Beschreibung
Es handelt sich um ein Akkreditierungssystem, das sich an Fachkräfte richtet, denen die Durchführung von Maßnahmen zugunsten von Bürgern übertragen wird, die Sozialleistungen („Fördermaßnahmen“) in Anspruch nehmen möchten, die von der Provinz, ihren Fachbehörden und Agenturen sowie anderen lokalen öffentlichen Einrichtungen gewährt werden. Gegenstand der Akkreditierung ist der Auftrag zur Erstellung und elektronischen Übermittlung der ICEF-Ersatzerklärungen sowie die Entgegennahme von Anträgen auf Fördermaßnahmen.
Die Beauftragung mit der Entgegennahme der ICEF-Erklärungen und der Anträge auf Fördermaßnahmen erfolgt durch den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Autonomen Provinz Trient und den akkreditierten Stellen.
Für die von den akkreditierten Stellen erbrachten Leistungen wird eine Vergütung gezahlt, die sich wie folgt bemisst:
- Für die Entgegennahme und elektronische Übermittlung der ICEF-Erklärungen wird eine nach Stufensätzen gestaffelte Einheitsvergütung gewährt, die sich nach der Anzahl der Mitglieder des antragstellenden Haushalts richtet, wie nachstehend angegeben:
| Zusammensetzung des Haushalts | Einheitsvergütung (ohne MwSt.) |
| Erste Stufe ab 1 Person | 25,00 Euro |
| Zweite Stufe: 2 bis 3 Personen | 30,00 Euro |
| Dritte Stufe: 4 bis 5 Personen | 38,00 Euro |
| Vierte Stufe: mehr als 5 Personen | 45,00 Euro |
- Für die Erfassung und elektronische Übermittlung von Anträgen auf Fördermaßnahmen wird eine Pauschalvergütung in Höhe von 8,33 Euro (acht/33) zzgl. MwSt. und abzüglich Sozialversicherungs- und Versicherungsbeiträge gewährt.
Beschränkungen
Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 31. März 2027 bei der Landesagentur für Sozialhilfe und Zusatzversorgung einzureichen.