Antrag auf Kostenerstattung für Freiwillige des Korps für Bergrettung und Höhlenforschung

  • Aktiv

Beantragung von Entschädigungen nach Berg- und Höhlenrettungseinsätzen oder bei entsprechenden Übungen (für Arbeitnehmer und selbständige Frauen).

Beschreibung

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 162 vom 18. Februar 1992 legt den Anspruch auf Entlohnung und die entsprechenden Beiträge für Arbeitnehmer und Selbständige fest, die für den italienischen Alpenverein (CAI) in der Berg- und Höhlenrettung tätig sind.

Selbständige Männer und Frauen haben in ihrer Eigenschaft als Freiwillige des italienischen alpinen und speläologischen Rettungskorps des italienischen Alpenvereins Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie an den Tagen, an denen Berg- und Höhlenrettungseinsätze durchgeführt werden, oder während der entsprechenden Übungen sowie an dem auf den Tag der Rettungseinsätze folgenden Tag, der mehr als acht Stunden, d. h. über Mitternacht hinaus, gedauert hat,der Arbeit fernbleiben.

Die Entschädigung für den Einkommensverlust an den Tagen, an denen sie der Arbeit ferngeblieben sind, wird auf Antrag an das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik gezahlt (Artikel 3, Ministerialerlass Nr. 379 vom 24. März 1994).

Beschränkungen

Der Antrag auf Erstattung ist bei der Arbeitsverwaltung unter Androhung der Verwirkung bis zum Ende des Monats einzureichen, der auf den Monat folgt, in dem der Arbeitnehmer die Rettungsmaßnahmen oder -übungen durchgeführt hat.

An wen es sich richtet

Für Selbstständigeund Arbeitnehmerinnen in ihrer Eigenschaft als Freiwillige des Nationalen Korps für alpine und speläologische Rettung des italienischen Alpenvereins.

Für angestellte Männer und Frauen siehe die entsprechende Seite auf der INPS-Website.

So geht es

Der Antrag auf Erstattung ist bei der Arbeitsverwaltung unter Androhung des Verfalls bis zum Ende des Monats einzureichen, der auf den Monat folgt, in dem der Arbeitnehmer die Rettungsmaßnahmen/-übungen durchgeführt hat. Dem Antrag ist eine Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde beizufügen, in der die Rettungsmaßnahmen/Übungen durchgeführt wurden, sowie eine Fotokopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers. Nachdem die Arbeitsverwaltung die Höhe der dem Freiwilligen zustehenden Vergütung auf der Grundlage des jährlich per Erlass des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit festgesetzten Betrags ermittelt hat, übermittelt sie die Daten an das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, das dann die Auszahlung der dem Berechtigten zustehenden Vergütung veranlasst.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Antrag muss auf dem entsprechenden Formular gestellt werden, zusammen mit

  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Rettungs- und/oder Übungstätigkeit, ausgestellt vom zuständigen Bürgermeister oder Oberbürgermeister
  • Erklärung der Bank, aus der hervorgeht, dass der IBAN-Code auf den Namen des Selbstständigen lautet
  • Ausweisdokument (falls mit handschriftlicher Unterschrift)

Formulare

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

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Letzte Änderung: 21.10.2025 16:43

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