Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Antrag auf Genehmigung oder Ergänzung der Installation von Videoüberwachungsanlagen

  • Aktiv

So beantragen Sie die Genehmigung für die Installation und Nutzung einer Videoüberwachungsanlage durch den Arbeitgeber

Beschreibung

Videoüberwachungsanlagen, die aus organisatorischen und produktionstechnischen Gründen, zum Schutz des Unternehmensvermögens oder zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit erforderlich sind und die auch die Möglichkeit einer Fernüberwachung der Tätigkeit der Arbeitnehmer bieten, können nach vorheriger Vereinbarung mit den betrieblichen Gewerkschaftsvertretern installiert werden. Fehlen diese oder kommt es zu keiner Einigung mit den Gewerkschaftsvertretungen, ist das Arbeitsamt für die Erteilung der Genehmigung in der Autonomen Provinz Trient zuständig.

Die Videoüberwachungsanlage darf erst nach Erteilung der Genehmigung installiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits die bloße Installation und/oder Inbetriebnahme von audiovisuellen Anlagen vor Erteilung der mit diesem Antrag beantragten Genehmigung zur Anwendung der in Art. 38 Abs. 1 des Gesetzes 300/70 vorgesehenen Sanktionen führt.

Die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen zum Zwecke der Fernüberwachung der Tätigkeit der Arbeitnehmer ist untersagt.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss etwaige vom Sachbearbeiter angeforderte ergänzende Unterlagen innerhalb der gesetzten Fristen vorlegen.

An wen es sich richtet

MÖGLICHER ANTRAG AUF INSTALLATION

Arbeitgeber, die beabsichtigen, eine Videoüberwachungsanlage zum Schutz des Unternehmensvermögens, aus organisatorischen und produktionstechnischen Gründen oder zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zu installieren.

Bei einem Antrag auf Installation von Videoüberwachungsanlagen für mehrere Betriebsstätten in der Autonomen Provinz Trient kann ein einziger Antrag gestellt werden.

FÄLLE FÜR EINEN ANTRAG AUF ERWEITERUNG

Arbeitgeber, die eine bereits genehmigte Videoüberwachungsanlage erweitern möchten.

Der Antrag muss in folgenden Fällen gestellt werden:

  • Das Unternehmen beabsichtigt, eine Videoüberwachungsanlage an einem weiteren Standort oder einer weiteren Niederlassung zu installieren;
  • Das Unternehmen beabsichtigt, die Betriebsmodalitäten einer bereits genehmigten Anlage zu ändern;
  • das Unternehmen benötigt eine Genehmigung für weitere/neue Anforderungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen an der Anlage, die ausschließlich die technischen Komponenten betreffen ( z. B. Hinzufügen einer Kamera, Austausch des Monitors) und keine Änderungen der Nutzungsmodalitäten oder der verfolgten Zwecke mit sich bringen, kein Antrag oder keine Mitteilung erforderlich ist.

So geht es

Der Arbeitgeber muss den Antrag ausschließlich online ausfüllen, und zwar über den Zugang „Stanza del Cittadino“. 

Die Nutzung des Dienstes erfolgt über SPID und ist durch Klicken auf die unten angezeigte blaue Schaltfläche „Zum Dienst“ möglich. 

Besondere Fälle

Die Genehmigung muss auch dann beantragt werden, wenn das Unternehmen derzeit keine Mitarbeiter beschäftigt, aber beabsichtigt, welche einzustellen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Es sind die Angaben zu zwei Steuermarken im Wert von jeweils 16,00 € erforderlich. Die Original-Steuermarken müssen vom Unternehmen für eventuelle Kontrollen aufbewahrt werden.

Die folgenden Dokumente müssen als Anhänge hochgeladen werden:

  • Risikobewertungsdokument, falls die Videoüberwachungsanlage für Zwecke der Arbeitssicherheit beantragt wird;
  • Liste der Betriebsstätten, für die die Genehmigung beantragt wird, unter Angabe von Adresse, ausgeübter Tätigkeit, den dem Antrag zugrunde liegenden Erfordernissen, der Anzahl der Beschäftigten an jedem Standort und der Präsenz von Gewerkschaftsvertretungen, falls die Anlage für mehrere Betriebsstätten beantragt wird;
  • Protokoll über die Nichtzustimmung der Gewerkschaften, falls keine gewerkschaftliche Einigung erzielt wurde.

Die anzuhängenden Dateien dürfen maximal 10 MB groß sein; es sind ausschließlich die Formate PDF und JPG zulässig.

Zeiten und Fristen

Das Verfahren muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Antrags abgeschlossen sein. Diese Frist wird jedoch ausgesetzt, wenn die zuständige Stelle den Antragsteller zur Nachreichung weiterer Unterlagen auffordert.

Nach Einreichung des Antrags bei der Arbeitsbehörde erhält der Antragsteller ein Schreiben zur Einleitung des Verfahrens, das den Namen und die Kontaktdaten des Verfahrensverantwortlichen enthält, an den er sich für weitere Informationen wenden kann. Das Schreiben enthält gegebenenfalls auch eine Aufforderung zur Einreichung ergänzender Unterlagen.

Nach Abschluss des Verfahrens erlässt die zuständige Stelle den Genehmigungsbescheid oder eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens mit negativem Ergebnis.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

1 Stempelmarke für die Einreichung des Antrags
16 Euro

1 Steuermarke für die Erteilung des Bescheids
16 Euro

Wird die Genehmigung nicht erteilt, steht die Stempelmarke dem Antragsteller wieder zur Verfügung

Zugang zum Service

Ausfüllen des Antrags

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
SPID Stufe 2
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme sulla tutela della libertà e dignità dei lavoratori, della libertà sindacale e dell'attività sindacale nei luoghi di lavoro e norme sul collocamento.

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Letzte Änderung: 10.07.2026 12:07

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren