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Antrag auf Mutterschaftsgeld

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Das Basis-Mutterschaftsgeld ist eine Einkommensbeihilfe, die Müttern gewährt wird, die keine anderen Mutterschaftsleistungen erhalten.

Beschreibung

Das Mutterschaftsgeld ist eine Sozialleistung, die Müttern mit Wohnsitz in Italien gewährt wird, die über wirtschaftliche Mittel verfügen, die einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten (Isee).

Für die in der Autonomen Provinz Trient wohnenden Leistungsempfängerinnen ist die Provinz über die Provinzagentur für Hilfe und ergänzende Sozialhilfe (Apapi) für die Gewährung und Auszahlung der Leistung zuständig.

Die Leistung wird für jedes geborene Kind an Mütter gezahlt, die keine anderen Mutterschaftsleistungen (Beihilfen oder andere Leistungen von privaten oder öffentlichen Arbeitgebern) erhalten oder die Leistungen erhalten, die unter dem Betrag der Leistung liegen (in diesem Fall wird die Leistung in Höhe der Differenz gezahlt). Unter denselben Voraussetzungen wird die Leistung für jedes Kind gewährt, das zur Adoption freigegeben oder in Pflege genommen wird, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption oder der Aufnahme in eine Pflegefamilie nicht älter als sechs Jahre ist.

Mutterschaftsgeld kann in folgenden Fällen auch anderen Personen als der Mutter gewährt werden

  • dem Vater, wenn die Mutter das Kind aufgegeben hat oder wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hat
  • dem präadoptiven Pflegeelternteil oder dem Adoptivelternteil ohne Sorgerecht im Falle der Trennung der Ehegatten
  • an den unverheirateten Adoptivelternteil im Falle einer besonderen Adoption
  • an den Vater, der das neugeborene Kind im Falle des Todes der Mutter oder der Frau, die es in voradoptiver Pflege oder Adoption ohne Sorgerecht hatte, anerkannt hat
  • an den volljährigen Vater, wenn die Mutter minderjährig ist, sofern die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Staates hat und der Vater das Kind anerkannt hat.

Die Höhe der Beihilfe, die als Pauschalbetrag gezahlt wird, wird jährlich nach dem Istat-Index neu bewertet.

Die Höhe der Mutterschaftsbeihilfe für Geburten, voradoptive Pflegeverhältnisse und Adoptionen, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 stattfinden, beträgt 2.037,00 €.

Beschränkungen

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld muss unter Androhung der Verwirkung innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt oder dem Eintritt des adoptierten oder voradoptierten Kindes in die Familie gestellt werden.

An wen es sich richtet

Die Beihilfe ist für Mütter bestimmt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  1. Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Staates zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes oder zum Zeitpunkt des Eintritts eines minderjährigen Kindes in ihre eingetragene Familie, das in Pflege gegeben oder ohne Pflege adoptiert wurde;
  2. Wohnsitz im Gebiet der Provinz Trient zum Zeitpunkt der Antragstellung;
  3. ISEE-Indikator für die wirtschaftliche Situation, der einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet und jährlich neu bewertet wird. Für das Jahr 2025 muss der ISEE-Wert weniger als 20.382,90 € betragen;
  4. Italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines der Länder der Europäischen Union oder Nicht-EU-Bürger, die im Besitz eines der folgenden Aufenthaltstitel sind
  • Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte der EG
  • Aufenthaltskarte eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers
  • einmalige Arbeitserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr
  • Aufenthaltstitel für internationalen Schutz (Status eines politischen Flüchtlings oder subsidiärer Schutz)
  • Staatenlose Person
  • Erhalt des Antrags/der Verlängerung der oben genannten Aufenthaltstitel.

So geht es

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist bei den Hilfspatronaten einzureichen, die für die Zusammenstellung und Weiterleitung des Antrags an die Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Sozialhilfe sorgen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Ordnungsgemäß ausgefüllter und von der Antragstellerin unterzeichneter Antrag auf Mutterschaftsurlaub.
  2. Gültige Isee-Bescheinigung.
  3. Für Nicht-EU-Bewerberinnen: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder Kopie der Quittung für die Beantragung/Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.

Formulare

Zeiten und Fristen

.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist für den Abschluss des Verfahrens beträgt 90 Tage ab dem Datum des Eingangs des Antrags. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Misure collegate con la manovra di finanza pubblica per l'anno 2000

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Testo unico delle disposizioni legislative in materia di tutela e sostegno della maternità e della paternità, a norma dell'articolo 15 della L. 8 marzo 2000, n. 53

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.08.2025 18:01

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