Antrag auf Genehmigung von Feuerwerkskörpern auf Seen

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Genehmigung für die Durchführung eines Feuerwerks auf einem Seegrundstück

Beschreibung

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Lande und/oder in der Luft in Sicherheitsbereichen, die in schiffbare staatliche Gebiete fallen, ausschließlich für den nautischen Teil, unterliegt einer vorherigen Genehmigung.

An wen es sich richtet

Einzelfirma, Unternehmen, Verein oder öffentliche Einrichtung

So geht es

Um die Genehmigung zu erhalten, muss das Formular ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene zuständige Stelle geschickt werden.

Der Antrag muss mit einer Steuermarke (16,00 Euro) und einer beigefügten Steuermarke (16,00 Euro) für die Antwort eingereicht werden; wird der Antrag per PEC-Post übermittelt, kann die Antwortmarke auf dem Antrag selbst angebracht und gemäß dem Gesetz entwertet werden.

ONLUS und beim CONI eingetragene Vereinigungen sind von der Stempelgebühr befreit.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Kartierung der Sprengzone
  • technischer Bericht über das explosive Material
  • Steuermarke (befreit: gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und vom CONI anerkannte Einrichtungen, gemeinnützige Amateursportverbände und vom CONI anerkannte Vereine)
  • gültige CONI-Mitgliedsnummer für die Zwecke der Befreiung von der Stempelgebühr

Formulare

Zeiten und Fristen

40 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Bearbeitungszeit beträgt 40 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Kosten

2 Steuermarken
16,00+16,00 Euro

Antrag + Genehmigung - befreit: ONLUS und bei CONI eingetragene Vereinigungen

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del testo definitivo del Codice della navigazione.

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Disciplina dei servizi pubblici di trasporto in provincia di Trento

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 17.11.2025 12:47

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