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Antrag auf Genehmigung zur Abfüllung und zum Verkauf von Mineralwasser

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Wie erhält man eine Genehmigung für die Abfüllung und den Verkauf von Mineralwässern durch Personen, die zur Verwendung von Mineralwässern berechtigt sind?

Beschreibung

Personen, die berechtigt sind, Mineralwässer zu verwenden, können zu jeder Zeit des Jahres einen Antrag auf Genehmigung zur Abfüllung und zum Verkauf von Mineralwässern beim Gesundheits- und Wohlfahrtsdienst stellen.

An wen es sich richtet

Zur Benutzung von Mineralwässern berechtigte Personen

Anträge können von Personen gestellt werden, die zur Verwendung von Mineralwässern berechtigt sind

So geht es

Beantragen Sie die Genehmigung auf dem entsprechenden Formular (Code 10563, genehmigt durch den Beschluss des Direktors des Dienstes für Gesundheit und Nicht-Selbstversorgung Nr. 8288 vom 21. Dezember 2021), jederzeit im Laufe des Jahres, zusammen mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 €, bei der Pec-Adresse serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it (für Informationen kontaktieren Sie Alessandro Granello 0461-493814 oder Cesare Colognesi 0461-494053).

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Antrag auf Genehmigung für die Abfüllung und den Verkauf von Mineralwasser (Formular 10563, genehmigt durch den Beschluss des Direktors der Dienststelle für Gesundheits- und Nicht-Selbstversorgungspolitik Nr. 8288 vom 21. Dezember 2021);

- Ordnungsgemäß unterzeichnete Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Verarbeitung personenbezogener Daten;

- Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird);

- Erklärung des Verantwortlichen der technischen Leitung, dass er die technische Leitung für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwendung und Erhaltung der physikalisch-chemischen und hygienischen Eigenschaften von Mineralwasser übernimmt.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag kann zu jeder Zeit des Jahres gestellt werden.

70 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 70-Tage-Frist beginnt am Tag nach dem Eingang des Antrags.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Tutela della salute in provincia di Trento

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Attuazione della direttiva 2009/54/CE, sull'utilizzazione e la commercializzazione delle acque minerali naturali

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Regolamento recante i criteri di valutazione delle caratteristiche delle acque minerali naturali.

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Kontakt

Contatti di Servizio politiche sanitarie e per la non autosufficienza

Email - Segreteria:
serv.politsanitarie@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494165

Fax - Segreteria:
0461.494109

Contatti di Ufficio organizzazione dei servizi

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serv.politsanitarie@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.politsanitarie@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495304

Telefono - Segreteria:
0461.494165

Fax - Segreteria:
0461.494109

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 07.11.2025 18:27

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