Beschreibung
Die Durchführungskriterien des Provinzialgesetzes Nr. 17/2015 sehen einen Anreiz vor, der für die Steuerverrechnung gemäß Artikel 17 (Für die Verrechnung zu verwendende Beiträge) des Provinzialgesetzes Nr. 14 vom 30. Dezember 2014 verwendet werden kann und 40 Prozent der liberalen Barauszahlungen für Projekte und Initiativen zur Förderung und Organisation kultureller Aktivitäten und zur Aufwertung des kulturellen Erbes und der Landschaft beträgt, die zuvor durch einen Beschluss des Provinzialrats genehmigt wurden.
Bei Inanspruchnahme der in Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 83 von 2014 "Kunstbonus" vorgesehenen Vergünstigungen beträgt der Prozentsatz des anerkannten Anreizes 35 % der für die in Artikel 4 der Kriterien genannten Projekte bestimmten freien Barauszahlungen.
Beschränkungen
Anträge auf Steuervergünstigungen können vom 1. März bis zum 30. Juni eingereicht werden