An wen es sich richtet
Der Antrag kann von jedem gestellt werden, der ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse an dem Bauwerk hat, das Gegenstand des Antrags ist.
So haben beispielsweise der derzeitige Eigentümer oder Personen, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks daran interessiert waren, Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen.