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Antrag auf Steuererleichterung für die Förderung kultureller Aktivitäten im Trentino

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Antrag auf Steuererleichterung für die Förderung von kulturellen Aktivitäten im Trentino und die Aufwertung des kulturellen Erbes und der Landschaft des Trentino

Beschreibung

Beschränkungen

Die Anträge können vom 2. bis 30. November des Jahres eingereicht werden, das dem Jahr vorausgeht, auf das sie sich beziehen.

An wen es sich richtet

Einrichtungen, die Projekte und Initiativen zur Förderung und Organisation kultureller Aktivitäten im Trentino und zur Aufwertung des kulturellen Erbes, der Kultur und der Landschaft des Trentino fördern können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen
- sie dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen
- in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag die Förderung/Organisation/Verwaltung von kulturellen Aktivitäten im Trentino und die Aufwertung des kulturellen Erbes, der Kultur und der Landschaft des Trentino vorsehen
- sie müssen ihren eingetragenen Sitz oder eine stabile operative Organisation im Trentino haben.

So geht es

Um das Formular auszufüllen, verwenden Sie das Programm Adobe Reader mit der Funktion "Ausfüllen und Unterschreiben", die in der Toolbox zu finden ist.

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab der Frist für die Einreichung der Anträge

Nach Einreichung des Antrags auf Steuererleichterung (Projektvorlage) führt der Dienst für kulturelle Aktivitäten und Produktion eine Voruntersuchung durch, um die Voraussetzungen zu prüfen. Auf der Grundlage der vom Dienst für kulturelle Aktivitäten und Produktion durchgeführten Voruntersuchung genehmigt der Provinzialrat bis zum 28. Februar des folgenden Jahres die Liste der Projekte, die von den in Artikel 3 des Provinzialgesetzes 17/2015 genannten Einrichtungen großzügig finanziert werden können.
Der Dienst für kulturelle Aktivitäten und Produktion teilt dem Begünstigten die Liste der Projekte mit, die für Spenden in Frage kommen.
Anschließend kann der Begünstigte im Falle eines positiven Ergebnisses den Antrag auf Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen vom 1. März bis zum 30. Juni einreichen.
Innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Antragsfrist, d.h. bis zum 29. August, erstellt der Verwalter einen Bescheid mit einer Rangfolge der Anträge nach Eingangsdatum, in dem die Höhe der Steuervergünstigung in Höhe von 40 % des gezahlten Betrags angegeben wird; im Falle von Art Bonus beträgt der Prozentsatz 35 %.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 01:30

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