- Antrag auf Genehmigung für die Abfüllung und den Verkauf von Mineralwasser (Formular 10563, genehmigt durch den Beschluss des Direktors der Dienststelle für Gesundheits- und Nicht-Selbstversorgungspolitik Nr. 8288 vom 21. Dezember 2021);
- Ordnungsgemäß unterzeichnete Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Verarbeitung personenbezogener Daten;
- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird);
- Erklärung des Verantwortlichen der technischen Leitung, dass er die technische Leitung für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwendung und Erhaltung der physikalisch-chemischen und hygienischen Eigenschaften von Mineralwasser übernimmt.