Beschreibung
Die Autonome Provinz Trient gewährt dem sorgeberechtigten Elternteil über die Agenzia per l'assistenza e la previdenza integrativa (Agentur für ergänzende Hilfe und Wohlfahrt) einen Unterhaltsvorschuss für das Kind, wenn dieser nicht vom verpflichteten Elternteil unter den von der Justizbehörde festgelegten Bedingungen gezahlt wird
Die Leistung besteht in der Gewährung einer monatlichen Beihilfe mit jährlicher Laufzeit zugunsten des sorgeberechtigten Elternteils für das Kind, das zum Haushalt des Pflegeelternteils gehört. Die Leistung kann bis zur Volljährigkeit des Kindes verlängert werden, wenn eine Selbstbescheinigung über das Fortbestehen des Bedarfs vorgelegt wird.
Der monatliche Betrag der Leistung wird unter Berücksichtigung der Anzahl der minderjährigen Kinder, die von der Zahlung der Unterhaltsbeihilfe betroffen sind, als ein Betrag festgelegt, der die in der gerichtlichen Entscheidung festgelegte Summe nicht übersteigt, innerhalb eines Höchstbetrags, der jährlich durch Beschluss des Provinzialrats neu festgesetzt wird.
Für den Zeitraum 01.09.2024 - 31.08.2025 beträgt der Höchstbetrag der monatlichen Unterhaltsbeihilfe 376,44 € pro minderjährigem Kind.