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Antrag auf Unterstützungsbeiträge für die Wasserwirtschaft und Fischzucht

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Antrag auf Unterstützung für die Kosten der Wasserbewirtschaftung und für die Durchführung von Arbeiten und Investitionen in Fischzuchtbetrieben und deren Verwaltungskosten

Beschreibung

Antrag auf Unterstützung für wasserwirtschaftliche Ausgaben und für die Durchführung von Arbeiten und Investitionen in ichthyogenen Pflanzen und deren Bewirtschaftungskosten gemäß Artikel 15 des Provinzialgesetzes Nr. 60 vom 12. Dezember 1978.

Für die zuschussfähigen Ausgaben ist eine Unterstützung in Höhe von maximal 70 % vorgesehen.

Der Zuschuss wird auf bis zu 90 % erhöht, wenn es sich um den Erwerb und die Durchführung von Arbeiten zur Vermeidung von Schäden durch ichthyophage Vögel zur Erhaltung der Marmorforelle handelt.

Zu den Kriterien für die Gewährung von Beiträgen siehe den Beschluss des Provinzialrats Nr. 374 vom 20. März 2026.

An wen es sich richtet

Einrichtungen und Fischereiverbände mit öffentlichen Wasserkonzessionen

So geht es

Der Antrag auf Unterstützung muss durch Übersendung des entsprechenden Formulars per zertifizierter elektronischer Post (PEC) eingereicht werden, dem ein Bericht über das jährliche Tätigkeitsprogramm beizufügen ist, in dem z. B. auf die Freisetzung von Fischen, etwaige Umweltverbesserungen und andere durchgeführte Aktivitäten hingewiesen wird. Dem Formular sind auch etwaige Projekte für Arbeiten zur Verbesserung der ichthyogenen Einrichtungen beizufügen, für die eine Finanzierung beantragt wird.

Zeiten und Fristen

Die zuständige Struktur gewährt den Beitrag innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen nach eigenem Ermessen.

Kosten

Steuermarke
16.00 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.04.2026 18:06

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