Beschreibung
Antrag auf Zahlung des Restbetrags der mit dem (früheren) Antrag auf Unterstützung für die Wasserwirtschaft und Fischzucht beantragten Beiträge. Gemäß dem Provinzgesetz vom 12. Dezember 1978 wird eine maximale Unterstützung von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt.