Antrag auf Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums 2.

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Informationen und Formulare, die für die Einreichung eines Antrags auf rechtliche Anerkennung der Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums zweiten Grades erforderlich sind

Beschreibung

Mit dieser Dienstleistung wird ein Bodenverbesserungskonsortium der 2. Klasse rechtlich konstituiert und anerkannt, um Bodenverbesserungsarbeiten, an denen mehrere Bodenverbesserungskonsortien der 1. Klasse beteiligt sind, auszuführen, instand zu halten und zu betreiben und/oder um den Mitgliedern der 1.

Beschränkungen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.

An wen es sich richtet

Empfänger der rechtlichen Anerkennung der Gründung eines Bodenverbesserungskonsortiums zweiten Grades sind die an der Gründung interessierten Bodenverbesserungskonsortien ersten Grades.

So geht es

Die Vorsitzenden der Bodenverbesserungsgenossenschaften des 1. Grades, die an der Gründung eines Konsortiums des 2. Grades interessiert sind, müssen das Formular gemäß dem nachstehenden Schema mit allen beschriebenen Anhängen ausfüllen und unterzeichnen und es auf einem der folgenden Wege an das zuständige Landwirtschaftsamt senden

  • elektronische Übermittlung per E-Mail an: serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it;
  • persönliche Abgabe direkt bei der zuständigen Stelle oder bei den peripheren Hilfs- und Informationsstellen
  • Versand per Post.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • eine einfache Kopie des Protokolls der Generalversammlung jedes Bodenverbesserungskonsortiums des Grades I, aus dem die Genehmigung der Mitgliedschaft im Konsortium des Grades II und die Genehmigung der Satzung des Bodenverbesserungskonsortiums des Grades II hervorgeht. Das Protokoll der Generalversammlung muss den Hinweis enthalten, dass der Beitritt zum Konsortium 2. Grades und die Genehmigung der Satzung von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Konsortiums, die mindestens ein Viertel der Fläche des Territoriums vertreten, gemäß Art. 55, Absatz II, Buchstabe b) des R.D. 215/1933 angenommen wurden; außerdem muss dieses Protokoll den Hinweis auf die Veröffentlichung in den Registern der jeweiligen Konsortien enthalten;
  • eine Kopie des Lageplans im PDF-Format, aus dem die genauen Grenzen des Konsortiums und der einzelnen Konsortien ersten Grades, die ihm angehören, hervorgehen
  • eine Kopie des von den Generalversammlungen genehmigten Statuts des Konsortiums zweiten Grades
  • ein von den Vertretern der Bodenverbesserungskonsortien ersten Grades unterzeichneter Bericht zur Unterstützung der Initiative zur Gründung des Konsortiums zweiten Grades;
  • Informationsschreiben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Datenverarbeitung.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disposizioni in materia di bonifica e miglioramento fondiario, di ricomposizione fondiaria e conservazione dell'integrità dell'azienda agricola e modificazioni di leggi provinciali in materia di agricoltura

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Approvazione dei criteri inerenti gli adempimenti connessi all'applicazione del capo VIII della legge provinciale n. 9 del 3 aprile 2007, concernenti i procedimenti di costituzione, riperimetrazione, fusione, e scissione di un consorzio di miglioramento fondiario di 1° grado, di costituzione e ampliamento di un consorzio di miglioramento fondiario di 2° grado, nonché di soppressione, approvazione dello statuto, commissariamento e approvazione dei criteri inerenti il piano di riparto delle spese dei consorzi di miglioramento fondiario, costituiti ai sensi del Regio decreto 13 febbraio 1933, n. 215 e operanti in provincia di Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:37

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