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Antrag auf Steuererleichterung

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Antrag auf Steuererleichterung für die Förderung kultureller Aktivitäten im Trentino (L.P.17/2015)

Beschreibung

Die Durchführungskriterien des Provinzialgesetzes Nr. 17/2015 sehen einen Anreiz vor, der für die Steuerverrechnung gemäß Artikel 17 (Für die Verrechnung zu verwendende Beiträge) des Provinzialgesetzes Nr. 14 vom 30. Dezember 2014 verwendet werden kann und 40 Prozent der liberalen Barauszahlungen für Projekte und Initiativen zur Förderung und Organisation kultureller Aktivitäten und zur Aufwertung des kulturellen Erbes und der Landschaft beträgt, die zuvor durch einen Beschluss des Provinzialrats genehmigt wurden.

Bei Inanspruchnahme der in Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 83 von 2014 "Kunstbonus" vorgesehenen Vergünstigungen beträgt der Prozentsatz des anerkannten Anreizes 35 % der für die in Artikel 4 der Kriterien genannten Projekte bestimmten freien Barauszahlungen.

Beschränkungen

Anträge auf Steuervergünstigungen können vom 1. März bis zum 30. Juni eingereicht werden

An wen es sich richtet

Die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) des Decreto legislativo Nr. 446 vom 15. Dezember 1997 (Einführung der regionalen Steuer auf Produktionstätigkeiten, Änderung der Steuerklassen, -sätze und -abzüge der IRPEF und Einführung eines regionalen Zuschlags zu dieser Steuer sowie Neuregelung der Besteuerungsregeln) genannten Personen können die im Provinzialgesetz Nr. 17/2015 vorgesehenen Steuererleichterungen beantragen. 446 (Istituzione dell'imposta regionale sulle attività produttive, revisione degli scaglioni, delle aliquote e delle detrazioni dell'IRPEF e istituzione di una addizionale regionale a tale imposta, nonché riordino della disciplina dei tributi locali) vorgesehenen Steuererleichterungen beantragen, wenn sie ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Trentino haben und gemäß Artikel 58 Absatz 3 des Präsidialdekrets Nr. 600 vom 29. September 1973 (Disposizioni comuni in materia di accertamento delle imposte sui redditi) identifiziert wurden, mit Ausnahme von

(a) Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
(b) Banken;
(c) Bankenstiftungen;
(d) Versicherungsgesellschaften und -unternehmen.

So geht es

Um das Formular auszufüllen, verwenden Sie das Programm Adobe Reader mit der Funktion "Ausfüllen und Unterschreiben", die in der Toolbox zu finden ist.

Zeiten und Fristen

Die Anträge müssen zwischen dem 1. März und dem 30. Juni des Bezugsjahres eingereicht werden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Agevolazioni fiscali in materia di promozione di attività culturali del Trentino, di valorizzazione del patrimonio culturale e del paesaggio trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 27.05.2026 18:44

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