Beschreibung
Antrag auf Unterstützung für wasserwirtschaftliche Ausgaben und für die Durchführung von Arbeiten und Investitionen in ichthyogenen Pflanzen und deren Bewirtschaftungskosten gemäß Artikel 15 des Provinzialgesetzes Nr. 60 vom 12. Dezember 1978.
Für die zuschussfähigen Ausgaben ist eine Unterstützung in Höhe von maximal 70 % vorgesehen.
Der Zuschuss wird auf bis zu 90 % erhöht, wenn es sich um den Erwerb und die Durchführung von Arbeiten zur Vermeidung von Schäden durch ichthyophage Vögel zur Erhaltung der Marmorforelle handelt.
Zu den Kriterien für die Gewährung von Beiträgen siehe den Beschluss des Provinzialrats Nr. 374 vom 20. März 2026.