So geht es
Liegen keine betrieblichen Waldbewirtschaftungspläne vor, in denen die Methoden und Mengen festgelegt sind, die im Wald genutzt werden können, muss der Einschlag genehmigt werden.
Der Antrag muss von den Eigentümern oder anderen Berechtigten gestellt werden und ist fällig bei Hieben, die gegen forstwirtschaftliche Vorschriften verstoßen, oder bei Hieben, die 3.000 Quadratmeter in Niederwäldern oder 30 Kubikmeter in Hochstammwäldern überschreiten.
Dem Antrag ist ein Hiebsplan beizufügen, der von einem qualifizierten Forsttechniker erstellt wurde.
Wenn der Einschlag Natura-2000-Gebiete betrifft, muss das Projekt mit den obligatorischen Bedingungen, die in den vom Provinzialrat genehmigten Bewertungsblättern festgelegt sind, und den Schutzmaßnahmen übereinstimmen.
Die Bewertung der Übereinstimmung mit dem Bewertungsbogen wird von der Forstbehörde vor der Erteilung der Genehmigung durchgeführt. Antrag auf Genehmigung zum Einschlag von Holzprodukten, Formular mit Anlage