschaften;
- ein Experte für Jagdwaffen und -munition und deren Verwendung;
- zwei vom Provinzausschuss für Wildtiere ernannte Jagdexperten;
- ein Angestellter des Wildtieramtes, der als Sekretär fungiert.