Antrag auf Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums ersten Grades

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Informationen und Formulare, die für die Einreichung eines Antrags auf rechtliche Anerkennung der Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums ersten Grades erforderlich sind.

Beschreibung

Mit dieser Dienstleistung kann ein Förderausschuss, der sich aus Personen zusammensetzt, die ein Gebiet identifiziert haben, das an der Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums ersten Grades interessiert ist, die rechtliche Anerkennung beantragen, um tätig werden zu können und Zugang zu öffentlichen Mitteln für diese Art von Einrichtungen zu erhalten.

Beschränkungen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.

An wen es sich richtet

Die Empfänger der rechtlichen Anerkennung einer Bodenverbesserungsgenossenschaft ersten Grades sind die Eigentümer der Parzellen, die sich im Umkreis der zu gründenden Genossenschaft befinden. Per Dekret des Präsidenten der Autonomen Provinz Trient wird eine Versammlung einberufen, in der diese Eigentümer über die Gründung, die Wahl der vorläufigen Deputation und die Genehmigung des Statuts des besagten Konsortiums abstimmen sollen.

BITTE BEACHTEN: Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Bestimmungen der Provinzen.

Der Antrag muss vom Vertreter des Förderausschusses eingereicht werden.

So geht es

Der Vertreter des Projektträgerausschusses muss das Formular gemäß dem nachstehenden Schema mit allen beschriebenen Anhängen ausfüllen und unterzeichnen und es auf einem der folgenden Wege an das zuständige Landwirtschaftsamt senden

  • elektronische Übermittlung per E-Mail an: serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it;
  • persönliche Übergabe direkt bei der zuständigen Struktur oder bei den Hilfs- und Informationsstellen am Rande der Region
  • Versand per Post.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • eine einfache Kopie des Protokolls des Förderausschusses, aus dem sowohl die Gründung des Ausschusses als auch die Benennung eines Vertreters unter den Interessenten hervorgeht;
  • eine Liste der an der Gründung des Konsortiums interessierten Grundstücke, die nach der fortschreitenden Reihenfolge der Grundstücke selbst identifiziert sind, und eine Liste der Grundstücke, die nach der alphabetischen Reihenfolge der Eigentümerschaft identifiziert sind, die die Nummer und den Namen der Katastralgemeinde, die Parzellennummer, die Katasterfläche und die Konsortialfläche enthalten muss
  • eine Kopie der Planimetrie im PDF- und Shapefile-Format, aus der die genaue Angabe der Konsortialgrenze und der zum Konsortialgebiet gehörenden Parzellen hervorgeht, wobei die Katastralgemeinden durch eine andere Farbgebung gekennzeichnet werden
  • ein Exemplar der vorgeschlagenen Satzung, die den Eigentümern der an der Gründung des Konsortiums beteiligten Grundstücke während der Gründungsversammlung und anschließend dem Provinzialrat zur Genehmigung vorgelegt wird
  • vom Vertreter des Förderausschusses unterzeichneter Bericht zur Unterstützung der Initiative zur Gründung des Konsortiums;
  • Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Datenverarbeitung.

Formulare

Zeiten und Fristen

180 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni in materia di bonifica e miglioramento fondiario, di ricomposizione fondiaria e conservazione dell'integrità dell'azienda agricola e modificazioni di leggi provinciali in materia di agricoltura

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Approvazione dei criteri inerenti gli adempimenti connessi all'applicazione del capo VIII della legge provinciale n. 9 del 3 aprile 2007, concernenti i procedimenti di costituzione, riperimetrazione, fusione, e scissione di un consorzio di miglioramento fondiario di 1° grado, di costituzione e ampliamento di un consorzio di miglioramento fondiario di 2° grado, nonché di soppressione, approvazione dello statuto, commissariamento e approvazione dei criteri inerenti il piano di riparto delle spese dei consorzi di miglioramento fondiario, costituiti ai sensi del Regio decreto 13 febbraio 1933, n. 215 e operanti in provincia di Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 10:11

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