Beschreibung
Wird bei der Voruntersuchung der an der Verschmutzung beteiligten Parameter festgestellt, dass die CSCs überschritten wurden, und sei es auch nur für einen einzigen Parameter, muss der Verursacher unverzüglich die zuständige Gemeinde und die Provinz benachrichtigen und die ergriffenen Präventions- und Notfallmaßnahmen beschreiben und innerhalb der folgenden 30 Tage den Charakterisierungsplan (PdC) bei den genannten Behörden sowie bei der APPA einreichen.
Der PdC wird innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreichung genehmigt, es sei denn, es wird eine Ergänzung oder Änderung beantragt. Nach der Durchführung des PdC erstellt der Antragsteller auf der Grundlage der Ergebnisse des PdC ein konzeptionelles Modell des Standorts. Das konzeptionelle Standortmodell wird zur Erstellung der standortspezifischen Risikoanalyse (AdR) und anschließend, wenn die Analyse ein unannehmbares Risiko ergibt, des betrieblichen Sanierungsplans (PoB) verwendet.
Diese beiden Dokumente müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Bei Standorten, die größer als ein Hektar sind oder auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden liegen, ist dies die APPA. Der Antrag auf Genehmigung des PdC, des AdR und des PoB wird zusammen mit dem entsprechenden Formular eingereicht und erfordert die Anbringung einer Steuermarke als Zahlung der Sekretariatsgebühr.