Antrag auf Genehmigung zur Haltung von Wildtieren

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Antrag auf Genehmigung der Haltung von Wildtieren zu Zier-, Nahrungs- oder Wiederbesiedlungszwecken gemäß Artikel 36 des Provinzialgesetzes Nr. 24/1991. Die Fälle, Kriterien und Verfahren für die Erteilung der Genehmigung sind in Kapitel VI der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz geregelt (Dekret des Präsidenten des Provinzialrats Nr. 16-69/Leg vom 17. November 1992).

An wen es sich richtet

Jeder, der beabsichtigt, auf dem Gebiet der Provinz Trient wild lebende Tiere zu Zier-, Nahrungs- oder Aufstockungszwecken zu halten.

So geht es

Der Antrag muss auf einem speziellen Formular handschriftlich oder auf dem Postweg beim Wildlife Service eingereicht werden.

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab der Einreichung des Antrags.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 11:03

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