Antrag auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Kinder

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Es handelt sich um eine monatliche Auszahlung der Beträge, die für den Unterhalt des Kindes bestimmt sind und nicht vom verpflichteten Elternteil gezahlt werden.

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient gewährt dem sorgeberechtigten Elternteil über die Agenzia per l'assistenza e la previdenza integrativa (Agentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt) einen Unterhaltsvorschuss für das Kind, wenn dieser nicht vom verpflichteten Elternteil unter den von der Justizbehörde festgelegten Bedingungen gezahlt wird

Die Leistung besteht in der Gewährung einer monatlichen Beihilfe mit jährlicher Laufzeit zugunsten des sorgeberechtigten Elternteils für das Kind, das zum Haushalt des Pflegeelternteils gehört. Die Leistung kann bis zur Volljährigkeit des Kindes verlängert werden, wenn eine Selbstbescheinigung über das Fortbestehen des Bedarfs vorgelegt wird.

Der monatliche Betrag der Leistung wird unter Berücksichtigung der Anzahl der minderjährigen Kinder, die von der Zahlung der Unterhaltsbeihilfe betroffen sind, als ein Betrag festgelegt, der die in der gerichtlichen Entscheidung festgelegte Summe nicht übersteigt, innerhalb eines Höchstbetrags, der jährlich durch Beschluss des Provinzialrats neu festgesetzt wird.

Für den Zeitraum 01.09.2024 - 31.08.2025 beträgt der Höchstbetrag der monatlichen Unterhaltsbeihilfe 376,44 € pro minderjährigem Kind.

An wen es sich richtet

Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Pflegeeltern zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • gemeldeter Wohnsitz im Gebiet der Provinz Trient
  • Zugehörigkeit zu demselben Haushalt wie der Minderjährige
  • Indikator für die wirtschaftliche Lage der Familie (ICEF) von weniger als 0,19

Außerdem müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein

  • Vorliegen eines vollstreckbaren Gerichtsbeschlusses, in dem die Höhe und die Modalitäten des Unterhaltsbeitrags des verpflichteten Elternteils festgelegt sind
  • Vorliegen eines ordnungsgemäß zugestellten Mahnbescheids, dem nicht innerhalb von zehn Tagen Folge geleistet wurde, oder eines Urteils, mit dem der Konkurs der Unternehmen, die in einer anderen Form als einer Aktiengesellschaft gegründet wurden und deren Eigentümer der Verpflichtete ist, eröffnet wurde
  • das minderjährige Alter des Kindes
  • die vom Antragsteller abgegebene Abtretungserklärung, mit der der Autonomen Provinz Trient das Recht eingeräumt wird, den unterhaltspflichtigen Elternteil in Anspruch zu nehmen
  • dass beide Elternteile ihren Wohnsitz in der Provinz Trient haben und dass die Entscheidung des Richters über die Unterhaltszahlung für das Kind nach dem Zeitpunkt des Erwerbs dieses Wohnsitzes ergeht.

So geht es

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist bei der Provinzialagentur für ergänzende Hilfe und Sozialhilfe einzureichen, ebenfalls über die Provinzialgeschäftsstellen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular.
  2. Kopie des Gerichtsbeschlusses, der die Kraft eines Vollstreckungstitels hat und in dem die Höhe und die Modalitäten des Beitrags des verpflichteten Elternteils festgelegt sind.
  3. Kopie des Vollstreckungstitels, der dem Verpflichteten ordnungsgemäß zugestellt wurde und dem er nicht innerhalb von zehn Tagen nachgekommen ist.
  4. Abtretungserklärung zugunsten der Autonomen Provinz Trient auf Wunsch des Gläubigers gemäß Artikel 1201 des Zivilgesetzbuches, mit Zustellung an den Schuldner per Einschreiben mit Rückschein.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Frist für den Abschluss des Verfahrens beträgt 90 Tage ab dem Datum des Eingangs des Antrags

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Politiche sociali nella provincia di Trento

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:19

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