Beschreibung
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Lande und/oder in der Luft in Sicherheitsbereichen, die in schiffbare staatliche Gebiete fallen, ausschließlich für den nautischen Teil, unterliegt einer vorherigen Genehmigung.
Genehmigung für die Durchführung eines Feuerwerks auf einem Seegrundstück