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Antrag auf Genehmigung oder Integration einer Videoüberwachungsanlage

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Beantragung einer Genehmigung des Arbeitgebers für die Installation und Nutzung eines Videoüberwachungssystems

Beschreibung

Videoüberwachungssysteme, die aus organisatorischen und produktionstechnischen Gründen, zum Schutz des Unternehmensvermögens oder zur Sicherheit am Arbeitsplatz erforderlich sind und von denen aus auch die Tätigkeiten der Arbeitnehmer fernüberwacht werden können, können nach vorheriger Vereinbarung mit den betrieblichen Gewerkschaftsvertretern installiert werden. In Ermangelung oder bei Nichterzielung einer Einigung mit den Gewerkschaftsvertretern ist das Arbeitsamt für die Autonome Provinz Trient für die Erteilung der Genehmigung zuständig.

Das Videoüberwachungssystem darf erst nach Erteilung der Genehmigung installiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die bloße Installation und/oder Inbetriebnahme von audiovisuellen Geräten vor der mit diesem Antrag beantragten Genehmigung die Anwendung der in Artikel 38 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 300/70 vorgesehenen Sanktionen zur Folge hat.

Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen zum Zweck der Fernüberwachung der Tätigkeiten der Arbeitnehmer ist verboten.

Beschränkungen

Der Antragsteller hat alle vom Verfahrensleiter angeforderten zusätzlichen Unterlagen innerhalb der vorgesehenen Frist vorzulegen.

An wen es sich richtet

HYPOTHESE DES ANTRAGS AUF INSTALLATION

Arbeitgeber, die beabsichtigen, ein Videoüberwachungssystem zu installieren, um das Unternehmensvermögen, die organisatorischen und produktiven Anforderungen oder die Sicherheit am Arbeitsplatz zu schützen.

Im Falle eines Antrags auf Installation eines Videoüberwachungssystems für mehrere lokale Einheiten in der Autonomen Provinz Trient kann ein einziger Antrag gestellt werden.

HYPOTHESE DES ANTRAGS AUF INTEGRATION

Arbeitgeber, die beabsichtigen, ein bereits genehmigtes Videoüberwachungssystem zu integrieren.

Der Antrag muss in den folgenden Fällen gestellt werden

  • Das Unternehmen beabsichtigt die Installation eines Videoüberwachungssystems in einer zusätzlichen örtlichen Einheit oder einem weiteren Gebäude;
  • das Unternehmen beabsichtigt, die Funktionsweise eines bereits genehmigten Systems zu ändern;
  • das Unternehmen benötigt eine Genehmigung für zusätzliche/neue Anforderungen.

Es sei darauf hingewiesen, dass für die Änderung des Systems, die nur die technischen Komponenten betrifft (z.B. Hinzufügung einer Kamera, Austausch des Monitors) und die keine Änderung der Verwendungsmethoden oder der verfolgten Zwecke vorsieht, kein Antrag und keine Mitteilung erforderlich ist.

So geht es

Der Arbeitgeber muss den Antrag ausschließlich online ausfüllen, mit Zugang über die "Stanza del Cittadino".

Die Nutzung des Dienstes erfolgt über SPID und kann durch Klicken auf die blaue Schaltfläche "Zugang zum Dienst" unten aufgerufen werden.

Besondere Fälle

Die Genehmigung ist auch dann zu beantragen, wenn das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt, aber beabsichtigt, sie zu beschäftigen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Es sind zwei Steuermarken zu je 16,00 € erforderlich. Die Original-Steuermarken müssen vom Unternehmen für eventuelle Kontrollen aufbewahrt werden.

Die folgenden Dokumente müssen als Anhang hochgeladen werden

  • Dokument zur Gefährdungsbeurteilung, wenn das Videoüberwachungssystem zu Zwecken der Arbeitssicherheit beantragt wird;
  • Liste der Betriebsstätten, für die eine Genehmigung beantragt wird, mit Angabe der Adresse, der ausgeübten Tätigkeit, des Bedarfs, der dem Antrag zugrunde liegt, der Zahl der für jede dieser Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer und der Anwesenheit von Gewerkschaftsvertretern, wenn die Installation für mehrere Betriebsstätten beantragt wird
  • Protokoll über die Nichteinigung mit den Gewerkschaften, wenn keine gewerkschaftliche Einigung erzielt wurde.

Die beizufügenden Dateien dürfen maximal 10 MB groß sein; es sind nur die Formate PDF und Jpg zulässig.

Zeiten und Fristen

Das Verfahren muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Antrags abgeschlossen werden. Diese Frist wird jedoch ausgesetzt, wenn die zuständige Dienststelle den Antragsteller zur Integration von Dokumenten auffordert.

Nach Einreichung des Antrags bei der Arbeitsverwaltung wird dem Antragsteller ein Schreiben zur Einleitung des Verfahrens zugesandt, das den Namen und die Kontaktdaten der für das Verfahren zuständigen Person enthält, bei der Informationen angefordert werden können. Das Schreiben enthält auch eine eventuelle Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen.

Nach Abschluss des Verfahrens stellt die zuständige Dienststelle die Genehmigungsmaßnahme oder eine Mitteilung über die Entlassung mit negativem Ergebnis aus.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

n. 1 Steuermarke für die Einreichung des Antrags
16 Euro

Nr. 1 Steuermarke für die Erteilung der Genehmigung
16 Euro

Wird die Bewilligung nicht erteilt, so fällt die Steuermarke an den Antragsteller zurück

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme sulla tutela della libertà e dignità dei lavoratori, della libertà sindacale e dell'attività sindacale nei luoghi di lavoro e norme sul collocamento.

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Zusatzinformationen

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Letzte Änderung: 05.09.2025 12:20

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